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Grüne SH · Verteidigen, was gut ist. Erneuern, was besser werden muss. Wahlprogrammentwurf Landtagswahl 2027

Gesundheit und Pflege: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Gesundheit und Pflege 223 neu, 37 geändert, 12 unverändert, 80 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu im Entwurf ist ein Schwerpunkt auf psychischer Gesundheit, unter anderem mit mobilen Krisendiensten, der bundesweiten Notrufnummer 113 für psychische Krisen und mehr Suizidprävention. Die Versorgung soll nach dem Grundsatz digital vor ambulant vor stationär organisiert werden; in der Pflege sollen Pflegestützpunkte zu regionalen Lotsen werden und freie Plätze digital in Echtzeit erfasst werden. Neu sind auch ein umfassendes Werbeverbot für Alkohol und die Streichung von Paragraf 218. Statt nur weitere Privatisierung abzulehnen, soll die Gesundheitsversorgung perspektivisch in öffentliche Hand überführt werden. Nicht mehr einzeln genannt werden eine Pflegebevollmächtigte oder ein Pflegebevollmächtigter, ein Präventionsrat und ein neues Finanzierungssystem für Kliniken. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (223)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Verlässliche Pflege soll unabhängig vom Wohnort gesichert sein.
  2. Der Zusammenhang von Armut und erhöhtem Gesundheitsrisiko wird durchbrochen.
  3. Die Gesundheit von Familien und die ersten 1.000 Tage eines Kindes ab der Schwangerschaft werden in den Fokus der Landespräventionsstrategie gestellt.
  4. Ein Gesamtkonzept für die psychosoziale Versorgung junger Menschen über Jugendhilfe, Gesundheitsversorgung und Bildung hinweg wird initiiert.
  5. Angestrebt wird ein solidarisches und zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegesystem.
  6. Eine bedarfsgerechte Krankenhausstruktur wird gesichert.
  7. Die Geburtshilfe in der Fläche bleibt erhalten.
  8. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein wird als Motor für Forschung, Lehre und moderne Gesundheitsversorgung gestärkt.
  9. Gute, tarifgebundene Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen werden gesichert.
  10. Die Landespräventionsstrategie wird dauerhaft finanziell abgesichert.
  11. Die Landespräventionsstrategie setzt Schwerpunkte auf frühe Kindheit, Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit.
  12. Verlässliche Strukturen in der Pflege werden geschaffen.
  13. Das Landespflegegesetz wird grundlegend überarbeitet.
  14. Die Landespräventionsstrategie wird dauerhaft finanziell abgesichert.
  15. Bestehende Präventionsangebote werden gebündelt.
  16. Chronische Erkrankungen und Multimorbidität werden in der Prävention stärker berücksichtigt.
  17. Präventionsangebote sollen vor allem diejenigen erreichen, die gesundheitsfördernde Maßnahmen am dringendsten brauchen.
  18. Benachteiligte Gruppen werden gemeinsam mit Kommunen und der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung gezielt besser erreicht.
  19. Die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
  20. Die frühkindliche Prävention in Schleswig-Holstein wird gezielt gestärkt.
  21. Schwangerschaftsberatung, Frühe Hilfen, Gesundheitsversorgung und sozialpädagogische Angebote werden enger verknüpft, um Familien früh und niedrigschwellig zu begleiten.
  22. Eltern werden von Anfang an unterstützt, gesundheitliche Risiken früh erkannt und Belastungen reduziert, damit jedes Kind gesund ins Leben startet.
  23. Ältere Menschen erhalten gleichberechtigten Zugang zur Versorgung, gerade in ländlichen Regionen.
  24. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung werden aufsuchende Hausbesuche durch geschulte Medizinische Fachangestellte oder Physician Assistants für mobilitätseingeschränkte Menschen ermöglicht.
  25. Die Bekämpfung von Einsamkeit in allen Lebenslagen wird zentraler Bestandteil der Gesundheitspolitik.
  26. Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz werden als untrennbar verbunden behandelt.
  27. Für Menschen in schlecht isolierten Wohnungen und Dachgeschosswohnungen wird die Nutzung von Klimaanlagen erleichtert.
  28. Neubauten von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden vollständig klimatisiert.
  29. Förderprogramme unterstützen die Nachrüstung bestehender Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit erneuerbar betriebenen Klimaanlagen.
  30. Weitere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz werden in der Klimaanpassungsstrategie und der Landespräventionsstrategie ressortübergreifend entwickelt und fortgeschrieben.
  31. Psychische Gesundheit ist eine gesamtgesellschaftliche und ressortübergreifende politische Aufgabe.
  32. Eine landesweite Initiative für psychische Gesundheit wird gemeinsam mit Gesundheitssystem, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gestartet.
  33. Erkenntnisse aus Studien und Landesberichten zur psychischen Gesundheit werden in eine langfristige Landesstrategie überführt.
