Kindschaftsrecht
Fachbegriff
Der Teil des Familienrechts, der das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern regelt. In Deutschland steht er vor allem im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er betrifft auch andere gesetzliche Vertreter von Minderjährigen.
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In den Programmen
20 Forderungen aus 9 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
1998
Grüne 1
Länder
Nordrhein-Westfalen
2010
Grüne NW 2
Baden-Württemberg
2011
Grüne BW 2
Rheinland-Pfalz
2001
FDP RP 4
Berlin
2011
SPD BE 1
Sachsen-Anhalt
2016
Grüne ST 2
2011
Grüne ST 2
Thüringen
2009
Grüne TH 2
2004
Grüne TH 4
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.