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Klima, Umwelt und Naturschutz: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Klima, Umwelt und Naturschutz 54 neu, 21 geändert, 11 unverändert, 117 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu ist ein soziales Klimageld von 320 Euro im Jahr pro Person, rückwirkend ab 2025 und an die Entwicklung der CO2-Preise gekoppelt; CO2-Preise im Wärmebereich lehnt das Programm ab. Breiten Raum erhalten Kreislaufwirtschaft und Klimaanpassung, etwa mit einem Ressourcenschutzgesetz, einem Verbot von Müllexporten aus der EU und dem Umbau von Städten zu Schwammstädten. Beim Meeresschutz kommen ein internationales Verbot des Tiefseebergbaus und der Schutz von 30 Prozent der Meeresflächen hinzu. Das Zieljahr für die Klimaneutralität verschiebt sich von 2035 auf 2040. Nicht mehr einzeln genannt werden das Ziel von 80 Prozent weniger Emissionen bis 2030, Vorgaben für den Gebäudebestand und der Abzug öffentlicher Gelder aus fossilen Unternehmen. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (54)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- In der Klimapolitik werden vor allem Konzerne und Profiteure der Zerstörung der Lebensgrundlagen in die Pflicht genommen statt der großen Mehrheit.
- Rückwirkend zum 1. Januar 2025 wird ein soziales Klimageld von 320 Euro jährlich pro Person als Direktzahlung eingeführt.
- Das Klimageld wird besteuert, sodass kleine und mittlere Einkommen stärker entlastet werden.
- Das Klimageld wird künftig an die Entwicklung der CO2-Preise angepasst.
- Klimaschutz soll sozial gerecht sein.
- Für die EU-Taxonomie sollen strengere soziale und ökologische Kriterien gelten.
- Greenwashing in der Taxonomie, etwa durch konventionelle Schiffe, Flugzeuge oder Ausgleichsmaßnahmen für Biodiversitätsverluste, wird abgelehnt.
- Die Emissionen werden wirksam und schnell gesenkt.
- Ein soziales Klimageld wird eingeführt.
- Das Klima wird durch Klimaschutz verbunden mit einer gerechteren Gesellschaft ohne Verlust an Lebensqualität für die Mehrheit geschützt.
- Deutschland stellt sich auf nicht mehr vermeidbare Klimaschäden ein.
- Die Sektorziele im Klimaschutz werden wiederhergestellt.
- Ein CO2-Preis wird nur mit sozialem Ausgleich in Form eines Klimageldes erhoben.
- Förderprogramme und staatliche Infrastrukturprogramme sollen den klimagerechten Umbau in den Sektoren unterstützen.
- Klimaschutz und Klimaanpassung werden als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen definiert.
- Es wird in die Anpassung an den Klimawandel investiert, um auf Hochwasser, Sturzfluten, Hitzewellen und Dürren vorbereitet zu sein.
- Die stoffliche Nutzung von CO2 (CCU) wird beim Industrieumbau nur gefördert, wenn es nachweislich kein CO2-freies Produktionsverfahren gibt.
- Lichtwerbung wird eingeschränkt.
- Für besonders klimaschädliche Produkte und Dienstleistungen wie SUVs, Kreuzfahrten oder Flugreisen gelten Werbeverbote.
- CO2-Preise im Wärmebereich werden abgelehnt, weil Mieter ihre Heizung nicht wechseln können.
- Ein Ressourcenschutzgesetz wird beschlossen.
- Bergbau in Naturschutzgebieten, Trinkwasserschutzgebieten und der Tiefsee wird abgelehnt.
- Umwelt- und Trinkwasserschutz werden bei Bergbau in Deutschland, Europa und weltweit garantiert.
- Nicht mehr nutzbare Produkte werden recycelt, um Rohstoffe in den Kreislauf zurückzuführen.
- Die gesetzlichen Recyclingquoten werden erhöht.
- Die Einsatzquoten für wiederverwertete Stoffe werden erhöht.
- Das Recycling von Produkten am Ende ihres Lebenszyklus wird so einfach wie möglich gestaltet.
- Hersteller tragen die Kosten für Rücknahme, Transport, Wiederaufbereitung oder Entsorgung ihrer Produkte.
- Statt Müll wird die Wiedergewinnung von Rohstoffen als Teil regionaler Produktionsketten angestrebt.