  34. Die psychosoziale Krisenversorgung wird mit mobilen Krisendiensten und aufsuchenden Hilfen ausgebaut.
  35. Psychiatrische Einrichtungen, sozialpsychiatrische Dienste und ambulante Angebote arbeiten in der Krisenversorgung eng zusammen.
  36. Die Vernetzung der Psychosozialen Notfallversorgung wird ausgebaut.
  37. Die psychosoziale Nachsorge wird gemeinsam mit den Kommunen verlässlich und langfristig abgesichert.
  38. Eine bundesweit einheitliche Notrufnummer 113 für psychische Krisen wird eingeführt.
  39. Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Ausgestaltung der Notrufnummer 113 für psychische Krisen und bindet seine Krisenangebote daran an.
  40. Die Landeskoordinierungsstelle für Suizidprävention wird weiter gestärkt.
  41. Die Landeskoordinierungsstelle für Suizidprävention wird um zielgruppenspezifische Angebote erweitert.
  42. Besondere Unterstützung in der Suizidprävention für queere Menschen, Jugendliche und bestimmte Berufsgruppen wird flächendeckend sichergestellt.
  43. Diagnostische und therapeutische Angebote für neurodivergente Menschen werden gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung ausgebaut.
  44. Wartezeiten bei Diagnostik und Therapie von Neurodivergenz werden verkürzt.
  45. Die frühe Diagnostik von Neurodivergenz bei Kindern und Jugendlichen erhält besonderes Gewicht.
  46. Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen sollen früh erkannt und professionell behandelt werden.
  47. Programme wie Mental Health First Aid für Jugendliche werden schrittweise in Schulen, Jugendverbänden und der Ausbildung etabliert.
  48. Beratungsstellen, Schulpsychologie, Jugendhilfe, Online-Beratung und aufsuchende Angebote werden besser vernetzt, insbesondere zwischen Bildungs- und Gesundheitssystem.
  49. Hilfsangebote für psychisch belastete junge Menschen werden so ausgebaut, dass sie im Krisenfall ohne lange Wartezeiten erreichbar sind.
  50. Die psychiatrische Versorgung wird sektorenübergreifend weiterentwickelt.
  51. Ziel ist eine vernetzte, kontinuierliche Behandlung, die ambulante, stationäre und komplementäre Angebote verbindet.
  52. Die Regionalbudgets in der psychiatrischen Versorgung werden dauerhaft gesichert.
  53. Der Übergang aus psychiatrischen Einrichtungen und dem Maßregelvollzug in die Eingliederungshilfe wird über ein verzahntes Entlassmanagement mit Kliniken und Kommunen gesichert.
  54. In der psychiatrischen Versorgung soll ausreichend Pflege-, psychologisches und ärztliches Fachpersonal vorhanden sein.
  55. Das Zentrum für Integrative Psychiatrie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein wird bedarfsgerecht gestärkt.
  56. Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz wird grundlegend weiterentwickelt.
  57. Die Psychiatrie soll Prävention, Krisenintervention, Nachsorge und soziale Teilhabe zusammen denken.
  58. Sozialpsychiatrische Verbünde werden landesweit ermöglicht, damit Kliniken, Dienste und Kommunen verbindlich zusammenarbeiten.
  59. Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie sind nur als äußerstes Mittel zulässig.
  60. Durch bessere Vorsorge, Krisenbegleitung und Nachsorge werden Zwangsmaßnahmen so weit wie möglich vermieden.
  61. Gemeinsam mit den Kommunen werden ausreichend ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Wohnformen für Menschen nach psychiatrischer Behandlung geschaffen.
  62. Die Kapazitäten des Maßregelvollzugs werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  63. Gemeinsam mit den Kommunen werden Wohn- und Betreuungsangebote für die Zeit nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug geschaffen.
  64. In Schleswig-Holstein werden genügend psychotherapeutische Weiterbildungsstellen für Psychologie-Absolventen geschaffen.
  65. Psychotherapeutische Weiterbildungsstellen werden verlässlich durch die Kostenträger finanziert.
  66. Die Kinder- und Jugendpsychotherapie wird in der Bedarfsplanung gesondert gesteuert.
  67. Sprach- und kultursensible Beratungs- und Therapieangebote für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte werden gezielt gestärkt.
  68. Sucht gilt als Krankheit und nicht als persönliche Schwäche.
  69. Die Suchtprävention wird besser mit Gesundheitsförderung, Bildung und Jugendschutz verzahnt.
  70. Suchtpräventionsangebote sollen alle Generationen erreichen und niedrigschwellig zugänglich sein.
  71. Kommunen werden bei der Entwicklung kommunaler Präventionskonzepte unterstützt.
  72. Die Suchthilfe wird gestärkt, damit Konsumräume als Brücke in Beratung, Therapie und soziale Teilhabe dienen.
  73. Die Cannabislegalisierung wird durch konsequenten Jugendschutz verbessert.
  74. Die Cannabisabgabe wird über kontrollierte Anbauvereinigungen und Ausgabestellen in sterilem Umfeld verbessert, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen.
