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Glossar

Amtsgeheimnis

Fachbegriff

Die Pflicht von Amtsträgern, über Dinge aus ihrer Arbeit zu schweigen. Wer sie verletzt, muss mit dienstrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen rechnen. In den Programmen steht es als Gegenbild zu einer offenen Verwaltung.

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In den Programmen

5 Forderungen aus 4 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Bayern

2013
Grüne 1

Niedersachsen

2013
SPD 1

Brandenburg

2019
Grüne 2

Sachsen-Anhalt

2011
Grüne 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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