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Grüne SH · Verteidigen, was gut ist. Erneuern, was besser werden muss. Wahlprogrammentwurf Landtagswahl 2027

Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Wirtschaft, Wettbewerb und Industrie 59 neu, 16 geändert, 9 unverändert, 84 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Der Entwurf richtet die Wirtschaftspolitik stärker auf Industriestandort, Tourismus und Gründerinnen aus: In Schleswig-Holstein soll ein Net Zero Valley als europäische Modellregion für Netto-Null-Technologien entstehen, eine Allianz mit Sozialpartnern und Unternehmen soll Industriearbeitsplätze sichern. Im Tourismus soll Qualität Vorrang vor Quantität haben, mit subventionierten Übernachtungsangeboten und geförderten Jugendherbergen. Für Gründerinnen sind Mentoring-Strukturen und besserer Zugang zu Wagniskapital vorgesehen, Start-ups sollen vereinfacht öffentliche Aufträge erhalten. 2022 forderte das Programm noch Gemeinwohlbilanzen in Landesunternehmen, Nachhaltigkeitsvorgaben für Sparkassen und Gründungszonen an Hochschulen; diese werden ebenso wie Lieferketten und Verbraucherschutz nicht mehr einzeln genannt. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (59)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Familien- und Jugendtourismus wird eigenständig aufgestellt und mit Maßnahmen gefördert.
  2. Erfolgreiche Initiativen zur Frauenförderung im Handwerk werden verstetigt und sichtbarer gemacht.
  3. Die Förderprogramme des Landes werden für die Unterstützung von Frauen bei Gründungen und Betriebsnachfolgen weiterentwickelt.
  4. Das Land nutzt seine Gesetzgebungskompetenz und schafft ein modernes, praxistaugliches und unbürokratisches Landesgaststättenrecht.
  5. Der Standortvorteil durch erneuerbare Energien, Stromnetze und Speicher soll ausgebaut werden.
  6. Das Abkommen mit der Messe Hamburg und der WindEnergy soll verlängert werden.
  7. Die HUSUM Wind wird als überregionale Windmesse gestärkt.
  8. Die regionale Wertschöpfung mit Laubholz soll gestärkt werden.
  9. Forschung, Entwicklung und Investitionen zur besseren Nutzung heimischen Laubholzes durch Sägewerke, Handwerk, Bau und Industrie sollen gefördert werden.
  10. Schleswig-Holstein soll ein wirtschaftlich erfolgreiches Land mit starken Zukunftsinfrastrukturen und intakten natürlichen Lebensgrundlagen sein.
  11. Wirtschaftliche Stärke wird neben dem Bruttoinlandsprodukt auch an Naturressourcen, Chancengleichheit und Gemeinwohl gemessen.
  12. Mit Sozialpartnern und Unternehmen wird eine Allianz zur Stärkung des Industriestandorts und zur Sicherung von Arbeitsplätzen gebildet.
  13. Die Ansiedlungspolitik wird kontinuierlich weiterentwickelt und flexibel an wirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen ausgerichtet.
  14. Die Zusammenarbeit von Land, Wirtschaftsförderungsgesellschaft, regionalen Wirtschaftsförderungen und Kommunen wird gestärkt, damit Unternehmen schnell Ansprechpartner, Flächen und zügige Verfahren finden.
  15. In Schleswig-Holstein soll ein Net Zero Valley als europäische Modellregion für Netto-Null-Technologien eingerichtet werden.
  16. Die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft wird als Partnerin der wirtschaftlichen Transformation weiterentwickelt.
  17. Die Internationalisierung Schleswig-Holsteins wird auf starke europäische Partnerschaften ausgerichtet.
  18. Schwerpunkt der Internationalisierung ist der Nord- und Ostseeraum als Zukunftsregion für erneuerbare Energien, klimaneutrale Industrie, maritime Innovationen und nachhaltige Wertschöpfung.
