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Glossar

Kindschaftsrecht

Fachbegriff

Der Teil des Familienrechts, der das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern regelt. In Deutschland steht er vor allem im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er betrifft auch andere gesetzliche Vertreter von Minderjährigen.

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In den Programmen

20 Forderungen aus 9 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

1998

Grüne 1

Länder

Nordrhein-Westfalen

2010
Grüne NW 2

Baden-Württemberg

2011
Grüne BW 2

Rheinland-Pfalz

2001
FDP RP 4

Berlin

2011
SPD BE 1

Sachsen-Anhalt

2016
Grüne ST 2
2011
Grüne ST 2

Thüringen

2009
Grüne TH 2
2004
Grüne TH 4

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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