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Glossar

Professorenmehrheit

Fachbegriff

Regel des Bundesverfassungsgerichts für Gremien an Hochschulen: Bei Entscheidungen über die Lehre haben Professorinnen und Professoren mindestens die Hälfte der Stimmen, bei Fragen der Forschung die absolute Mehrheit. Auch: Hochschullehrermehrheit.

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In den Programmen

5 Forderungen aus 4 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Rheinland-Pfalz

2006
Grüne RP 1

Berlin

2026
AfD BE 2

Schleswig-Holstein

2000
Linke SH 1

Brandenburg

2024
Grüne BB 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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