  19. Der TransferHub für klimaneutrales Wirtschaften wird weiterentwickelt.
  20. Eine Allianz mit Sozialpartnern und Unternehmen zur Stärkung des Industriestandorts wird angestrebt.
  21. Die Industriepolitik des Landes orientiert sich eng an der EU-Industriepolitik.
  22. Das Land wirkt aktiv am Aufbau grüner Leitmärkte mit.
  23. Der Industrial Accelerator Act wird unterstützt und seine Umsetzung vorangetrieben.
  24. Die Industrieregion Brunsbüttel soll ihr Potenzial als Beispielregion der industriellen Transformation voll entfalten.
  25. Alle Menschen erhalten unabhängig von Alter, Hintergrund oder Lebensphase Zugang zu Gründungsunterstützung.
  26. Programme wie das Waterkant-Festival werden weiter vom Land unterstützt.
  27. Die strukturellen Nachteile von Frauen bei Gründungen und beim Zugang zu Wagniskapital sollen abgebaut werden.
  28. Erfolgreiche Formate der Gründerinnenförderung werden langfristig abgesichert.
  29. Mentoring- und Netzwerkstrukturen für Gründerinnen werden aufgebaut und dauerhaft gefördert.
  30. Start-ups erhalten leichteren Zugang zu Risikokapital.
  31. Start-ups erhalten leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen.
  32. Eine Ausnahmeregelung im Vergaberecht soll die vereinfachte Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb eines Schwellenwerts an Start-ups erlauben.
  33. Social und Impact Entrepreneurship werden als fester Bestandteil des Gründungs- und Innovationsökosystems gestärkt.
  34. Die Vernetzung der Gesundheits- und Ernährungswirtschaft mit Dänemark und Schweden wird gestärkt.
  35. Die Zusammenarbeit der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft mit dem Baltikum, Polen und der Ukraine wird gestärkt.
  36. In Schleswig-Holstein soll ein spezialisierter Hafenstandort für Recycling und Verwertung von Offshore-Windenergieanlagen entwickelt werden.
  37. Die Rolle Schleswig-Holsteins als Standort der Gesundheitswirtschaft wird strategisch weiterentwickelt.
  38. Im Tourismus hat Qualität Vorrang vor Quantität.
  39. Die Natur soll geschützt, für Einheimische und Gäste erlebbar gemacht und nachhaltig touristisch genutzt werden.
  40. Schleswig-Holstein soll ein starker Standort des Hotel- und Gastronomiegewerbes sein.
  41. Tourismus darf nicht auf Kosten der Einheimischen gehen.
  42. Die Menschen vor Ort sollen am wirtschaftlichen Erfolg des Tourismus teilhaben.
  43. Überfüllte Strände, Verkehrschaos und verdrängter Wohnraum gelten als politisch anzugehende Probleme.
  44. Gesundheit und Tourismus werden mit Nachhaltigkeit, Naturverträglichkeit und der Stärkung ländlicher Räume verknüpft.
  45. Gesundheits- und sanfter Kurtourismus wird zur Stärkung der Nebensaison aktiv gefördert.
  46. Urlaub soll für alle erschwinglich sein.
  47. Es soll subventionierte Übernachtungsangebote für einen sozialverträglichen Tourismus geben.
  48. Jugendherbergen werden gezielt gefördert, einschließlich ihrer energetischen Sanierung.
  49. Es soll günstige Familienangebote im Tourismus geben.
  50. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark bei Tourismusangeboten, Naturschutzkonzepten und regionaler Vernetzung wird genutzt.
  51. Ökologische und soziale Ziele sollen gleichrangig neben wirtschaftlichen Interessen stehen.
  52. Schleswig-Holstein soll zeigen, dass klimafreundliche Mobilität und attraktiver Tourismus zusammengehören.
  53. Das Projekt „Grünes Lebensband Schleswig-Holstein“ wird als Leuchtturmprojekt für nachhaltigen Binnenlandtourismus umgesetzt.
  54. Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung gelten als Kern der Tourismuspolitik.
