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Grüne SH · Verteidigen, was gut ist. Erneuern, was besser werden muss. Wahlprogrammentwurf Landtagswahl 2027

Arbeit, Löhne und soziale Sicherung: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Schleswig-Holstein, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 87 neu, 21 geändert, 7 unverändert, 68 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Der Entwurf setzt in der Arbeits- und Sozialpolitik neue Schwerpunkte bei Ausbildung, Entgeltgleichheit und einem einfacheren Sozialstaat: Ein Ausbildungsfonds auf Umlagebasis soll alle Betriebe beteiligen, Entgeltgleichheit soll Vergabekriterium bei öffentlichen Aufträgen werden, und Leistungen sollen mittelfristig automatisch ausgelöst werden, sobald ein Anspruch entsteht. Neu sind auch eine Kindergrundsicherung, ein Streikrecht für kirchliche Beschäftigte und Schleswig-Holstein als Modellregion für die 4-Tage-Woche. Das Tariftreue- und Vergabegesetz soll wieder eingeführt werden. 2022 forderte das Programm noch einen Landesmindestlohn von 13,50 Euro, einen Modellversuch zum Grundeinkommen und Bildungszeit für Beschäftigte; diese Forderungen werden nicht mehr einzeln genannt. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (87)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Die tarifliche Eingruppierung im öffentlichen Dienst der Länder richtet sich stärker nach ausgeübter Tätigkeit und Kompetenzen als nach der Art des Hochschulabschlusses.
  2. Beim Azubiwerk wird eine Ombudsstelle für Konflikte von Auszubildenden mit ihrem Ausbildungsbetrieb eingerichtet.
  3. Die Ombudsstelle beim Azubiwerk berät unabhängig, vermittelt an Gewerkschaften und arbeitet mit Aufsichtsbehörden zusammen.
  4. Ein Ausbildungsfonds auf Umlagebasis wird eingerichtet, in den alle Betriebe einzahlen, unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden.
  5. Der Ausbildungsfonds deckt auch Fahrtkosten, Unterkunft und weitere Nebenkosten der Auszubildenden ab.
  6. Eine Kindergrundsicherung wird eingeführt.
  7. Der Sozialstaat wird durch Zusammenführen von Leistungen, einheitliche Werkzeuge und ebenen- und rechtskreisübergreifende Förderung vereinfacht.
  8. Auf Bundesebene wird eine Kindergrundsicherung eingeführt.
  9. Eine Streichung des Kindersofortzuschlags wird abgelehnt.
  10. Mittelfristig wird ein proaktiver Sozialstaat angestrebt, der Leistungen automatisch auslöst, sobald ein Anspruch entsteht.
  11. Frauen und Zugewanderten werden Arbeitsmarktzugang und Arbeitsbedingungen erleichtert, damit mehr Beiträge zur gesetzlichen Rente fließen.
  12. Die strukturelle finanzielle Unterbewertung von Berufen im Sozial- und Erziehungsbereich wird als untragbar abgelehnt.
  13. Transparente Vergütungsstrukturen und regelmäßige Berichterstattung sind nicht nur im öffentlichen Dienst Standard.
  14. Bestehende Ungleichgewichte in den Tarifstrukturen des öffentlichen Dienstes werden abgebaut.
  15. Entgeltgleichheit wird zu einem Vergabekriterium bei öffentlichen Aufträgen.
  16. Die Bundesregierung setzt die europäische Entgelttransparenzrichtlinie ambitioniert um.
  17. Es werden verbindliche Auskunfts- und Berichtspflichten zum Entgelt eingeführt.
  18. Bei Entgeltbenachteiligung gibt es wirksame Rechtsmittel.
  19. Ein besonderer Fokus der Unterstützungsangebote liegt auf dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit.
  20. Führung in Teilzeit wird künftig ermöglicht.
  21. Die Eingliederungshilfe wird effizienter und effektiver gestaltet.
  22. Leistungen kommen bei den Menschen mit Behinderungen an, und Gelder bleiben nicht in den Strukturen hängen.
  23. Unabhängige Beratung, qualifizierte Antragsbearbeitung und qualitätssichernde Maßnahmen sichern allen Menschen mit Behinderungen direkten Zugang zu den Hilfen.