  75. Die Aufklärung über Gaming- und Glücksspielsucht an Schulen wird ausgebaut.
  76. Ein gesetzlicher Rahmen auf Bundes- und EU-Ebene reguliert digitale Glücksspielmechanismen für Minderjährige konsequent.
  77. E-Zigaretten und Vapes dürfen den Jugendschutz nicht unterlaufen.
  78. Alkohol und Tabakwaren werden konsequent reguliert.
  79. Für Alkohol gilt ein umfassendes Werbeverbot.
  80. Alkohol und Tabakwaren tragen gut sichtbare Warnhinweise.
  81. Alkohol und Tabakwaren dürfen nicht im Kassenbereich verkauft werden.
  82. Der Nichtraucherschutz wird an neue Trends angepasst und weiterentwickelt.
  83. Das EU-weite Verbot von Einweg-Vapes wird begrüßt.
  84. Kinder und Jugendliche alkoholabhängiger Eltern werden über staatliche Systeme identifiziert und gezielt unterstützt.
  85. Kinder mit belastenden Kindheitserfahrungen erhalten im Rahmen der Landespräventionsstrategie besondere Unterstützung.
  86. Die Gesundheitsversorgung soll die Grenze zwischen ambulant und stationär überwinden.
  87. Angestrebt wird eine regional organisierte, landesweit vernetzte Versorgungsstruktur nach dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“.
  88. Medizinische Leistungen, die sicher digital erbracht werden können, sind digital verfügbar.
  89. Notwendige persönliche Behandlungen erfolgen möglichst wohnortnah und ambulant.
  90. Nicht notwendige Krankenhausaufenthalte werden vermieden.
  91. Die Ambulantisierung bisher stationärer Leistungen wird gestärkt.
  92. Eine hochwertige stationäre Versorgung bleibt sichergestellt.
  93. Die Landeskrankenhausplanung bündelt spezialisierte und hochkomplexe Versorgung in Fachkliniken und Maximalversorgern.
  94. In der Krankenhausplanung wird weiterhin zwischen wohnortnahen und landesübergreifenden Leistungsgruppen unterschieden.
  95. Die Krankenhausplanung wird mit den Nachbarländern abgestimmt.
  96. Sektorenübergreifende Modellprojekte mit Leistungserbringern und Kostenträgern werden gefördert.
  97. Der Krankenhausbau soll zukunftsfähig werden.
  98. Die Investitionsförderung wird dauerhaft in die Krankenhausplanung des Landes integriert.
  99. Eine flächendeckende, bedarfsgerechte Krankenhausstruktur wird gesichert.
  100. Bis dahin wird eine Trägervielfalt in der Gesundheitsversorgung garantiert.
  101. Eine flächendeckende Notfallversorgung wird garantiert.
  102. Die Geburtshilfe in der Fläche wird erhalten.
  103. Eine ehrenamtliche Patientenfürsprache wird landesweit im Landeskrankenhausgesetz verankert.
  104. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein wird als Versorgungs-, Forschungs- und Lehrstandort unterstützt.
  105. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein wird als Schwerpunktversorger mit Koordinationsfunktion gestärkt.
  106. Die Initiative „Faires PJ“ wird am Universitätsklinikum als Vorbild für andere Kliniken umgesetzt.
  107. Im Gesundheitssystem werden flachere Strukturen gefördert.
  108. Sexualisierte Gewalt im gesamten Gesundheitssystem wird konsequent bekämpft.
  109. Robotik-, KI- und telemedizinische Infrastruktur am Universitätsklinikum wird ausgebaut.
  110. Das Universitätsklinikum gilt als zentraler Akteur der Vorbereitung auf zivile und militärische Krisen und des Bevölkerungsschutzes.
  111. Bundesmittel für die Krisenvorbereitung werden an den Klinikstandorten Kiel und Lübeck eingesetzt.
  112. Die Servicegesellschaft wird 2027 in das Universitätsklinikum überführt und ihre Beschäftigten werden nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt.
  113. Eine hausärztezentrierte ambulante Versorgung im ganzen Land wird unterstützt.
  114. Gemeinsam mit Ärztekammer und Kliniken werden Weiterbildungsverbünde geschaffen, die ausreichende Weiterbildungskapazitäten für alle Facharztrichtungen sichern.
  115. Das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin wird weiter unterstützt.
  116. Hebammengeleitete Kreißsäle werden ausgebaut.
  117. Ein Landesprogramm unterstützt hebammengeleitete Kreißsäle.
  118. Außerklinische Angebote wie Geburtshäuser in der Nähe von Geburtskliniken werden unterstützt.
  119. Ein unerfüllter Kinderwunsch darf nicht an Einkommen oder sexueller Orientierung scheitern.
  120. Eine bundeseinheitliche Regelung finanziert aussichtsreiche Kinderwunschbehandlungen unabhängig von Familienform und sexueller Orientierung vollständig.