  55. Im Umfeld neuer großer Umspannwerke und Netzverknüpfungspunkte sollen auch neue Gewerbe- und Industrieflächen entwickelt werden können.
  56. Der Entwicklungsfonds Schleswig-Holstein wird zu einem Instrument für die nachhaltige Transformation von Gewerbe- und Industriegebieten weiterentwickelt.
  57. Gemeinsam mit den regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften wird eine Strategie für nachhaltige Gewerbegebiete erarbeitet.
  58. Das Ladenöffnungsrecht wird an die Lebensrealität im ländlichen Raum angepasst.
  59. Der bundes- und verfassungsrechtliche Rahmen soll so weiterentwickelt werden, dass personallose Nahversorgung ähnlich liberal möglich ist wie in Skandinavien.

GeändertFortgeführt, aber geändert (16)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Netzwerke und Programme zur Frauenförderung im Handwerk werden ausgebaut.
  2. Gemeinsam mit den Selbstvertretungen wird ein Leitbild für barrierefreien und inklusiven Tourismus in Schleswig-Holstein entwickelt.
  3. Schleswig-Holstein wird zum klimaneutralen Industrieland und zur europäischen Modellregion für Netto-Null-Technologien entwickelt.
  4. Schleswig-Holstein soll ein attraktiver Standort für klimaneutrale Industrie, Rechenzentren, Elektrolyseure und innovative Unternehmen sein.
  5. Gefördert werden sowohl Neuansiedlungen als auch die Weiterentwicklung bestehender Unternehmen.
  6. Schleswig-Holstein wird zur industriepolitischen Vorzeigeregion des European Green Deal weiterentwickelt.
  7. Die Landesstrategie für Social Entrepreneurship wird weiterentwickelt und mit der Gründungs- und Innovationspolitik verzahnt.
  8. Wirkungsorientierte Unternehmen erhalten besseren Zugang zu Beratung, Finanzierung und Netzwerken.
  9. Eine ressortübergreifende Strategie soll Wirtschafts-, Kultur-, Tourismus- und Wissenschaftspolitik zusammendenken.
  10. Die Gameswirtschaft wird als eigener Baustein dieser Strategie strategisch gestärkt.
  11. Schleswig-Holstein wird als nachhaltiges Tourismusland weiter gestärkt.
  12. Im ländlichen Raum wird ein sanfter, naturnaher Tourismus als Potenzial gesehen.
  13. Die Umsetzung der Tourismusstrategie 2030 wird aktiv und kritisch begleitet.
  14. Der Radtourismus wird mit einer Strategie für nachhaltigen Binnenlandtourismus verknüpft.
  15. Die einzelbetriebliche Förderung mit EU-Mitteln für Investitionen in Klimaschutz, Energieeffizienz, Digitalisierung und nachhaltige Innovationen bleibt erhalten.
  16. Der weitere Aufbau der Innovationsagentur für länderübergreifende Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung wird unterstützt.

GleichUnverändert fortgeführt (9)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (84)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Innovationsagenturen nach dem D.Innova-Konzept einrichten.
  2. Die Transformation der Wirtschaft aktiv gestalten.
  3. Aufträge des Landes gezielt in der Region vergeben.
  4. Verbraucher*innen vor Täuschung und daraus folgenden Nachteilen schützen.
  5. Beratungs- und Aufklärungsangebote für Bürger*innen stärken.
  6. Die staatlichen Marktüberwachungsbehörden sichern und stärken.
  7. Rahmenbedingungen setzen, die es für Unternehmen attraktiv machen, klimaneutral zu werden.
  8. Wirtschaftshilfen für betroffene Unternehmen und Selbstständige gemeinsam mit dem Bund bedarfsgerecht fortsetzen.
  9. Die Wirtschaft nachhaltig und krisenfest aufstellen.
  10. Unternehmen und Investor*innen durch langfristig geltende Gesetze und Regeln Planungssicherheit geben.
  11. Unternehmen dabei unterstützen, zukunftssicher und klimafreundlich zu wirtschaften.
  12. Förderprogramme so umgestalten, dass Innovationen für Klimaneutralität und gut bezahlte Arbeitsplätze entstehen.
  13. Alle Förderprogramme des Landes auf ihre Zukunftswirkung evaluieren.
  14. Aus den Förderprogrammen des Landes keine Gelder mehr in Projekte fließen lassen, die den Klima- und Nachhaltigkeitszielen entgegenstehen.
  15. Kleine und junge Unternehmen bei der Entwicklung eines Corporate-Responsibility-Konzepts begleiten.
  16. Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsfolgen des eigenen unternehmerischen Handelns zur Voraussetzung für finanzielle und sachliche Förderung machen.
  17. Die Verteilung der Fördergelder stärker auf klimaschutz- und energiewenderelevante Projekte ausrichten.
  18. Schleswig-Holstein soll auch künftig zu den drei führenden Gründungsländern gehören.
  19. Den Zugang zu Fördermitteln für Gründer*innen vereinfachen.
  20. Den Beginn der Förderung flexibler gestalten.
  21. Gründer*innen in der Anfangsphase ein großes Maß an Flexibilität sichern.
  22. Accelerator-Programme zur Begleitung wachsender Geschäftsideen landesweit ausbauen.
  23. Den Ausbau der Netzwerkstruktur zur Vernetzung der Akteur*innen weiter unterstützen.
  24. Den Übergang aus Hochschule und Wissenschaft in die Unternehmensgründung stärken.
  25. Gründungszonen an Hochschulen einrichten.
  26. Einen Fonds für Patentierungskosten zur Unterstützung technologiebasierter Gründungen einrichten.
  27. Gründer*innen in den ersten Monaten mehr Freiraum verschaffen.
  28. Auf Bundes- und EU-Ebene auf einen Abbau bürokratischer Vorgaben hinwirken.
  29. Einen Förderrahmen für Prototyp-Entwicklung und Skalierung von Ideen und Geschäftsmodellen in der Gameswirtschaft schaffen.
  30. Das Instrument der Innovationsassistent*innen auf etablierte Unternehmen ausweiten.
  31. Die Cluster und Technologiezentren des Landes fördern.
  32. Strukturen für Technologietransfer nach dem Vorbild des Transformationszentrums TransMarTech auch in anderen Branchen schaffen.
  33. Eine Social-Innovation-Akademie für Forschung und Lehre zu sozialen Innovationen und sozialen Unternehmen aufbauen.
  34. Eine Social-Innovation-Agentur für Förderung, Beratung und Vernetzung von Personen, Initiativen und Unternehmen aufbauen.
  35. Den Cluster DiWiSH und das Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0 fortführen und weiterentwickeln.
  36. Den Digitalbonus für kleine und mittlere Unternehmen nach Möglichkeit fortführen.
  37. Ein Förderprogramm für Digitalassistent*innen in kleinen und mittelständischen Unternehmen auflegen.
  38. Die bestehenden Instrumente zur Unterstützung der Unternehmensnachfolge evaluieren.
  39. Die bestehenden Instrumente zur Unterstützung der Unternehmensnachfolge fortführen.
  40. Gemeinsam mit Organisationen und Verbänden eine Kampagne zur Unternehmensnachfolge starten.
  41. Möglichst viele Unternehmen in Schleswig-Holstein halten.
  42. Mehr Menschen für unternehmerische Selbstständigkeit gewinnen.
  43. Den Mittelstandsbeirat der Landesregierung fortführen.
  44. Den Mittelstandsbeirat personell breiter und vielfältiger zusammensetzen.
  45. Die Branchen- und Clusterstrategien des Landes neu ausrichten.
  46. Prüfen, welche weiteren Erleichterungen für Quereinsteiger*innen möglich sind und ob die Handwerksordnung durchlässiger und modularer werden kann.
