Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie: was sich gegenüber 2022 geändert hat
Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie 59 neu, 16 geändert, 9 unverändert, 84 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.
Der Entwurf richtet die Wirtschaftspolitik stärker auf Industriestandort, Tourismus und Gründerinnen aus: In Schleswig-Holstein soll ein Net Zero Valley als europäische Modellregion für Netto-Null-Technologien entstehen, eine Allianz mit Sozialpartnern und Unternehmen soll Industriearbeitsplätze sichern. Im Tourismus soll Qualität Vorrang vor Quantität haben, mit subventionierten Übernachtungsangeboten und geförderten Jugendherbergen. Für Gründerinnen sind Mentoring-Strukturen und besserer Zugang zu Wagniskapital vorgesehen, Start-ups sollen vereinfacht öffentliche Aufträge erhalten. 2022 forderte das Programm noch Gemeinwohlbilanzen in Landesunternehmen, Nachhaltigkeitsvorgaben für Sparkassen und Gründungszonen an Hochschulen; diese werden ebenso wie Lieferketten und Verbraucherschutz nicht mehr einzeln genannt. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (59)
Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.
- Familien- und Jugendtourismus wird eigenständig aufgestellt und mit Maßnahmen gefördert.
- Erfolgreiche Initiativen zur Frauenförderung im Handwerk werden verstetigt und sichtbarer gemacht.
- Die Förderprogramme des Landes werden für die Unterstützung von Frauen bei Gründungen und Betriebsnachfolgen weiterentwickelt.
- Das Land nutzt seine Gesetzgebungskompetenz und schafft ein modernes, praxistaugliches und unbürokratisches Landesgaststättenrecht.
- Der Standortvorteil durch erneuerbare Energien, Stromnetze und Speicher soll ausgebaut werden.
- Das Abkommen mit der Messe Hamburg und der WindEnergy soll verlängert werden.
- Die HUSUM Wind wird als überregionale Windmesse gestärkt.
- Die regionale Wertschöpfung mit Laubholz soll gestärkt werden.
- Forschung, Entwicklung und Investitionen zur besseren Nutzung heimischen Laubholzes durch Sägewerke, Handwerk, Bau und Industrie sollen gefördert werden.
- Schleswig-Holstein soll ein wirtschaftlich erfolgreiches Land mit starken Zukunftsinfrastrukturen und intakten natürlichen Lebensgrundlagen sein.
- Wirtschaftliche Stärke wird neben dem Bruttoinlandsprodukt auch an Naturressourcen, Chancengleichheit und Gemeinwohl gemessen.
- Mit Sozialpartnern und Unternehmen wird eine Allianz zur Stärkung des Industriestandorts und zur Sicherung von Arbeitsplätzen gebildet.
- Die Ansiedlungspolitik wird kontinuierlich weiterentwickelt und flexibel an wirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen ausgerichtet.
- Die Zusammenarbeit von Land, Wirtschaftsförderungsgesellschaft, regionalen Wirtschaftsförderungen und Kommunen wird gestärkt, damit Unternehmen schnell Ansprechpartner, Flächen und zügige Verfahren finden.
- In Schleswig-Holstein soll ein Net Zero Valley als europäische Modellregion für Netto-Null-Technologien eingerichtet werden.
- Die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft wird als Partnerin der wirtschaftlichen Transformation weiterentwickelt.
- Die Internationalisierung Schleswig-Holsteins wird auf starke europäische Partnerschaften ausgerichtet.
- Schwerpunkt der Internationalisierung ist der Nord- und Ostseeraum als Zukunftsregion für erneuerbare Energien, klimaneutrale Industrie, maritime Innovationen und nachhaltige Wertschöpfung.
- Der TransferHub für klimaneutrales Wirtschaften wird weiterentwickelt.
- Eine Allianz mit Sozialpartnern und Unternehmen zur Stärkung des Industriestandorts wird angestrebt.
- Die Industriepolitik des Landes orientiert sich eng an der EU-Industriepolitik.