  121. Im Dialog mit den Krankenkassen wird eine bessere Förderung der Kinderwunschbehandlung angestrebt.
  122. Verhütung gilt als Teil der körperlichen Selbstbestimmung.
  123. Auf Bundesebene wird ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung von Verhütungsmitteln eingeführt.
  124. Schwangerschaftsabbrüche gelten als Teil der medizinischen Grundversorgung.
  125. Ambulante und stationäre Angebote für Schwangerschaftsabbrüche werden gestärkt.
  126. Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht kriminalisiert werden.
  127. Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs wird gestrichen und Schwangerschaftsabbrüche werden entkriminalisiert.
  128. Der Umgang mit Fehlgeburten wird verbessert.
  129. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der medikamentösen Behandlung von Fehlgeburten vollständig.
  130. Von Fehlgeburten Betroffene behalten die freie Wahl zwischen den Behandlungsformen.
  131. KIM-Mail, elektronische Patientenakte und weitere digitale Anwendungen werden in Krankenhäusern, Praxen und Versorgungszentren verlässlich genutzt.
  132. Das Landeskrankenhausgesetz wird weiterentwickelt, um eine sichere und datenschutzkonforme Nutzung von Patientendaten zu ermöglichen.
  133. Das Landeskrankenhausgesetz ermöglicht die Erprobung von KI-Anwendungen im Gesundheitswesen.
  134. Ein KI-Medizin-Hub in Lübeck am neuen KI-Rechenzentrum wird eingerichtet.
  135. Der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst wird dauerhaft fortgeführt.
  136. Der Bund darf die in der Pandemie aufgebauten Strukturen des Gesundheitsdienstes nicht auslaufen lassen.
  137. Der Bund beteiligt sich verlässlich und dauerhaft an der Finanzierung dieser Strukturen.
  138. Die Notfallversorgung wird gestärkt.
  139. Integrierte Strukturen aus Notfallzentren, Notdienstpraxen, digitalen und telefonischen Angeboten und ambulanter Versorgung werden ausgebaut.
  140. Die Notfallreform auf Bundesebene soll Zugänge vereinfachen.
  141. Die Notfallreform auf Bundesebene soll eine intelligentere Patientensteuerung schaffen.
  142. Die Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion in der EU wird ausgebaut.
  143. Die Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion in Schleswig-Holstein wird gezielt ausgebaut.
  144. Eine flächendeckende Apothekeninfrastruktur wird erhalten.
  145. Von Endometriose Betroffene erhalten eine bedarfsgerechte gynäkologische Behandlung.
  146. Die medizinische Aus-, Fort- und Weiterbildung zu Endometriose wird gestärkt.
  147. Schleswig-Holstein beteiligt sich an einer nationalen Endometriosestrategie.
  148. Die Long-Covid-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses wird flächendeckend umgesetzt.
  149. Selbsthilfeorganisationen werden dauerhaft gestärkt.
  150. Der Landtagsbeschluss zur gendersensiblen Medizin wird konsequent umgesetzt und bestehende Lücken werden geschlossen.
  151. Sprachliche Barrieren in der Gesundheitsversorgung werden auch mit neuen technischen Möglichkeiten abgebaut.
  152. Interkulturelle Kompetenz wird systematisch in Ausbildung, Studium und Fortbildung der Gesundheitsberufe verankert.
  153. Das Gesundheitswesen soll stärker für die Lebensrealitäten von trans Personen sensibilisiert werden.
  154. Über eine Bundesratsinitiative sollen die Krankenkassen die notwendigen Kosten geschlechtsangleichender Maßnahmen vollständig übernehmen.
  155. Der Fonds für Barrierefreiheit wird fortgesetzt.
  156. Nach dem Vorbild des Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderungen in Lübeck wird mindestens ein weiterer Standort im Land geschaffen.
  157. Behandlungen, die wegen einer Behinderung mehr Zeit und Ressourcen erfordern, sollen bundesweit angemessen vergütet werden.
  158. Die Pflege braucht eine nachhaltige, solidarische und generationengerechte Finanzierung.
  159. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen nicht die Lasten struktureller Fehlentscheidungen tragen müssen.
  160. Die Landespflegestrategie wird fortgesetzt und bedarfsgerecht weiterentwickelt.
  161. Das Landespflegegesetz wird grundlegend überarbeitet.
  162. Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz wird grundlegend überarbeitet.
  163. Die Kommunen sollen eine bessere Steuerungskompetenz für die pflegerische Versorgung vor Ort erhalten.
  164. Die pflegerische Versorgung soll besser mit Angeboten für pflegende Angehörige, ambulanten Wohnformen und weiterer Pflegeinfrastruktur verzahnt werden.
  165. Leistungen wie das Pflegewohngeld und die Hilfe zur Pflege werden gemeinsam mit den Kommunen gebündelt, um Bürokratie abzubauen und gezielte Investitionen zu ermöglichen.
