Kollegialprinzip
Fachbegriff
Eine Art, Behörden, Gerichte oder Regierungen zu führen: Gleichberechtigte Mitglieder entscheiden gemeinsam durch Abstimmung. Die Beschlüsse vertreten sie dann nach außen mit einer Stimme. Auch Kollegialitätsprinzip genannt.
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In den Programmen
8 Forderungen aus 4 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2021
SPD Grüne FDP · Koalitionsvertrag 1
Länder
Baden-Württemberg
1996
FDP 4
1992
FDP 1
Hamburg
1991
FDP 2
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.