Impressumspflicht
Fachbegriff
Pflicht, in Druckwerken und auf Internetseiten ein Impressum anzugeben, also zum Beispiel zu nennen, wer dafür verantwortlich ist. Im Internet spricht man auch von Anbieterkennzeichnung.
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In den Programmen
4 Forderungen aus 4 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2025
Grüne 1
2021
Linke 1
2013
Grüne 1
Länder
Bremen
2023
Grüne HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.