  166. Starre Versorgungsgrenzen zwischen ambulanten und stationären Pflegeangeboten werden überwunden.
  167. Ambulante und stationäre Pflegestrukturen werden durch Änderungen im Landes- und Bundesrecht stärker verzahnt.
  168. Die digitalen Instrumente Pflege-Monitor+ und Pflege-Prognose+ werden bis Ende 2028 mit der CAU entwickelt und öffentlich zugänglich gemacht.
  169. Freie Pflegekapazitäten sollen besser dargestellt und mögliche Engpässe mit KI-Einsatz besser vorhergesagt werden.
  170. Der Landespflegeausschuss wird geringfügig erweitert.
  171. Der Landespflegeausschuss wird enger mit dem Landtag verbunden.
  172. Akteure des Pflegesystems, Kommunen und Landespolitik sollen sich möglichst eng abstimmen.
  173. Ambulante Pflege hat Vorrang.
  174. Neue gemeinwohlorientierte Versorgungsmodelle wie Caring Communities werden erprobt und gefördert.
  175. Caring Communities werden gemeinsam mit den Kommunen in die Breite getragen.
  176. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen bleiben besonders für Menschen mit hohem Pflegebedarf unverzichtbar.
  177. Die Kurzzeitpflege ist eine zentrale Entlastungs- und Übergangsstruktur.
  178. Die Kurzzeitpflege wird bedarfsgerecht weiter ausgebaut.
  179. Auf Bundesebene wird eine angemessene Ausfinanzierung und attraktivere Vergütung der Kurzzeitpflege angestrebt.
  180. Freie Plätze werden landesweit digital in Echtzeit erfasst und vermittelt, um das Angebot besser zugänglich zu machen.
  181. Die Pflegestützpunkte werden gemeinsam mit Pflegekassen und Kommunen zu „Pflegestützpunkten Plus“ weiterentwickelt.
  182. Pflegestützpunkte sollen als regionale Lotsen auf Kreisebene Pflegebedürftige aktiv begleiten.
  183. Präventive Hausbesuche werden gemeinsam mit den Kommunen landesweit ermöglicht.
  184. Niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge pflegende Angehörige werden ausgebaut und besser vernetzt.
  185. Prävention und Rehabilitation werden gestärkt, damit Menschen länger gesund bleiben.
  186. Demenzsensible und präventive Angebote, etwa gegen Einsamkeit und soziale Angebote für ältere Menschen, werden ausgebaut.
  187. Das Kompetenzzentrum für Demenz in Norderstedt wird weiter unterstützt.
  188. Die Novellierung des Demenzplans mit klaren Zielen und Evaluationsmechanismen wird fortgesetzt.
  189. Für Demenzkranke soll eine flächendeckende Versorgung bestehen.
  190. Familien von Demenzkranken sollen ausreichend unterstützt werden.
  191. In der Demenzversorgung sollen modernste medizinische Erkenntnisse umgesetzt werden.
  192. Alle Menschen haben am Lebensende Anspruch auf verlässliche, würdevolle und wohnortnahe Versorgung.
  193. Der Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein wird weiter gefördert.
  194. Der Hospiz- und Palliativverband wird strukturell in den Landespflegeausschuss einbezogen.
  195. Mobile palliative Versorgungsstrukturen werden besonders in ländlichen Regionen und unterversorgten Quartieren weiter gefördert.
  196. Mobile palliative Strukturen sollen eng mit Hausarztpraxen und der Kassenärztlichen Vereinigung verzahnt werden.
  197. Spezialisierte Fachkräfte und Ärzte sollen Hausbesuche koordinieren und Schwerkranke sowie Angehörige eng begleiten.
  198. Die ehrenamtliche Sterbebegleitung wird weiter gestärkt.
  199. Niedrigschwellige Schulungsangebote wie „Letzte Hilfe“-Kurse werden unterstützt.
  200. Gesundheitsfachkräfte wie Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sollen Ausbildungsvergütungen erhalten.
  201. Der Pakt für die Gesundheits- und Pflegefachberufe wird weiterentwickelt und neu aufgestellt.
  202. Die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen wird gestärkt.
  203. In den Gesundheitsfachberufen soll eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden.
  204. Auf Bundesebene werden einheitliche Berufsgesetze für die Gesundheitsfachberufe angestrebt.
  205. Gesundheitsfachberufe sollen die Möglichkeit eines Direktzugangs in die Gesundheitsversorgung erhalten.
  206. Die Pflegeausbildung wird flächendeckend weiterentwickelt.
  207. Akademisch qualifizierte Pflegekräfte werden verstärkt in der direkten Patientenversorgung eingesetzt.
  208. Akademisch qualifizierte Pflegekräfte werden angemessen vergütet.
  209. Pflegekräfte sollen planbare Arbeitszeiten haben.
  210. In der Pflege soll es angemessene Personalschlüssel geben.
  211. In der Pflege soll Tarifbindung bestehen.
  212. Ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen werden bei der Finanzierung von Anwerbekosten gleichgestellt.
