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Glossar

Kirchgeld

Fachbegriff

Eine Form der Kirchensteuer für Kirchenmitglieder, die gemeinsam mit ihrem Ehepartner Einkommensteuer veranlagen und wenig oder nichts verdienen, während der besser verdienende Partner keiner Kirche angehört. Es wird als „besonderes Kirchgeld“ erhoben; Gegner sehen darin eine Strafsteuer.

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In den Programmen

2 Forderungen aus 2 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Nordrhein-Westfalen

2000
Grüne NW 1

Sachsen

2014
FDP SN 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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