- Das Land wirkt aktiv am Aufbau grüner Leitmärkte mit.
- Der Industrial Accelerator Act wird unterstützt und seine Umsetzung vorangetrieben.
- Die Industrieregion Brunsbüttel soll ihr Potenzial als Beispielregion der industriellen Transformation voll entfalten.
- Alle Menschen erhalten unabhängig von Alter, Hintergrund oder Lebensphase Zugang zu Gründungsunterstützung.
- Programme wie das Waterkant-Festival werden weiter vom Land unterstützt.
- Die strukturellen Nachteile von Frauen bei Gründungen und beim Zugang zu Wagniskapital sollen abgebaut werden.
- Erfolgreiche Formate der Gründerinnenförderung werden langfristig abgesichert.
- Mentoring- und Netzwerkstrukturen für Gründerinnen werden aufgebaut und dauerhaft gefördert.
- Start-ups erhalten leichteren Zugang zu Risikokapital.
- Start-ups erhalten leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen.
- Eine Ausnahmeregelung im Vergaberecht soll die vereinfachte Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb eines Schwellenwerts an Start-ups erlauben.
- Social und Impact Entrepreneurship werden als fester Bestandteil des Gründungs- und Innovationsökosystems gestärkt.
- Die Vernetzung der Gesundheits- und Ernährungswirtschaft mit Dänemark und Schweden wird gestärkt.
- Die Zusammenarbeit der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft mit dem Baltikum, Polen und der Ukraine wird gestärkt.
- In Schleswig-Holstein soll ein spezialisierter Hafenstandort für Recycling und Verwertung von Offshore-Windenergieanlagen entwickelt werden.
- Die Rolle Schleswig-Holsteins als Standort der Gesundheitswirtschaft wird strategisch weiterentwickelt.
- Im Tourismus hat Qualität Vorrang vor Quantität.
- Die Natur soll geschützt, für Einheimische und Gäste erlebbar gemacht und nachhaltig touristisch genutzt werden.
- Schleswig-Holstein soll ein starker Standort des Hotel- und Gastronomiegewerbes sein.
- Tourismus darf nicht auf Kosten der Einheimischen gehen.
- Die Menschen vor Ort sollen am wirtschaftlichen Erfolg des Tourismus teilhaben.
- Überfüllte Strände, Verkehrschaos und verdrängter Wohnraum gelten als politisch anzugehende Probleme.
- Gesundheit und Tourismus werden mit Nachhaltigkeit, Naturverträglichkeit und der Stärkung ländlicher Räume verknüpft.
- Gesundheits- und sanfter Kurtourismus wird zur Stärkung der Nebensaison aktiv gefördert.
- Urlaub soll für alle erschwinglich sein.
- Es soll subventionierte Übernachtungsangebote für einen sozialverträglichen Tourismus geben.
- Jugendherbergen werden gezielt gefördert, einschließlich ihrer energetischen Sanierung.
- Es soll günstige Familienangebote im Tourismus geben.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark bei Tourismusangeboten, Naturschutzkonzepten und regionaler Vernetzung wird genutzt.
- Ökologische und soziale Ziele sollen gleichrangig neben wirtschaftlichen Interessen stehen.
- Schleswig-Holstein soll zeigen, dass klimafreundliche Mobilität und attraktiver Tourismus zusammengehören.
- Das Projekt „Grünes Lebensband Schleswig-Holstein“ wird als Leuchtturmprojekt für nachhaltigen Binnenlandtourismus umgesetzt.
- Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung gelten als Kern der Tourismuspolitik.
- Im Umfeld neuer großer Umspannwerke und Netzverknüpfungspunkte sollen auch neue Gewerbe- und Industrieflächen entwickelt werden können.
- Der Entwicklungsfonds Schleswig-Holstein wird zu einem Instrument für die nachhaltige Transformation von Gewerbe- und Industriegebieten weiterentwickelt.
- Gemeinsam mit den regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften wird eine Strategie für nachhaltige Gewerbegebiete erarbeitet.
