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Glossar

Vereinigungsfreiheit

Fachbegriff

Das Grundrecht, sich mit anderen für gemeinsame Ziele zusammenzuschließen, etwa in Vereinen. Dazu gehört auch das Recht, keiner Vereinigung beizutreten oder wieder auszutreten.

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In den Programmen

14 Forderungen aus 10 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2025

BSW 1

2021

Linke 1

2017

Linke 1

2013

SPD 1

1998

Grüne 1

Länder

Bayern

2023
Linke BY 1
2013
Grüne BY 3

Sachsen

1990
CDU SN 1

Mecklenburg-Vorpommern

2026
FDP MV 2

Bremen

2019
Linke HB 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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