- In der EU wird ein einheitliches Pfandsystem für Ein- und Mehrweggetränkeflaschen eingeführt.
- Müllexporte aus der EU werden verboten.
- Die illegale Verschiffung von Elektroschrott wird intensiver bekämpft.
- Gesammelte organische Abfälle werden zuerst zu Biogas vergoren, bevor Gärrückstände kompostiert werden.
- Private Feuerwerke werden zum Schutz von Menschen, Tieren und Natur reduziert.
- Die Mittel für natürlichen Klimaschutz werden verdoppelt.
- Für die Haltung von Haustieren wird eine Positivliste eingeführt.
- Die Natur soll als Rechtssubjekt anerkannt werden.
- Jeder Mensch kann die Belange der Natur vor Gericht vertreten.
- Die öffentliche Hand garantiert allen Zugang zu Wasser zu fairen Preisen.
- Bei großen Industrieprojekten wird die lokale und regionale Wasserversorgung garantiert.
- Ein Aktionsplan Niedrigwasserschutz wird aufgelegt.
- Das UN-Hochseeschutzabkommen wird schnell ratifiziert.
- Bis 2030 werden 30 Prozent der weltweiten Meeresflächen geschützt.
- Tiefseebergbau wird international verboten.
- Kommerzieller Walfang wird gestoppt.
- Verstöße gegen das internationale Walfangverbot werden bestraft.
- Städte werden an die Klimaerwärmung angepasst umgebaut.
- Klimaanpassung und Katastrophenschutz werden als selbstverständliche Aufgaben der öffentlichen Versorgung definiert.
- Gebäude- und Flächenbegrünung wird ausgeweitet.
- Die Flächenentsiegelung wird vorangetrieben.
- Städte werden zu Schwammstädten umgebaut.
- Lichtwerbung wird eingeschränkt.
- Für besonders klimaschädliche Produkte und Aktivitäten wie SUVs, Kreuzfahrten oder Flugreisen gelten Werbeverbote.
- Die Vorgaben für Rechenzentren werden verschärft.
GeändertFortgeführt, aber geändert (21)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Deutschland wird bis 2040 klimaneutral.
- Die Abscheidung und unterirdische Speicherung von CO2 (CCS) wird als Lösung für den Klimawandel abgelehnt.
- Normalverdiener sollen durch Klimaschutz keine finanziellen Zusatzbelastungen erfahren.
- Ziel ist eine Gesellschaft, die sparsam mit Ressourcen umgeht.
- Die lokale Bevölkerung wird an Bergbauprojekten und ihrer Wertschöpfung beteiligt und erhält ein Vetorecht.
- Grüne Technologie darf nicht auf der Ausbeutung von Natur und Menschen im Globalen Süden beruhen.
- Für die Kreislaufwirtschaft gelten strengere Vorgaben für Haltbarkeit und Produkte ohne Sollbruchstellen.
- Reparieren und Wiederverwenden sollen Vorrang vor dem Wegwerfen haben.
- Neue Ökodesignvorgaben stellen Anforderungen an die Lebensdauer von Produkten.
- Einwegverpackungen werden weitreichend verboten.
- Für verbleibende Einwegverpackungen zahlen Hersteller Abgaben.
- Internationale Arten- und Naturschutzabkommen werden konsequent umgesetzt.
- Fünf Prozent der Fläche werden als Wildnisflächen ausgewiesen.
- Ein einklagbares ökologisches Menschenrecht auf eine unbeschädigte natürliche Umwelt wird eingeführt.
- Die Verbandsklagerechte werden erweitert.
- Wasser gehört in öffentliche Hand.
- Fischfang wird wirksam reguliert und Meeresschutz mit verbindlichen Standards und harten Sanktionen durchgesetzt.
- Die Belastung der Meere durch Müll und Einleitungen aus Landwirtschaft und Industrie wird drastisch gemindert.
- Wilde Tiere werden durch Biotopverbünde geschützt.
- Klare rechtliche Vorgaben senken den Energie- und Ressourcenverbrauch der Digitalisierung.
- Softwareprogrammierung und Geräteeinstellungen sind von Anfang an energiesparend.
GleichUnverändert fortgeführt (11)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- In Deutschland und der EU verbotene Pestizide werden nicht mehr exportiert.
- Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören untrennbar zusammen.
- Für den Klimaschutz werden verbindliche Ziele und Emissionsgrenzen mit klaren Vorschriften für Konzerne festgelegt.
- Der Emissionshandel in den Sektoren Wärme und Verkehr (ETS-2) wird abgelehnt.
- Updates, Upgrades, Reparaturen und Weiterverwendung von Produkten müssen möglich sein.
- Abfallbehandlung und Abfallentsorgung werden als Daseinsvorsorge in die öffentliche Hand zurückgeführt.
- Natürliche Lebensgrundlagen werden erhalten und zerstörte Ökosysteme wiederhergestellt.
- Gewässer werden naturnah renaturiert.
- Moore werden revitalisiert und Auwälder wieder eingerichtet.
- Anonymer Tierhandel im Internet, Wilderei und illegaler Wildtierhandel werden bekämpft.
- Wildunfälle werden durch Tierkorridore, Zäune und Geschwindigkeitsbegrenzungen reduziert.
EntfallenNicht mehr im Programm (117)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Wirtschaft und Infrastruktur sollen bis 2035 klimaneutral werden.
- Wirtschaft und Infrastruktur sollen so schnell wie möglich weitgehend kohlendioxidfrei, energie- und ressourcensparend umgebaut werden, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.
- Die sozialökologische Transformation soll gerechte Übergänge gewährleisten.
- Infrastruktur, Wirtschaft, Kommunen und Industrie sollen bis Mitte des nächsten Jahrzehnts klimaneutral werden.
- Bis 2025 wird ein bundesweiter Klimacheck aller Gebäude durchgeführt.
- Verbindliche gebäudescharfe Stufenpläne legen Energieeffizienzniveaus fest.
- Bis 2035 wird ein klimaneutraler Gebäudebestand garantiert.
- Die Sanierungsquote wird mindestens verdreifacht, nahezu warmmietenneutral und mietrechtlich abgesichert.
- Die Naturzerstörung wird gestoppt.
- Ressourcenverbrauch und Emissionen werden auf ein nachhaltiges Niveau abgesenkt.
- Belastbarkeitsgrenzen von Ökosystemen dürfen nicht überschritten werden.
- Grüne Technologien sind Teil des sozialökologischen Systemwechsels, reichen allein aber nicht aus.
- Politische Maßnahmen deckeln und senken Ressourcenverbrauch und Emissionen.
- Der Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft zur Senkung von Ressourcenverbrauch und Emissionen erfolgt durch sozialökologische Investitionen nicht auf Kosten der Beschäftigten und der Bevölkerung.
- Mit massiven öffentlichen Investitionen wird in anderthalb Jahrzehnten eine klimaneutrale Wirtschaft und Infrastruktur geschaffen.
- Ein europäischer CO2-Grenzausgleichsmechanismus bepreist den Import CO2-intensiver Produkte.
- Zur Erreichung der Pariser Klimaziele sollen Lebensverhältnisse und Industrie einschließlich der Rüstungsindustrie umgebaut werden.
- Ein verbindliches Lärmschutzgesetz regelt und verringert Umgebungs-, Straßen-, Schienen- und Fluglärm.
- Die Mittel für den Lärmschutz werden aufgestockt.
- Nachhaltigkeit hat oberste Priorität.
- Für Autobahnen wird kein weiterer Wald gerodet.
- Die Proteste im Dannenröder Forst werden unterstützt.
- In EU-Hoheitsgewässer dürfen nur noch Fracht- und Kreuzfahrtschiffe mit Diesel oder umweltfreundlichen Antrieben einfahren.
- Der Import von Biokraftstoffen wird verboten.
- Eine sozialökologische Wende soll allen Menschen bezahlbare Energie, erschwingliche Mobilität, gesunde Nahrung und mehr Lebensqualität bringen.
- Forderungen der Klimabewegung nach einer sozial gerechten Klimawende hin zur Klimaneutralität bis 2035 werden unterstützt.
- Klimaneutralität schließt internationale Klimagerechtigkeit ein.
- Deutschland darf sein CO2-Budget nicht überziehen oder sich durch Maßnahmen in anderen Ländern freikaufen.
- Die Politik muss Verantwortung für die Lebensgrundlagen künftiger Generationen übernehmen.
- Das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 wird im Klimaschutzgesetz festgeschrieben.
