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Glossar

Gewerbefreiheit

Fachbegriff

Das Recht, sich frei gewerblich zu betätigen, also etwa einen Betrieb zu eröffnen. Sie ist Teil der Berufsfreiheit, aber enger gefasst. In Deutschland ist sie vor allem in der Gewerbeordnung geregelt.

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In den Programmen

8 Forderungen aus 5 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Bayern

2003
FDP BY 1
1998
FDP BY 1

Niedersachsen

2022
AfD NI 1

Sachsen

1990
FDP SN 1

Sachsen-Anhalt

1990
FDP ST 4

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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