Vorführbefehl
Fachbegriff
Die Anordnung, eine Person zwangsweise vor ein Gericht zu bringen, etwa durch Polizei oder Justizwachtmeister. Das setzt voraus, dass die Person zur Verhandlung erscheinen muss. Betroffen sein können Angeklagte, aber auch Zeugen.
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In den Programmen
6 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Nordrhein-Westfalen
2005
FDP NW 4
Hamburg
2008
FDP HH 2
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.