Haftgrund
Fachbegriff
Ein gesetzlich festgelegter Grund, der neben einem dringenden Tatverdacht nötig ist, damit ein Richter Untersuchungshaft anordnen darf. Dafür müssen konkrete Tatsachen vorliegen, bloße Vermutungen reichen nicht. Geregelt ist das in der Strafprozessordnung.
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In den Programmen
8 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Niedersachsen
2022
AfD 1
2017
AfD 1
Hessen
1999
CDU 1
Berlin
2026
CDU 1
Brandenburg
2019
AfD 1
2014
AfD 1
Thüringen
1994
CDU 1
Mecklenburg-Vorpommern
1994
CDU 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.