  24. Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Eingliederungshilfe.
  25. Der Gedanke des Bundesteilhabegesetzes wird umgesetzt.
  26. Auf Landesebene werden Möglichkeiten zur Verbesserung des Systems der Eingliederungshilfe auf den Weg gebracht.
  27. Ein Arbeitsmarkt auf Augenhöhe ermöglicht berufliche Wahlfreiheit.
  28. Die Voraussetzungen für selbstbestimmte Arbeit und echte Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen werden geschaffen.
  29. Die Arbeit der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen zur Begleitung junger Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt wird fortgeführt.
  30. Wer in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten möchte, kann das weiterhin.
  31. Werkstätten dürfen keine Einbahnstraße sein.
  32. Der Schritt aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird nicht durch bürokratische Hürden behindert.
  33. Beschäftigte in Werkstätten werden im Alter abgesichert.
  34. Die Module des Landesprogramms „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ werden mit den Fachverbänden weiterentwickelt und regelmäßig an der Praxis überprüft.
  35. Die Kooperation zwischen Sozialträgern und Unternehmen für Jobmessen, Kennenlerntage und digitale Schnupperformate für Menschen mit Behinderungen wird gefördert.
  36. Besonders engagierte Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen werden ausgezeichnet und unterstützt.
  37. Förder- und Beratungsprogramme für Arbeitgeber werden kontinuierlich und unter deren Einbeziehung weiterentwickelt.
  38. Zugewanderte brauchen faire Arbeitsbedingungen.
  39. Das kirchliche Arbeitsrecht gilt als vielfach nicht mehr zeitgemäß.
  40. Kirchliche Beschäftigte sollen ein Streikrecht erhalten.
  41. Kirchliche Beschäftigte sollen betriebliche Mitbestimmung erhalten.
  42. Bei einem Tariftreuegesetz wird geprüft, inwieweit kirchliche Arbeitsvereinbarungen als tariftreu gelten.
  43. Der Bund soll die Rettung von Offshore-Arbeitskräften in der ausschließlichen Wirtschaftszone zeitnah rechtssicher regeln.
  44. Bei einem Offshore-Ausbau in entfernteren Seegebieten sollen Rettungskette und deren Finanzierung gesichert sein.
  45. Zur Stärkung des Handwerks wird ein Klimaschutzfachkräfteprogramm aufgelegt.
  46. Mit Maßnahmen wird das Nachwuchs- und Fachkräftepotenzial breiter ausgeschöpft.
  47. Frauen, Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Berufsabschluss sollen bessere Zugänge erhalten.
  48. Mehr junge Menschen sollen eine handwerkliche Ausbildung machen.
  49. Die Finanzierungsstrukturen der dualen Ausbildung im Handwerk werden zukunftsfähig gemacht und angepasst.
  50. Die duale Ausbildung im Handwerk ist eine strukturelle Gemeinschaftsaufgabe und muss gerecht ausgestaltet werden.
  51. Die Ausbildung im Handwerk soll für die Betriebe bezahlbar bleiben.
  52. Die Praktikumsprämie wird dauerhaft gesichert und weiterentwickelt.
  53. Der Arbeitsschutz wird auf dienstlich bereitgestellte Wohnräume ausgeweitet.
  54. Für das Hotel- und Gastronomiegewerbe werden gute Fachkräftekonzepte benötigt.
  55. Die Arbeitsmarktpolitik soll den Menschen ins Zentrum stellen.
  56. Bürokratie und strukturelle Hürden in der sozialen Sicherung werden auf allen Ebenen abgebaut.
  57. Niedrigschwellige Beratungsangebote und diskriminierungsfreie Zugänge sollen Teilhabe sichern und vor Armut schützen, besonders im ländlichen Raum.
