Urhebervertragsrecht
Fachbegriff
Teil des Urheberrechts, der die Verträge zwischen Urhebern und ihren Vertragspartnern regelt. Dabei geht es darum, wie Urheber anderen erlauben, ihre Werke zu nutzen und zu verwerten, meist über Lizenzen.
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In den Programmen
13 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2021
Linke 2
2017
Linke 2
2013
Linke 3
Grüne 2
SPD 1
2009
SPD 1
Länder
Hessen
2008
Linke HE 1
Brandenburg
2014
SPD BB Linke BB · Koalitionsvertrag 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.