Rechtliches Gehör
Fachbegriff
Anspruch aller Beteiligten vor Gericht nach Artikel 103 des Grundgesetzes. Das Gericht muss ihren Vortrag nicht nur anhören, sondern auch prüfen und beim Urteil berücksichtigen.
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In den Programmen
2 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Sachsen-Anhalt
2026
Grüne ST 1
Mecklenburg-Vorpommern
1994
FDP MV 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.