  58. Gewerkschaften und Tarifpartnerschaft werden gestärkt.
  59. Schleswig-Holstein wird Modellregion für zukunftsfähige Arbeitszeitmodelle wie die 4-Tage-Woche.
  60. Der gesetzliche Mindestlohn soll reformiert und angehoben werden.
  61. Auf Landesebene wird für starke tarifrechtliche Bindungen geworben.
  62. Arbeitgeber sollen auch bei Minijobs die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe tragen.
  63. Geringfügig Beschäftigte sollen Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld erhalten.
  64. Der Bund soll die Anmeldung sozialversicherungspflichtiger Haushaltsarbeit in Privathaushalten vereinfachen.
  65. Gezielte Qualifizierungs- und Beratungsangebote sollen Beschäftigten den Weg aus dem Niedriglohnsektor ermöglichen.
  66. Unternehmen werden dabei begleitet, Arbeitskräfte durch bessere Arbeitsbedingungen langfristiger zu binden.
  67. Gewerkschaften werden im Land systematisch gestärkt.
  68. Schleswig-Holstein soll Modellregion für innovative und attraktive Arbeitszeitmodelle werden.
  69. Flexible Ausbildungsmodelle in Teilzeit für junge Menschen werden in den Blick genommen.
  70. Job, Ausbildung und Aufstiegschancen sollen nicht an starren Strukturen und Care-Arbeit scheitern.
  71. Eine Flexibilisierung zu Lasten des Arbeitnehmerschutzes wird abgelehnt.
  72. Initiativen zur Erprobung der 4-Tage-Woche werden auf Bundesebene unterstützt.
  73. Klare rechtliche Rahmen- und Ausgleichsbedingungen sollen Arbeitnehmerrechte stärken und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken.
  74. Beratungs- und Kontrollstrukturen werden gestärkt, damit Arbeits- und Sozialstandards eingehalten werden.
  75. Der enge Dialog mit den Gewerkschaften wird fortgesetzt.
  76. Menschen in finanzieller Notlage sollen angemessene Unterstützung ohne Stigmatisierung erhalten.
  77. Schuldenberatungsangebote kurz vor dem Schulabschluss werden unterstützt.
  78. Gemeinsame Angebote der Schuldenberatung mit der Wohnungslosenhilfe werden unterstützt.
  79. Bei Überschuldung wird auf Aufklärung, Prävention, Beratung und Hilfe im Ernstfall gesetzt.
  80. Digitale Informationsangebote zu Schulden werden mit Stadtwerken, Verbraucherzentralen und Schuldenberatungsstellen ausgeweitet.
  81. Wer Unterstützung braucht, soll Leistungen schnell, unbürokratisch und möglichst ohne Mehrfachanträge erhalten.
  82. Bemühungen des Bundes und der Länder, den Sozialstaat digitaler und bürgerfreundlicher zu machen, werden begrüßt.
  83. Wichtige Unterstützungsangebote im Sozialstaat werden bei Reformen erhalten und verbessert.
  84. Reformen des Sozialstaats dürfen nicht von einer Einsparlogik geleitet werden.
  85. Die Trennung zwischen den Sozialleistungssystemen soll überwunden werden, damit bei der Unterstützung die Menschen statt Finanzierungslogiken und Formulare im Mittelpunkt stehen.
  86. Die Wohnungslosenhilfe soll geschlechtersensibel gestaltet und umgesetzt werden.
  87. Nach Krankenhaus-, Psychiatrie-, Jugendhilfe- oder Haftaufenthalten wird ein Übergangsmanagement gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet.

GeändertFortgeführt, aber geändert (21)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit wird Realität.
  2. Care-Berufe werden tariflich aufgewertet.
  3. Echte Entgelttransparenz wird eingeführt.
  4. Unternehmen werden beim Ausbau familienfreundlicher Arbeitsbedingungen und bei der Verbreitung guter betrieblicher Modelle unterstützt.
  5. Beratungs- und Unterstützungsangebote wie die Kontaktstellen Frau und Beruf, das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation und das Arbeitsmarktnetzwerk „Alle an Bord“ werden gestärkt und abgesichert.
  6. Die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen wird verbessert.
  7. Der Bund reformiert das Werkstattsystem umfassend für würdige Arbeitsbedingungen und echte Partizipation, gemeinsam mit den Betroffenen.