  213. Die Versorgung und der medizinische Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen werden abgesichert.
  214. Der Ausbau der Pflegeinfrastruktur wird weiter vorangetrieben.
  215. Trans-, inter- und nicht-binäre Menschen erhalten gleichen Zugang zu reproduktionsmedizinischen Angeboten.
  216. Datenlücken über Verbreitung und Entwicklung des Konsums leistungssteigernder Substanzen im Breitensport sollen geschlossen werden.
  217. Insbesondere junge Menschen werden über die gesundheitlichen Risiken leistungssteigernder Substanzen informiert.
  218. Die Aufklärung im Breitensport bezieht auch den missbräuchlichen Gebrauch von Schmerzmitteln ein.
  219. Gesundheit, Soziales, Bildung und Landwirtschaft werden beim Thema Ernährung ressortübergreifend verzahnt.
  220. Eine Landesstrategie für Gesundheit und Ernährung wird entwickelt.
  221. Gesundheitseinrichtungen, die Schleswig-Holstein als Ort der Rehabilitation oder Prävention nutzen, werden gestärkt.
  222. Der Kurtourismus soll mit einer verlässlichen medizinischen Grundversorgung vor Ort im Einklang stehen.
  223. Kommunen werden bei einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung unterstützt, die ambulante und gemeinschaftliche Wohnformen in der Quartiersentwicklung verankert.

GeändertFortgeführt, aber geändert (37)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung werden gestärkt.
  2. Der Pakt für Gesundheits- und Pflegefachberufe wird neu aufgestellt, um das Gesundheitswesen als Arbeitsplatz attraktiver zu machen.
  3. Die Prävention setzt Schwerpunkte auf frühe Kindheit, gesunde Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit.
  4. Für psychisch belastete junge Menschen wird auf niedrigschwellige und schnell erreichbare Hilfsangebote gesetzt.
  5. Die psychotherapeutische Bedarfsplanung wird auf Bundesebene mit ausreichend Kassensitzen reformiert.
  6. Die Suchtprävention wird gemeinsam mit den Kommunen und der Landesfachstelle für Suchthilfe gestärkt.
  7. Beratungs- und Suchthilfestrukturen werden gestärkt.
  8. Das Drugchecking wird ausgeweitet.
  9. Die Landeskrankenhausplanung stärkt die Grund- und Regelversorgung einschließlich Geburtshilfe und Notfallversorgung in der Fläche.
  10. Investitionen in Krankenhäuser werden gemeinsam mit den Kommunen über Kredite finanziert, um Sanierungsstau sowie energetische Sanierung und Klimatisierung anzugehen.
  11. Die Gesundheitsversorgung soll perspektivisch in öffentliche Hand überführt werden.
  12. In der Gesundheitsversorgung werden gute Arbeitsbedingungen gesichert.
  13. Servicedienstleistungen am Universitätsklinikum werden von eigenen Beschäftigten erbracht und nicht an Drittanbieter vergeben.
  14. Schon im Medizinstudium werden Anreize gesetzt, damit sich junge Ärzte im Land niederlassen.
  15. Medizinische Versorgungszentren werden gemeinsam mit Kommunen und Kassenärztlicher Vereinigung dort gefördert, wo die Versorgung sonst nicht gesichert ist.
  16. Verhütungsmittel sind für Menschen mit geringem Einkommen kostenlos zugänglich.
  17. Eine ausreichende Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen im Land wird sichergestellt.
  18. Für Schwangerschaftsabbrüche wird eine landesweite Versorgungsplanung eingeführt.
  19. Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird flächendeckend aufrechterhalten.
  20. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll die Versorgung einfacher und sicherer machen und Gesundheitsberufe entlasten.
  21. Das Land finanziert die Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdienstes langfristig mit.
  22. Menschen erhalten unabhängig von ihrem Krankheitsbild Zugang zu guter, bedarfsgerechter Versorgung.
  23. Eine Kampagne über die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung soll die Bevölkerung über geschlechtsspezifische Gesundheitsunterschiede aufklären.
  24. Die Sprachmittlung durch qualifizierte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in therapeutischen Settings wird ausgebaut.
  25. Queere Gesundheitsthemen, die Versorgung von trans-, inter- und nicht-binären Menschen sowie geschlechtsangleichende Maßnahmen werden verpflichtend in die Ausbildung von Gesundheitsfachkräften und Ärzten integriert.
  26. Der Zugang zu spezialisierten Versorgungsangeboten und niedrigschwelliger Beratung für trans Personen wird besonders im ländlichen Raum ermöglicht.
  27. Bestehende medizinische Einrichtungen werden beim Abbau von Barrieren gezielt unterstützt.
  28. Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem vertrauten Umfeld leben können.
  29. Auf Landesebene werden die Ausbildungsbedingungen für Community Health Nurses geschaffen.
  30. Quartiersnahe und kleinere Wohn- und Pflegeformen werden gezielt gestärkt.
  31. Eine flächendeckende palliative Versorgung soll allen Menschen unabhängig vom Wohnort ein würdevolles Lebensende ermöglichen.
