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Glossar

Ausfallbürgschaft

Fachbegriff

Eine besondere Bürgschaft, die bei Krediten als zusätzliche Sicherheit dient. Der Bürge muss erst zahlen, wenn der Gläubiger trotz aller Versuche sein Geld vom Schuldner nicht bekommt. Auch: Schadlosbürgschaft.

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In den Programmen

9 Forderungen aus 8 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

1998

FDP 1

Länder

Nordrhein-Westfalen

2005
FDP 1
1995
SPD 1

Bayern

1998
FDP 2

Baden-Württemberg

2026
AfD 1

Rheinland-Pfalz

2026
Grüne 1

Sachsen

2014
Grüne 1

Thüringen

2009
Grüne 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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