  8. Beschäftigte in Werkstätten erhalten eine faire Entlohnung, die bei ihnen ankommt.
  9. Kirchliche Beschäftigte sollen ordentliche Tarifverträge erhalten.
  10. Eine breite Kampagne für Ausbildungen, Umschulungen und Fortbildungen in klimarelevanten Handwerksberufen wird gestartet.
  11. Das Tariftreue- und Vergabegesetz wird wieder eingeführt, um die Tarifbindung zu stärken.
  12. Beratungs- und Kontrollstrukturen werden gestärkt, damit Arbeits- und Sozialstandards eingehalten werden.
  13. Prekäre und diskriminierende Arbeitsstrukturen werden abgelehnt.
  14. Land und Kommunen vergeben öffentliche Mittel nur an Unternehmen, die faire Löhne und tarifliche Standards einhalten.
  15. Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen in Branchen mit niedriger Tarifbindung wie der Gastronomie werden unterstützt.
  16. Arbeit soll vor Erwerbsarmut schützen und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
  17. Flexiblere Arbeitsmodelle werden, wo möglich, unterstützt.
  18. Arbeitgeber sollen flexiblere Arbeitszeiten und berufliche Auszeiten ermöglichen.
  19. Unabhängige Beratung und wirksamer Schutz vor Ausbeutung und unfairen Arbeitsbedingungen werden gestärkt.
  20. In der Tarifgemeinschaft der Länder wird ein Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte, etwa mit Mindestvertragslaufzeit, angestrebt.
  21. Die Schulden- und Insolvenzberatung im Land wird gesichert.

GleichUnverändert fortgeführt (7)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (68)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Die Eingruppierung der sozialpädagogischen Assistent*innen im Standardqualitätskostenmodell verbessern.
  2. Den Schutz obdachloser Menschen im öffentlichen Raum verbessern.
  3. Sicherstellen, dass von Wohnungslosigkeit bedrohte und wohnungslose Menschen die ihnen zustehenden Sozialleistungen zuverlässig erhalten.
  4. Maßnahmen ergreifen, um die Situation von Frauen in Teilzeit und im Niedriglohnsektor zu verbessern.
  5. Den Landesmindestlohn wieder einführen und auf 13,50 Euro festlegen.
  6. Das Land soll jährlich einen Bericht zu den Arbeitsbedingungen herausgeben.
  7. Das Land soll konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen am Arbeitsmarkt vorschlagen.
  8. Die Situation migrantischer Frauen in der häuslichen 24-Stunden-Pflege besonders beachten.
  9. Den Arbeitsschutz weiter verbessern.
  10. Beratungsstellen für ausländische Erwerbstätige Zugang zu allen Betrieben und Haushalten mit ausländischem Personal verschaffen.
  11. Erwerbstätige aus der EU und aus Drittstaaten transparent über ihre Rechte informieren.
  12. Die aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
  13. Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen nicht dulden.
  14. Die Einhaltung des Werkvertragsverbots in der Schlachtindustrie und der Mindestlöhne kontrollieren und den Zugang zu Beratung sicherstellen.
  15. Das Personal der Staatlichen Unfallkasse Nord weiter aufstocken.
  16. Sexuelle Dienstleistungen als Arbeit anerkennen und entstigmatisieren.
  17. Unter Zwang arbeitenden Menschen individuelle Unterstützung und staatlichen Schutz geben.
  18. Die Sozialarbeit und die aufsuchende Beratung ausbauen.
  19. Die Beratungs- und Anlaufstellen finanziell absichern.
  20. Das Prostituiertenschutzgesetz auf Bundesebene reformieren, sodass es sich am Prinzip der Unterstützung orientiert.
  21. Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz reformieren, um flexible Arbeit rechtlich abzusichern.
  22. Arbeitsplatzausstattung, Arbeitszeitgestaltung sowie Organisation und Erreichbarkeit von Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich regeln.
  23. Mobile Arbeit darf die Betriebsratsarbeit nicht einschränken.
  24. Die Nachqualifizierung bundesgesetzlich regeln.
  25. Die IQ-Landesnetzwerke weiter stärken.
  26. Ein Landesstipendienprogramm für die Nachqualifizierung nach Hamburger Vorbild aufbauen.
  27. Qualifizierungsangebote in Gesundheit, Pflege, technischen und pädagogischen Berufen, Informatik und Fachsprache nach Schleswig-Holstein holen.
