Geschäftsfähigkeit
Fachbegriff
Die Fähigkeit eines Menschen, selbst wirksam Verträge zu schließen und andere rechtliche Erklärungen abzugeben. Die volle Geschäftsfähigkeit beginnt mit der Volljährigkeit. Die Regeln schützen Menschen, denen dafür noch die nötige Einsicht fehlt.
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In den Programmen
6 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Niedersachsen
2017
FDP NI 2
Hessen
2023
CDU HE 1
Saarland
2004
Grüne SL 2
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.