- Bis 2030 werden die Emissionen um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 gesenkt.
- Der Emissionshandel als Leitinstrument im Klimaschutz wird abgelehnt.
- Der Staat zieht sich aus Finanzanlagen, Investitionen und Subventionen der fossilen und atomaren Energiewirtschaft zurück.
- Der Hambacher Forst darf nicht weiter zerstört werden.
- Tagebaue werden von den Betreibern wieder nutzbar gemacht.
- Die Kosten für Bergbaufolgeschäden tragen die Konzerne.
- Bis zum Kohleausstieg werden die Folgen des Braunkohleabbaus begrenzt.
- Die Bundesregierung setzt sich für eine deutlich stärkere Minderung der Treibhausgasemissionen in den EU-Zielen für 2030 ein.
- Der EU-Emissionshandel wird so reformiert, dass die Klimaziele auf die Paris-Ziele angehoben und Missbrauch ausgeschlossen wird.
- Öffentliche Gelder einschließlich Pensionsrücklagen und Rentenkassen werden umgehend aus Anlagen in Unternehmen der fossil-atomaren Energiebranche abgezogen.
- Öffentliche Institutionen dürfen nicht in fossile und nukleare Energieunternehmen investieren.
- CCS darf nicht zur Grünfärbung von Erdgas oder Wasserstoff eingesetzt werden.
- Zur Kompensation unvermeidbarer Restemissionen werden Senken wie Moor- und Forstmanagement gefördert.
- Eine Öko-Abwrackprämie für Haushaltsgeräte wird aufgelegt.
- Gefördert wird der Ersatz mindestens zehn Jahre alter Elektrogeräte durch Neugeräte mit bester Stromeffizienz.
- Die Förderprämie für den Austausch von Kühlschränken in einkommensschwachen Haushalten steigt von 100 auf 200 Euro.
- Für Wasch- und Spülmaschinen werden zusätzliche Förderprämien gezahlt.
- Es werden Standards für den maximalen Energieverbrauch von Produkten, Produktionsweisen und Gebäuden festgelegt.
- Ein Energieeffizienzfonds unterstützt und begleitet sozial den Umstieg auf eine effiziente Wirtschaftsweise.
- Die Vielfalt der Ökosysteme wird entschlossen und wirksam geschützt.
- Natur- und umweltzerstörende Subventionen werden abgebaut.
- Die frei werdenden Subventionsmittel werden in Natur- und Umweltprogramme investiert.
- Naturschutz- und Biodiversitätsziele werden verbindlich in andere Politikbereiche integriert.
- Die Umweltverwaltungen erhalten mehr Fachpersonal.
- Die EU-Naturschutzrichtlinien und ihre nationale Umsetzung werden finanziell gestützt.
- Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt wird aufgestockt.
- Naturschutz wird in der Fläche verwirklicht.
- Die Landschaftsplanung erhält mehr finanzielle und personelle Mittel.
- Naturschutzflächen gehören in öffentliche Hand.
- Naturschutzflächen werden in Erbpacht an Naturschutz- und Umweltverbände vergeben.
- Das nationale Naturerbe wird gesichert und ausgeweitet.
- Ein Naturerbefonds finanziert das nationale Naturerbe.
- Insekten werden geschützt und die Biodiversität wird gefördert.
- Der Wald wird als CO2-Senke erhalten.
- Die Waldbewirtschaftung wird naturnah mit Mischwäldern vielfältiger Altersstruktur und europäischen Baumarten gestaltet.
- Natur- und Meeresschutzgebiete werden als Lebensräume maximal erweitert.
- Lebensräume für Tiere in Städten bleiben erhalten.
- Die Freizeitjagd wird begrenzt.
- Die Jagd auf Hunde, Katzen und Prädatoren wie Füchse wird untersagt.
- Die Nutzung von Böden, Gewässern und Meeren wird ökologisch nachhaltig.
- Die Neuversiegelung von Boden wird deutlich verringert.
- Neuversiegelung wird nur genehmigt, wenn in der Region mindestens gleich viel Fläche entsiegelt wird.
- Ein Fonds zur Befreiung belasteter Flächen von Altlasten wird eingeführt.
- Grund- und Oberflächengewässer werden besser geschützt.
- Meeresschutzgebiete werden erhalten und ausgebaut.
