Hilfe zum Lebensunterhalt
Fachbegriff
Sozialhilfe, die das Lebensnötige sichert, wenn Menschen ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können. Sie ist im SGB XII geregelt und bildet neben Bürgergeld und Grundsicherung im Alter das unterste soziale Netz.
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In den Programmen
15 Forderungen aus 10 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2021
FDP 1
2017
FDP 1
2002
SPD 3
1998
Grüne 2
1994
Grüne 2
Länder
Nordrhein-Westfalen
2010
Grüne NW 1
Niedersachsen
2008
Grüne NI 1
Hessen
1999
SPD HE 2
CDU HE 1
Brandenburg
1999
SPD BB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.