Charta der deutschen Heimatvertriebenen
Begriff
Eine Erklärung der Vertriebenenverbände, unterzeichnet am 5. August 1950. Sie nennt Rechte und Pflichten der Deutschen, die nach dem Zweiten Weltkrieg die Ostgebiete und Länder Ost- und Südosteuropas verlassen mussten. Dazu zählt vor allem der Verzicht auf Rache und der Einsatz für ein geeintes Europa.
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In den Programmen
3 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Niedersachsen
2003
CDU NI 1
Hessen
2003
CDU HE 1
Rheinland-Pfalz
2006
CDU RP 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.