Erwerbsminderungsrente
Fachbegriff
Eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten können. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert, bei drei bis sechs Stunden als teilweise.
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In den Programmen
33 Forderungen aus 17 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2025
CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 1
Grüne 2
2021
FDP 1
Linke 1
2018
CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 4
2017
Linke 2
Grüne 1
2013
SPD 4
Grüne 2
2009
SPD 2
Grüne 1
Länder
Bayern
2018
SPD BY 2
Brandenburg
2019
Linke BB 2
Saarland
2012
SPD SL 3
Bremen
2019
SPD HB 1
2015
Linke HB 3
2011
Linke HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.