Erwerbsminderung
Fachbegriff
Wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung auf längere Zeit nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert, bei drei bis sechs Stunden als teilweise. Dafür gibt es eine Rente.
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In den Programmen
25 Forderungen aus 15 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2025
SPD 1
2021
SPD Grüne FDP · Koalitionsvertrag 2
Linke 1
2018
CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 2
2017
Linke 1
2013
Grüne 5
SPD 1
2009
FDP 2
SPD 1
Länder
Hessen
2009
FDP HE 1
2008
FDP HE 1
Sachsen
2024
Linke SN 1
Saarland
2012
SPD SL 3
2009
CDU SL 2
Bremen
2019
SPD HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.