Kammerzwang
Begriff
Pflicht, Mitglied einer Kammer zu sein, wenn man einen bestimmten Beruf ausübt oder ein Unternehmen führt. Die Pflicht ist durch Gesetz oder Satzung festgelegt. Auch: Pflichtmitgliedschaft.
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In den Programmen
3 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Sachsen
2014
FDP 1
Hamburg
2025
AfD 1
2020
AfD 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.