Portabilität
Fachbegriff
Übertragbarkeit von Ansprüchen. Bei der Betriebsrente heißt das: Wer den Arbeitgeber wechselt, kann seine erworbenen Ansprüche vom alten auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Das Gesetz regelt, wie das abläuft.
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In den Programmen
16 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.