Häusliche Krankenpflege
Fachbegriff
Pflege zu Hause, die die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, zum Beispiel wenn sie ärztlich verordnet ist. Sie ist in § 37 SGB V geregelt. Nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege aus der Pflegeversicherung.
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In den Programmen
10 Forderungen aus 7 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2002
Grüne 1
Länder
Baden-Württemberg
2016
Grüne BW CDU BW · Koalitionsvertrag 4
Niedersachsen
1998
SPD NI 1
Berlin
2026
BSW BE 1
Sachsen-Anhalt
1998
CDU ST 1
Hamburg
1997
CDU HH 1
Bremen
2015
Grüne HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.