Zum Inhalt

Glossar

Rechtsträger

Fachbegriff

Wer Träger von Rechten und Pflichten ist: ein Mensch oder eine juristische Person wie ein Verein, eine Gesellschaft oder der Staat. Ein solcher Träger kann selbst wirksam am Rechtsverkehr teilnehmen.

Nach Wikipedia · mehr dazu (öffnet ein neues Fenster)

KI Kurzfassung mit KI aus der verlinkten Quelle erstellt, kann Fehler enthalten. ·

In den Programmen

4 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Bayern

2003
SPD BY 1
1994
FDP BY 1

Sachsen

1990
SPD SN 2

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de