- Das Ladenöffnungsrecht wird an die Lebensrealität im ländlichen Raum angepasst.
- Der bundes- und verfassungsrechtliche Rahmen soll so weiterentwickelt werden, dass personallose Nahversorgung ähnlich liberal möglich ist wie in Skandinavien.
GeändertFortgeführt, aber geändert (16)
Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Netzwerke und Programme zur Frauenförderung im Handwerk werden ausgebaut.
- Gemeinsam mit den Selbstvertretungen wird ein Leitbild für barrierefreien und inklusiven Tourismus in Schleswig-Holstein entwickelt.
- Schleswig-Holstein wird zum klimaneutralen Industrieland und zur europäischen Modellregion für Netto-Null-Technologien entwickelt.
- Schleswig-Holstein soll ein attraktiver Standort für klimaneutrale Industrie, Rechenzentren, Elektrolyseure und innovative Unternehmen sein.
- Gefördert werden sowohl Neuansiedlungen als auch die Weiterentwicklung bestehender Unternehmen.
- Schleswig-Holstein wird zur industriepolitischen Vorzeigeregion des European Green Deal weiterentwickelt.
- Die Landesstrategie für Social Entrepreneurship wird weiterentwickelt und mit der Gründungs- und Innovationspolitik verzahnt.
- Wirkungsorientierte Unternehmen erhalten besseren Zugang zu Beratung, Finanzierung und Netzwerken.
- Eine ressortübergreifende Strategie soll Wirtschafts-, Kultur-, Tourismus- und Wissenschaftspolitik zusammendenken.
- Die Gameswirtschaft wird als eigener Baustein dieser Strategie strategisch gestärkt.
- Schleswig-Holstein wird als nachhaltiges Tourismusland weiter gestärkt.
- Im ländlichen Raum wird ein sanfter, naturnaher Tourismus als Potenzial gesehen.
- Die Umsetzung der Tourismusstrategie 2030 wird aktiv und kritisch begleitet.
- Der Radtourismus wird mit einer Strategie für nachhaltigen Binnenlandtourismus verknüpft.
- Die einzelbetriebliche Förderung mit EU-Mitteln für Investitionen in Klimaschutz, Energieeffizienz, Digitalisierung und nachhaltige Innovationen bleibt erhalten.
- Der weitere Aufbau der Innovationsagentur für länderübergreifende Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung wird unterstützt.
GleichUnverändert fortgeführt (9)
Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.
- Frauen werden gezielt bei Unternehmensgründungen und Betriebsnachfolgen unterstützt.
- Die Verbraucherzentrale wird gestärkt.
- Die Wirtschaftspolitik rückt die Belange kleiner Unternehmen stärker in den Mittelpunkt und unterstützt sie gezielt bei Innovation und Transformation.
- Die Meistergründungsprämie wird fortgeführt.
- Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit kleiner und mittlerer Unternehmen wird gestärkt.
- Die Gründungsförderung im Land wird weiterentwickelt.
- Initiativen wie WEstartup.SH werden wieder gefördert, verstetigt und ergänzt.
- Nachhaltigkeit soll tatsächlich im Mittelpunkt aller Maßnahmen der Tourismusstrategie stehen.
- Das touristische Potenzial des Binnenlands soll nachhaltig und naturnah erschlossen werden.
EntfallenNicht mehr im Programm (84)
Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.
- Innovationsagenturen nach dem D.Innova-Konzept einrichten.
- Die Transformation der Wirtschaft aktiv gestalten.
- Aufträge des Landes gezielt in der Region vergeben.
- Verbraucher*innen vor Täuschung und daraus folgenden Nachteilen schützen.
- Beratungs- und Aufklärungsangebote für Bürger*innen stärken.
- Die staatlichen Marktüberwachungsbehörden sichern und stärken.
- Rahmenbedingungen setzen, die es für Unternehmen attraktiv machen, klimaneutral zu werden.
