Gewerbefreiheit
Fachbegriff
Das Recht, sich frei gewerblich zu betätigen, also etwa einen Betrieb zu eröffnen. Sie ist Teil der Berufsfreiheit, aber enger gefasst. In Deutschland ist sie vor allem in der Gewerbeordnung geregelt.
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In den Programmen
8 Forderungen aus 5 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Bayern
2003
FDP BY 1
1998
FDP BY 1
Niedersachsen
2022
AfD NI 1
Sachsen
1990
FDP SN 1
Sachsen-Anhalt
1990
FDP ST 4
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.