Professorenmehrheit
Fachbegriff
Regel des Bundesverfassungsgerichts für Gremien an Hochschulen: Bei Entscheidungen über die Lehre haben Professorinnen und Professoren mindestens die Hälfte der Stimmen, bei Fragen der Forschung die absolute Mehrheit. Auch: Hochschullehrermehrheit.
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In den Programmen
5 Forderungen aus 4 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Rheinland-Pfalz
2006
Grüne RP 1
Berlin
2026
AfD BE 2
Schleswig-Holstein
2000
Linke SH 1
Brandenburg
2024
Grüne BB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.