- Mindestens 50 Prozent der Meeresschutzgebiete werden aus der wirtschaftlichen Nutzung genommen.
- Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird vorangetrieben.
- Auenflächen werden gesichert.
- Das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland wird weitergeführt, umgesetzt und finanziell abgesichert.
- Ein Rücknahmesystem für Medikamente wird (wieder) eingeführt.
- Die Natura-2000-Gebiete in Nord- und Ostsee werden geschützt.
- Die Natura-2000-Schutzgebiete in Nord- und Ostsee bleiben frei von Fischerei, militärischer Nutzung, Ressourcenabbau und sonstigen wirtschaftlichen Eingriffen.
- Militärische Altlasten an Land und in Gewässern werden beseitigt.
- Die Wegwerfgesellschaft wird durch eine Kreislaufwirtschaft ersetzt.
- Das Top-Runner-Modell für die Geräteproduktion wird unterstützt.
- Müll wird möglichst nahe am Entstehungsort entsorgt und verarbeitet.
- Ein Pfandsystem für Energiesparlampen, Einwegbecher, Mobiltelefone, Fernseher, weitere Elektrogeräte und Batterien wird eingeführt.
- Quantitative Abfallvermeidungsziele (Zero Waste) werden eingeführt.
- Der absolute Ressourcenverbrauch geht zurück.
- Die Plastikflut wird eingedämmt.
- Standardisierte Mehrwegsysteme werden eingeführt, die deutschlandweit in jedem Geschäft abgegeben werden können, auch im Versandhandel und zwischen Unternehmen.
- Mehrwegsysteme werden auch für Nahrungsmittel, Reinigungsmittel und Kosmetik geschaffen.
- Verbleibende Plastikverpackungen werden recyclingfähig gestaltet.
- Mit der Ressource Holz wird sparsam umgegangen.
- Das Holzrecycling wird mit einer Nutzungskaskade verbessert, in der die energetische Holzverbrennung ganz am Ende steht.
- Hersteller müssen Reparaturanleitungen mitliefern.
- Für Batterien und Elektrogeräte wird ein Pfandsystem eingeführt.
- Die energie- und ressourcenverschwendende Erzeugung von Kryptowährungen soll verboten werden.
- Das Top-Runner-Modell gilt auch für Rechenzentren und Software.
- Der CO2-Fußabdruck von IT-Produkten, Rechenzentren und Software wird transparent und vergleichbar gemacht.
- Für Streaming- und Video-on-Demand-Dienste werden energiesparende Standardeinstellungen vorgeschrieben.
- Eine gendergerechte Klimapolitik berücksichtigt die besondere Gefährdung von Frauen durch die Klimakatastrophe.
- Der Energiecharta-Vertrag wird gestoppt.
- Die Reichen werden für die Folgen von Klima- und Umweltzerstörung zur Verantwortung gezogen.
- Beim Rohstoffverbrauch wird umgesteuert.
- Auf UN-Ebene wird ein von den Industriestaaten finanzierter Kompensationsfonds für die Folgen von Klimawandel und Kolonialismus eingerichtet.
- Ehemalige Kolonialmächte zahlen mehr in den Kompensationsfonds ein als andere Staaten.
- Klimagerechtigkeit wird statt Greenwashing und Ablasshandel angestrebt.
- Zerstörer von Umwelt, Klima und Artenvielfalt werden vor Gericht gestellt.
- Der Straftatbestand des Ökozids wird ins deutsche Strafrecht eingeführt.
- Der Ökozid wird als Verbrechen ins Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aufgenommen.
- Die EU soll Klimaschutz sowie Energie- und Verkehrswende voranbringen statt sie zu blockieren.
- Natürliche Lebensgrundlagen und Gemeinschaftsgüter wie Wasser, Energie und Luft dürfen nicht mehr Profitinteressen untergeordnet werden.
- Stromerzeugung, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft sollen klimaneutral werden, ohne Menschen oder Regionen abzuhängen.
- Das EU-Ziel einer Treibhausgasminderung um 55 Prozent gegenüber 1990 gilt als zu niedrig für die Pariser Klimaziele.
- Die EU soll spätestens 2035 klimaneutral sein.
- Die Erderwärmung soll auf 1,5 Grad begrenzt und Wirtschaft und Gesellschaft sozial- und klimagerecht verändert werden.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht