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Glossar

Erwerbsminderungsrente

Fachbegriff

Eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten können. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert, bei drei bis sechs Stunden als teilweise.

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In den Programmen

33 Forderungen aus 17 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

2025

CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 1
Grüne 2

2021

FDP 1
Linke 1

2018

CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 4

2017

Linke 2
Grüne 1

2013

SPD 4
Grüne 2

2009

SPD 2
Grüne 1

Länder

Bayern

2018
SPD BY 2

Brandenburg

2019
Linke BB 2

Saarland

2012
SPD SL 3

Bremen

2019
SPD HB 1
2015
Linke HB 3
2011
Linke HB 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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