  28. Eine positive Kultur für individuelle Weiterbildung schaffen.
  29. Die Einführung von Bildungszeit und Bildungsteilzeit unterstützen.
  30. Bildungszeit und Bildungsteilzeit einführen.
  31. Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte ausbauen.
  32. Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften stärken.
  33. Einen inklusiven, fairen und offenen Arbeitsmarkt für alle erreichen.
  34. Die Maßnahmen des Landesprogramms zur Arbeitsmarktintegration und zur Fort- und Weiterbildung fortführen und weiterentwickeln.
  35. Die Löhne in der Altenpflege und der Krankenpflege angleichen.
  36. Langfristig eine 35-Stunden-Woche für Pflegekräfte bei vollem Lohn- und Personalausgleich einführen.
  37. Die Einrichtung und Arbeit von Betriebsräten in Alten- und Pflegeeinrichtungen fördern.
  38. Den Arbeitnehmer*innenstatus auch für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einführen.
  39. Die Tagesförderstätten für einen Wandel hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt stärker in den Blick nehmen.
  40. Unternehmen sollen ihre Ausgleichsabgabe nicht mehr durch Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen senken können.
  41. Das Budget für Arbeit ist ein sinnvolles Mittel für den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt.
  42. Alle Berechtigten ausreichend über das Budget für Arbeit informieren.
  43. Berechtigte bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz unterstützen.
  44. Modellregionen einführen, in denen neutrale Ansprechpersonen des Integrationsfachdienstes das Budget für Arbeit begleiten und bewerben.
  45. Die acht bestehenden Jugendberufsagenturen stärken.
  46. Weitere Jugendberufsagenturen im Land einrichten, um eine wohnortnahe Beratung sicherzustellen.
  47. Die Integrationsfachdienste stärken.
  48. In Schleswig-Holstein soll niemand in Armut leben müssen.
  49. Die Einführung des Bürgergelds durch den Bund konstruktiv begleiten.
  50. Hartz IV überwinden.
  51. Das Land soll berufliche Perspektiven für Menschen mit und ohne Berufsausbildung schaffen.
  52. Die durch unbezahlte Care-Arbeit bedingten Einkommens- und Rentenlücken angehen und sich auf Bundesebene gegen diese strukturell bedingte Armut einsetzen.
  53. Die Berufsangebote im Landesdienst ausweiten und gezielt bewerben.
  54. Gute Arbeitsplätze vor Ort, auch in ländlichen Räumen, schaffen.
  55. Gemeinsam mit Verbänden und Jobcentern eine detaillierte Berichterstattung über die soziale Lage in Schleswig-Holstein entwickeln.
  56. Die Ursachen von Armut bekämpfen statt sie in Statistiken zu verstecken.
  57. Gemeinsam mit den Betroffenen wirksame Wege in gute Arbeitsplätze entwickeln.
  58. Arbeitsmarktmaßnahmen durch stabile, individualisierte Beratungs- und Begleitprojekte ergänzen.
  59. Die Qualität dieser Maßnahmen dauerhaft sichern und gemeinsam mit Trägern und Betroffenen verbessern.
  60. Die eigene Politik an der Leitidee des Grundeinkommens ausrichten.
  61. Einen bundesweiten, wissenschaftlich begleiteten Modellversuch zum Grundeinkommen anstreben.
  62. Menschen, die Leistungen beim Jobcenter beantragen, digital und in verständlicher Sprache auf weitere Unterstützungsangebote hinweisen.
  63. Auf Bundesebene eine kurze Vollzeit für Eltern aller Geschlechter anstreben.
  64. Unternehmen sollen faire Löhne zahlen und sichere Arbeitsplätze bieten.
  65. Kurzfristige Arbeitsverträge in der zivilgesellschaftlichen Arbeit entfristen.
  66. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit auf Bundesebene intensivieren.
  67. Die Zusammenarbeit von Zoll- und Steuerbehörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Ausbau technischer Infrastrukturen verbessern.
  68. Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesfinanzministeriums einrichten.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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