- Wirtschaftshilfen für betroffene Unternehmen und Selbstständige gemeinsam mit dem Bund bedarfsgerecht fortsetzen.
- Die Wirtschaft nachhaltig und krisenfest aufstellen.
- Unternehmen und Investor*innen durch langfristig geltende Gesetze und Regeln Planungssicherheit geben.
- Unternehmen dabei unterstützen, zukunftssicher und klimafreundlich zu wirtschaften.
- Förderprogramme so umgestalten, dass Innovationen für Klimaneutralität und gut bezahlte Arbeitsplätze entstehen.
- Alle Förderprogramme des Landes auf ihre Zukunftswirkung evaluieren.
- Aus den Förderprogrammen des Landes keine Gelder mehr in Projekte fließen lassen, die den Klima- und Nachhaltigkeitszielen entgegenstehen.
- Kleine und junge Unternehmen bei der Entwicklung eines Corporate-Responsibility-Konzepts begleiten.
- Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsfolgen des eigenen unternehmerischen Handelns zur Voraussetzung für finanzielle und sachliche Förderung machen.
- Die Verteilung der Fördergelder stärker auf klimaschutz- und energiewenderelevante Projekte ausrichten.
- Schleswig-Holstein soll auch künftig zu den drei führenden Gründungsländern gehören.
- Den Zugang zu Fördermitteln für Gründer*innen vereinfachen.
- Den Beginn der Förderung flexibler gestalten.
- Gründer*innen in der Anfangsphase ein großes Maß an Flexibilität sichern.
- Accelerator-Programme zur Begleitung wachsender Geschäftsideen landesweit ausbauen.
- Den Ausbau der Netzwerkstruktur zur Vernetzung der Akteur*innen weiter unterstützen.
- Den Übergang aus Hochschule und Wissenschaft in die Unternehmensgründung stärken.
- Gründungszonen an Hochschulen einrichten.
- Einen Fonds für Patentierungskosten zur Unterstützung technologiebasierter Gründungen einrichten.
- Gründer*innen in den ersten Monaten mehr Freiraum verschaffen.
- Auf Bundes- und EU-Ebene auf einen Abbau bürokratischer Vorgaben hinwirken.
- Einen Förderrahmen für Prototyp-Entwicklung und Skalierung von Ideen und Geschäftsmodellen in der Gameswirtschaft schaffen.
- Das Instrument der Innovationsassistent*innen auf etablierte Unternehmen ausweiten.
- Die Cluster und Technologiezentren des Landes fördern.
- Strukturen für Technologietransfer nach dem Vorbild des Transformationszentrums TransMarTech auch in anderen Branchen schaffen.
- Eine Social-Innovation-Akademie für Forschung und Lehre zu sozialen Innovationen und sozialen Unternehmen aufbauen.
- Eine Social-Innovation-Agentur für Förderung, Beratung und Vernetzung von Personen, Initiativen und Unternehmen aufbauen.
- Den Cluster DiWiSH und das Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0 fortführen und weiterentwickeln.
- Den Digitalbonus für kleine und mittlere Unternehmen nach Möglichkeit fortführen.
- Ein Förderprogramm für Digitalassistent*innen in kleinen und mittelständischen Unternehmen auflegen.
- Die bestehenden Instrumente zur Unterstützung der Unternehmensnachfolge evaluieren.
- Die bestehenden Instrumente zur Unterstützung der Unternehmensnachfolge fortführen.
- Gemeinsam mit Organisationen und Verbänden eine Kampagne zur Unternehmensnachfolge starten.
- Möglichst viele Unternehmen in Schleswig-Holstein halten.
- Mehr Menschen für unternehmerische Selbstständigkeit gewinnen.
- Den Mittelstandsbeirat der Landesregierung fortführen.
- Den Mittelstandsbeirat personell breiter und vielfältiger zusammensetzen.
- Die Branchen- und Clusterstrategien des Landes neu ausrichten.
- Prüfen, welche weiteren Erleichterungen für Quereinsteiger*innen möglich sind und ob die Handwerksordnung durchlässiger und modularer werden kann.
