Qualitätsweinprüfung
Fachbegriff · Rheinland-Pfalz
Amtliche Prüfung, ob ein Wein als Qualitätswein bezeichnet werden darf. Geprüft wird im Labor und durch Verkosten.
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In den Programmen
7 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Rheinland-Pfalz
2001
FDP RP 1
1991
FDP RP 6
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.