Rentenfreibetrag
Fachbegriff
Steuerfreier Teil der gesetzlichen Rente. Er wird nach dem ersten Rentenjahr als fester Betrag festgelegt und bleibt dann für die ganze Bezugszeit gleich. Der steuerpflichtige Anteil steigt mit jedem neuen Rentnerjahrgang, bis Renten ab 2058 voll besteuert werden.
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In den Programmen
4 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2021
Linke 3
Länder
Sachsen-Anhalt
2021
Linke ST 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.