Ausbildereignungsprüfung
Fachbegriff
Eine Prüfung, mit der man zeigt, dass man fachlich und persönlich geeignet ist, Auszubildende auszubilden. Die Regeln dafür stehen in der Ausbilder-Eignungsverordnung. Nur wer geeignet ist, darf in Deutschland ausbilden.
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In den Programmen
8 Forderungen aus 5 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Hessen
2003
Grüne 2
Sachsen
2004
FDP 1
Bremen
2019
Grüne 1
2015
Grüne 3
2003
FDP 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.