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Glossar

Rechtliches Gehör

Fachbegriff

Anspruch aller Beteiligten vor Gericht nach Artikel 103 des Grundgesetzes. Das Gericht muss ihren Vortrag nicht nur anhören, sondern auch prüfen und beim Urteil berücksichtigen.

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In den Programmen

2 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Sachsen-Anhalt

2026
Grüne ST 1

Mecklenburg-Vorpommern

1994
FDP MV 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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