Nichtbeistandsklausel
Fachbegriff
Eine Regel der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion: Weder die EU noch die anderen Mitgliedstaaten haften für die Schulden eines einzelnen Mitgliedstaats. Sie steht in Artikel 125 des EU-Arbeitsvertrags. Auch: No-Bailout-Klausel.
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