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Glossar

Komplementärfinanzierung

Fachbegriff

Eine Finanzierung, bei der ein Geldgeber nur zahlt, wenn sich auch andere angemessen beteiligen. Beim Sächsischen Kulturraumgesetz etwa müssen sich die Gemeinden beteiligen, und das Land trägt höchstens einen festen Anteil der Kosten.

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In den Programmen

25 Forderungen aus 19 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

1994

SPD 1

Länder

Bayern

1994
SPD BY 2

Baden-Württemberg

1992
FDP BW 1

Hessen

2009
FDP HE 1
2008
FDP HE 1

Schleswig-Holstein

2022
CDU SH 2
2017
CDU SH Grüne SH FDP SH · Koalitionsvertrag 1
2012
SSW SH 1
2005
CDU SH 2
2000
CDU SH 1
1992
FDP SH 1

Mecklenburg-Vorpommern

2026
FW MV 1
2021
FW MV 1
1998
SPD MV 1

Saarland

2012
CDU SL SPD SL · Koalitionsvertrag 3
SPD SL 1
1999
CDU SL 1

Bremen

2019
SPD HB 1
1999
FDP HB 2

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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