Rechtsträger
Fachbegriff
Wer Träger von Rechten und Pflichten ist: ein Mensch oder eine juristische Person wie ein Verein, eine Gesellschaft oder der Staat. Ein solcher Träger kann selbst wirksam am Rechtsverkehr teilnehmen.
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In den Programmen
4 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Bayern
2003
SPD BY 1
1994
FDP BY 1
Sachsen
1990
SPD SN 2
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.