  47. Die Selbstständigkeit in einzelnen Fachbereichen wie Reparaturdienstleistungen erleichtern.
  48. Selbstständigkeit in einzelnen Fachbereichen auch ohne abgeschlossene drei- bis vierjährige Lehre ermöglichen.
  49. Die Strategien des Landes an einem nachhaltigen Verständnis von Industriepolitik ausrichten.
  50. Den Industriestandort international bewerben.
  51. Die Industriestrategie des Landes überarbeiten.
  52. Den Industriestandort Schleswig-Holstein in seinen Transformationsprozessen stärken.
  53. Die Industriestrategie des Landes soll aufzeigen, wie weitere ungenutzte Potenziale erschlossen werden können.
  54. Die Neufassung der Industriestrategie klar auf Klimakrise und Energiewende ausrichten.
  55. Das Bürgschaftsprogramm des Bundes für Großansiedlungen landesseitig durch eine höhere Bürgschaftssumme unterstützen.
  56. Die Ansiedlung großer Unternehmen durch Investitionen in öffentliche Infrastruktur wie Schiene oder Glasfaser unterstützen.
  57. Bestehende Industrieunternehmen auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Industrie weiter unterstützen.
  58. Konversionsprojekte unterstützen, wo durch verschärfte Ausfuhrbeschränkungen Aufträge der Rüstungsindustrie wegfallen.
  59. Den maritimen Überwasserschiffbau als Schlüsseltechnologie einstufen.
  60. Gemeinsam mit Wissenschaft und erneuerbarer Energiewirtschaft Innovationen fördern und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
  61. Schleswig-Holstein zum weltweit führenden Innovationsstandort für emissionsfreie Schifffahrt entwickeln.
  62. Gemeinsam mit der maritimen Wirtschaft einen Zukunftsdialog über Emissionsfreiheit und weitere Zukunftstechnologien beginnen.
  63. Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung am Ziel eines nachhaltigen Wohlstands für alle ausrichten.
  64. Prüfen, in welchen Bereichen Ansätze der Postwachstumsökonomie sowie Ökoeffizienz, Ökoeffektivität und Ökosuffizienz ausgebaut werden können.
  65. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Bundesebene befürworten.
  66. Ein wirksameres Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Bundes- und EU-Ebene anstreben.
  67. Den Tourismus als wichtige Säule der Wirtschaft des Landes behandeln.
  68. Die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in der Tourismuswirtschaft verankern.
  69. Fortbildungsangebote zu Natur- und Klimaschutz sowie nachhaltigem Wirtschaften fördern.
  70. Einen Klimaschutz-Infotourismus im Binnenland unterstützen.
  71. Angebote mit regionalen Produkten und alternative Übernachtungsmöglichkeiten wie Landgasthöfe unterstützen.
  72. Schleswig-Holstein beteiligt sich am Bundesprogramm "Reisen für Alle".
  73. Eine Datenbank aufbauen, in der barrierefreie touristische Angebote erfasst und bewertet werden.
  74. Eine Mitgliedschaft des Landes in der internationalen LGBTQ+-Reisevereinigung prüfen, um queere Menschen als Zielgruppe anzusprechen.
  75. Die Wirtschaftsförderprogramme überprüfen und anpassen.
  76. Für Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie Vorstände der Sparkassen eine Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen.
  77. Den Gemeinwohlauftrag der Sparkassen konkreter fassen.
  78. Den Verbraucherschutz im Bereich Finanzanlagen mit Schwerpunkt auf nachhaltige Finanzen stärken.
  79. Bei der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten für faire, soziale und ökologische Produktionsbedingungen in der Lieferkette vorangehen.
  80. Prüfen, wie die regionale Wertschöpfung als Faktor bei Vergabeentscheidungen genutzt werden kann, um regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern.
  81. Für Unternehmen unter Landesaufsicht und mit Landesmehrheit eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend machen.
  82. Eine regelmäßige Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend machen.
  83. Die Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen zunächst in einem Pilotprojekt erproben.
  84. Eine gemeinsame Innovationsstrategie für erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung entwickeln.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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