  32. Für Gesundheitsfachberufe wie Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie sollen einheitliche Berufsgesetze auf Bundesebene gelten.
  33. Die berufliche Selbstvertretung der Pflege wird gestärkt.
  34. Eine bedarfsgerechte psychosoziale Versorgung wird geschaffen, die früh ansetzt sowie mehrsprachig und niedrigschwellig zugänglich ist.
  35. Versorgungslücken, etwa bei der Hebammenversorgung in den Landesunterkünften, werden geschlossen.
  36. Eine medizinische Clearingstelle für Menschen ohne Papiere wird eingerichtet.
  37. Aufklärungsangebote zu leistungssteigernden Substanzen werden gemeinsam mit Sportvereinen, Fitnessstudios, Schulen und Gesundheitsakteuren ausgebaut.

GleichUnverändert fortgeführt (12)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (80)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Den Zugang zu individuellen Beratungsangeboten verbessern.
  2. Beratungsangebote unter freier Trägerschaft in Schleswig-Holstein aufbauen und dauerhaft verankern.
  3. Erkrankungen vermeiden, bevor sie entstehen.
  4. Prävention und Vorsorge in der Aus- und Weiterbildung von medizinischem und pädagogischem Personal stärken.
  5. Ganzheitliche Konzepte zur Prävention und gesundheitlichen Vorsorge in allen Lebensbereichen einführen.
  6. Alle Menschen sollen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Alter, Einschränkungen, Behinderungen oder Sprache landesweit an der gesundheitlichen Versorgung teilhaben.
  7. Die Bedürfnisse von Menschen mit Krankheiten stärker berücksichtigen.
  8. Die Standardisierung des Mannes als Normgeschlecht im pharmazeutischen Bereich beenden.
  9. Die Diagnostik von Black, Indigenous und People of Color fest in der Ausbildung von Pfleger*innen und Ärzt*innen sowie in der Forschung verankern.
  10. Einen barrierefreien Notruf einführen, den alle Menschen nutzen können.
  11. Die Beratung über Möglichkeiten, wieder krankenversichert zu werden, ausbauen.
  12. Die gesundheitliche Versorgung, insbesondere Kinderstationen, Hebammen und Hausarztpraxen auf dem Land, darf nicht an fehlendem Fachpersonal und fehlenden Praxisnachfolger*innen scheitern.
  13. Die gesundheitliche Versorgung auf Inseln und Halligen sicherstellen.
  14. Digitale Projekte wie die Telemedizin zur besseren Versorgung in ländlichen Regionen fördern.
  15. Pflegekräfte sollen ohne wirtschaftlichen Druck in ihrem Beruf arbeiten können.
  16. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege so verbessern, dass Pflegekräfte im Beruf bleiben.
  17. Die Ausbildungskapazitäten in der Pflege erhöhen.
  18. Moderne Arbeitszeitmodelle in der Pflege fördern.
  19. Die Kooperation der Rettungsdienste zu Land, in der Luft und auf dem Wasser ausbauen.
  20. Genügend Rettungshubschrauber für medizinische Notfälle bereitstellen.
  21. Der Bund soll sich wieder an den Investitionskosten der Krankenhäuser beteiligen.
  22. Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen in die Bedarfsplanung einbinden.
  23. Im Zusammenspiel von Gesundheitsämtern und bestehenden Gesundheitseinrichtungen eine starke Säule der öffentlichen Gesundheitsfürsorge aufbauen.
  24. Die Gesundheitsplanung stärker am demografischen Wandel und an regionalen Bedarfen ausrichten.
  25. Die Institutionen aus Pflege und Gesundheit sowie Patient*inneninteressen in die Gesundheitsplanung einbinden.
  26. Gesundheit ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
  27. Kliniken künftig nicht mehr nur nach Fallzahl, sondern auch nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanzieren.
  28. Ein neues Finanzierungssystem für Kliniken schaffen.
  29. Der Bund soll sich künftig an den Investitionskosten der Krankenhäuser beteiligen.
  30. Eine faire Bezahlung von Hebammen durchsetzen.
  31. Den besonderen Versorgungsbedarf auf Inseln und Halligen berücksichtigen.
  32. Kompetenz und Hilfen bei der Behandlung weiblicher Genitalverstümmelung in Schleswig-Holstein schaffen.
  33. Diese Kompetenz über Aufklärung sowie Aus- und Weiterbildungen im sozialen und medizinischen Bereich aufbauen.
  34. Eine kompetente Verweisberatung und Begleitungsmöglichkeiten bereitstellen und besonders für geflüchtete Menschen zugänglich machen.