- Die Selbstständigkeit in einzelnen Fachbereichen wie Reparaturdienstleistungen erleichtern.
- Selbstständigkeit in einzelnen Fachbereichen auch ohne abgeschlossene drei- bis vierjährige Lehre ermöglichen.
- Die Strategien des Landes an einem nachhaltigen Verständnis von Industriepolitik ausrichten.
- Den Industriestandort international bewerben.
- Die Industriestrategie des Landes überarbeiten.
- Den Industriestandort Schleswig-Holstein in seinen Transformationsprozessen stärken.
- Die Industriestrategie des Landes soll aufzeigen, wie weitere ungenutzte Potenziale erschlossen werden können.
- Die Neufassung der Industriestrategie klar auf Klimakrise und Energiewende ausrichten.
- Das Bürgschaftsprogramm des Bundes für Großansiedlungen landesseitig durch eine höhere Bürgschaftssumme unterstützen.
- Die Ansiedlung großer Unternehmen durch Investitionen in öffentliche Infrastruktur wie Schiene oder Glasfaser unterstützen.
- Bestehende Industrieunternehmen auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Industrie weiter unterstützen.
- Konversionsprojekte unterstützen, wo durch verschärfte Ausfuhrbeschränkungen Aufträge der Rüstungsindustrie wegfallen.
- Den maritimen Überwasserschiffbau als Schlüsseltechnologie einstufen.
- Gemeinsam mit Wissenschaft und erneuerbarer Energiewirtschaft Innovationen fördern und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
- Schleswig-Holstein zum weltweit führenden Innovationsstandort für emissionsfreie Schifffahrt entwickeln.
- Gemeinsam mit der maritimen Wirtschaft einen Zukunftsdialog über Emissionsfreiheit und weitere Zukunftstechnologien beginnen.
- Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung am Ziel eines nachhaltigen Wohlstands für alle ausrichten.
- Prüfen, in welchen Bereichen Ansätze der Postwachstumsökonomie sowie Ökoeffizienz, Ökoeffektivität und Ökosuffizienz ausgebaut werden können.
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Bundesebene befürworten.
- Ein wirksameres Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Bundes- und EU-Ebene anstreben.
- Den Tourismus als wichtige Säule der Wirtschaft des Landes behandeln.
- Die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in der Tourismuswirtschaft verankern.
- Fortbildungsangebote zu Natur- und Klimaschutz sowie nachhaltigem Wirtschaften fördern.
- Einen Klimaschutz-Infotourismus im Binnenland unterstützen.
- Angebote mit regionalen Produkten und alternative Übernachtungsmöglichkeiten wie Landgasthöfe unterstützen.
- Schleswig-Holstein beteiligt sich am Bundesprogramm "Reisen für Alle".
- Eine Datenbank aufbauen, in der barrierefreie touristische Angebote erfasst und bewertet werden.
- Eine Mitgliedschaft des Landes in der internationalen LGBTQ+-Reisevereinigung prüfen, um queere Menschen als Zielgruppe anzusprechen.
- Die Wirtschaftsförderprogramme überprüfen und anpassen.
- Für Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie Vorstände der Sparkassen eine Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen.
- Den Gemeinwohlauftrag der Sparkassen konkreter fassen.
- Den Verbraucherschutz im Bereich Finanzanlagen mit Schwerpunkt auf nachhaltige Finanzen stärken.
- Bei der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten für faire, soziale und ökologische Produktionsbedingungen in der Lieferkette vorangehen.
- Prüfen, wie die regionale Wertschöpfung als Faktor bei Vergabeentscheidungen genutzt werden kann, um regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern.
- Für Unternehmen unter Landesaufsicht und mit Landesmehrheit eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend machen.
- Eine regelmäßige Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend machen.
- Die Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen zunächst in einem Pilotprojekt erproben.
- Eine gemeinsame Innovationsstrategie für erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung entwickeln.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht