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Glossar

Aktives Wahlrecht

Fachbegriff

Das Recht, bei einer Wahl die eigene Stimme abzugeben. Das passive Wahlrecht ist dagegen das Recht, selbst gewählt zu werden. Voraussetzung sind meist Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und ein Mindestalter.

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In den Programmen

16 Forderungen aus 13 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Baden-Württemberg

2011
Grüne BW 1
2006
Grüne BW 1

Niedersachsen

2003
Grüne NI 1

Rheinland-Pfalz

2021
Linke RP 1

Sachsen

2024
Linke SN 1

Berlin

2021
SPD BE Grüne BE Linke BE · Koalitionsvertrag 1
SPD BE 3

Brandenburg

2019
SPD BB 1
2009
FDP BB 1

Sachsen-Anhalt

2021
Linke ST 2

Thüringen

2024
SPD TH 1

Mecklenburg-Vorpommern

2021
Linke MV 1

Bremen

1991
FDP HB 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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