  35. Einen Sachmittelfonds für Behandlungs- und Reisekosten einrichten, der Finanzierungslücken schließt.
  36. Die Datenlage zu Ärzt*innen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, verbessern.
  37. Die psychotherapeutischen und psychiatrischen Kompetenzen von Allgemeinmediziner*innen stärken.
  38. In dezentralen, interdisziplinären psychosozialen Anlaufstellen weitere Unterstützungsangebote schaffen.
  39. Flächendeckend qualifizierte Anlaufstellen für psychisch erkrankte Menschen schaffen.
  40. Die klinische Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ausbauen.
  41. Eine wohnortnahe Versorgung in der Erwachsenen- sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sicherstellen.
  42. Ein Bundesprogramm soll eine Anschubfinanzierung für Kommunen bereitstellen, die eine Pflegebedarfsplanung aufbauen.
  43. Eine*n Pflegebevollmächtigte*n in einer neuen unabhängigen Stabsstelle Pflege innerhalb der Landesregierung berufen.
  44. Die*den Pflegebevollmächtigte*n für Planung, Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Strategien gegen den Fachkräftemangel im Pflege- und Gesundheitssystem mitverantwortlich machen.
  45. Die*den Pflegebevollmächtigte*n an allen Vorhaben mit Pflegebezug beteiligen.
  46. Einen ergebnisoffenen und repräsentativen Dialog mit allen in der Pflege tätigen Menschen anstoßen.
  47. Die Beteiligung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein an der Nationalen Dekade gegen den Krebs unterstützen.
  48. Das Universitäre Cancer Center Schleswig-Holstein fördern.
  49. Auf Bundesebene strukturelle Verbesserungen im Gesundheitssystem anstreben.
  50. Pflegekräfte brauchen Zeit für die Patient*innen und gute Arbeitsbedingungen.
  51. Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, die die Arbeit in der Pflege attraktiver machen.
  52. Die Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege verbessern.
  53. Die Prüfrichtlinien für die Heimaufsichten so ergänzen, dass Fürsorgepflicht und Personalschlüssel wirksamer überprüft und eingehalten werden.
  54. Eine Bedarfsanalyse zum Fachkräftemangel in Gesundheits- und Gesundheitsfachberufen durchführen.
  55. Einen Präventionsrat auf Landesebene einrichten.
  56. Der Präventionsrat soll das Gesundheitsministerium beraten und sich besonders mit chronischen Erkrankungen befassen.
  57. Durch mobile Angebote mehr Informations- und Beratungsangebote im ländlichen Raum schaffen.
  58. Im Rahmen einer PrEP-Strategie ein Modellprojekt zur sicheren Anwendung von STI-Selbsttests entwickeln und fördern.
  59. Die Krankenkassen sollen im ersten Jahr die Kosten für Test-Kits einschließlich Personalförderung tragen.
  60. Den „One Health“-Ansatz stärker in die Gesundheitsvorsorge einbeziehen.
  61. Eine dauerhafte Beratungsstruktur für Familien zu Ernährung und Bewegung aufbauen.
  62. Stärker über Alkohol, Tabak und Medikamentenabhängigkeit aufklären.
  63. Statt Kriminalisierung von Suchterkrankten auf Prävention und Hilfsangebote setzen.
  64. Den verstärkten Einsatz von Streetworker*innen durch Kommunen begrüßen.
  65. Im medizinischen und pflegerischen Bereich stärker für den Umgang mit Menschen mit Behinderungen sensibilisieren.
  66. Die Selbstverwaltungsgremien von Menschen mit Behinderung stärker in die Aus-, Weiter- und Fortbildung des medizinischen Personals einbeziehen.
  67. Die Arbeit der Medibüros in Kiel, Lübeck und Neumünster weiter unterstützen.
  68. Die Schwangerschaftsvorsorge in die medizinische Versorgung des Pilotprojekts einbeziehen.
  69. Bestehende Beratungs- und Therapieangebote bedarfsgerecht ausbauen.
  70. Präventive Angebote, etwa an Schulen, aufbauen.
  71. Ein Versorgungsumfeld schaffen, das möglichst frei von zusätzlichen Stressfaktoren ist.
  72. Eine bedarfsorientierte und sensible Gesundheits- und Pflegeversorgung erreichen.
  73. Versorgungseinrichtungen und Anbieter*innen im Gesundheitswesen mit einem Gütesiegel für Diversity-Kompetenzen zertifizieren.
  74. Den Aufbau eines Kompetenz- und Versorgungsnetzwerks unterstützen.
  75. Beratungs- und Testangebote zur sexuellen Gesundheit ausweiten.
  76. Minderjährigen den Zugang zu diesen Versorgungsangeboten erleichtern.
  77. Eine Sonderzulassung für queer-kompetente Psychotherapeut*innen einführen.
  78. Aufklärungsangebote und Programme zu geschlechtersensibler Gesundheitsvorsorge an Schulen und Universitäten anbieten.
  79. Kommunale Krankenhäuser stärken.
  80. Den geplanten Ausbau der vollstationären psychiatrischen Versorgung in der Justizvollzugsanstalt Lübeck kritisch begleiten.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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