Zum Inhalt

Glossar

Urhebervertragsrecht

Fachbegriff

Teil des Urheberrechts, der die Verträge zwischen Urhebern und ihren Vertragspartnern regelt. Dabei geht es darum, wie Urheber anderen erlauben, ihre Werke zu nutzen und zu verwerten, meist über Lizenzen.

Nach Wikipedia · mehr dazu (öffnet ein neues Fenster)

KI Kurzfassung mit KI aus der verlinkten Quelle erstellt, kann Fehler enthalten. ·

In den Programmen

13 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2021

Linke 2

2017

Linke 2

2013

Linke 3
Grüne 2
SPD 1

2009

SPD 1

Länder

Hessen

2008
Linke HE 1

Brandenburg

2014
SPD BB Linke BB · Koalitionsvertrag 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de