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Grüne NW · Programm zur Landtagswahl 2027 (Entwurf, Kapitelanträge WP-01 bis WP-06)

Arbeit, Löhne und soziale Sicherung: was sich gegenüber 2022 geändert hat

Alle Änderungen im Entwurf des Wahlprogramms 2027 für Nordrhein-Westfalen, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 45 neu, 20 geändert, 4 unverändert, 48 entfallen. Die Forderungen 2027 im Vergleich mit 2022.

Neu im Entwurf sind Forderungen zur Tarifbindung, etwa ein Aktionsplan mit den Sozialpartnern und mehr Beratung für Betriebsratsgründungen. Hinzu kommen psychische Belastungen im Arbeitsschutz, Teilqualifikationen und Quereinstiege, unter anderem eine zentrale Ausbildungsstruktur für Bahnberufe, sowie eine Landesstrategie gegen Energiearmut und ein Mutterschutz für Selbstständige. Bei Landesaufträgen und Förderung sind Tarifbindung und Mitbestimmung nur noch zu berücksichtigen statt verpflichtend, der Ausbildungsfonds aller Unternehmen weicht einem Modell mit den Kammern. 2022 forderte das Programm noch Regeln zu Homeoffice, Sonntagsruhe und Lebensarbeitszeitkonten, eine Fachkräfteoffensive für das Handwerk und mehrere Vorgaben zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen; diese werden nicht mehr einzeln genannt. Der Schwerpunkt rückt hin zu Qualifizierung, Tarifpartnerschaft und Armutsbekämpfung. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (45)

Forderungen, die im Programm 2022 nicht standen.

  1. Auf Bundesebene wird ein besserer Mutterschutz für Selbstständige gefordert.
  2. Junge Menschen und Ausbildungsbetriebe werden besser zusammengebracht.
  3. Unternehmen, Gewerkschaften, Arbeitsagenturen und Weiterbildungsträger werden zusammengebracht.
  4. Der Wechsel in neue Tätigkeiten und wachsende Branchen wird erleichtert.
  5. Ungenutzte Erwerbspotenziale von Eltern, Alleinerziehenden und pflegenden Angehörigen sollen erschlossen werden.
  6. Vorhandene Fähigkeiten sollen unabhängig von der Herkunft auf dem Arbeitsmarkt genutzt werden.
  7. Fehlende Qualifikationen sollen möglichst berufsbegleitend erworben werden.
  8. Eine neue zentrale Ausbildungsstruktur bündelt die Qualifizierung von Bahnfachkräften unternehmensübergreifend und schafft zusätzliche Ausbildungskapazitäten.
  9. Der Quereinstieg in Bahnberufe wird erleichtert.
  10. Gezielt sollen mehr Frauen für Berufe bei der Bahn gewonnen werden.
  11. Für besonders hitzebelastete Beschäftigte werden bessere Arbeitsschutzregeln angestrebt.
  12. Teilqualifikationen sollen Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderung oder Zuwanderungsgeschichte schrittweise den Weg zur vollständigen Berufsprüfung ermöglichen.
  13. IHKs und Handwerkskammern werden beim landesweiten Ausbau von Teilqualifikationen unterstützt.
  14. Fördermöglichkeiten von Arbeitsagentur, Jobcentern und Rentenversicherung werden konsequent genutzt, um Quer- und Seiteneinstiege finanzierbar zu machen.
  15. Soziale Hilfe soll nicht an bürokratischen Zuständigkeiten scheitern, sondern Menschen verlässlich erreichen.
  16. Menschen sollen dabei gestärkt und verlässlich unterstützt werden, selbstbestimmt Wege aus der Armut zu finden.
  17. Eine dauerhafte zentrale Struktur für Menschen mit Armutserfahrung wird geschaffen.
  18. Landesweite Leitlinien zur Beteiligung Armutsbetroffener an kommunalen Entscheidungen werden entwickelt.
  19. Über Familienzentren, Frühe Hilfen und Kita-Sozialarbeit werden armutsbetroffene Familien niedrigschwellig bei der Beantragung finanzieller Hilfen unterstützt.
  20. Auch Menschen mit absehbarer Überschuldung sollen Schuldnerberatung erhalten können.
  21. Das Angebot der Schuldnerberatung wird entsprechend dem Schuldnerberatungsdienstegesetz für neue Zielgruppen ausgeweitet.
  22. Eine neue Landesstrategie „Energiearmut und Klimaanpassung“ wird aufgelegt.
  23. Das Programm „NRW bekämpft Energiearmut“ wird neu aufgelegt.
  24. Maßnahmen, die einkommensschwache Haushalte vor Hitze und steigenden Energiekosten schützen, werden gezielt gefördert.
  25. Regionale und branchenspezifische Dialoge der Tarifpartner werden unterstützt.
  26. Die Wirksamkeit des Tarifentgeltsicherungsgesetzes wird regelmäßig überprüft.
  27. Der regelmäßige Austausch zwischen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Landesregierung wird gefördert.
  28. Ein landesweiter Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung wird mit den Sozialpartnern erarbeitet.
  29. Die Beratung für Betriebsratsgründungen wird ausgebaut.
  30. Die Technologieberatungsstelle NRW wird ausgebaut.
  31. Ziel ist reguläre, tarifgebundene Beschäftigung statt Subunternehmerketten.
  32. Arbeitspolitik soll stärker mit psychischer Gesundheit verbunden werden.
  33. Psychische Belastungen sollen systematischer in den Arbeitsschutz einbezogen werden.
  34. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Beratung zu gesunder Arbeit und die Rückkehr nach längerer Erkrankung sollen verbessert werden.
  35. Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen unterstützt werden.
  36. Die Bundesratsinitiative zur finanziellen Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe soll umgesetzt werden.
  37. Die Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe wird dynamisiert.
  38. Die Transparenz über Leistungs-, Kosten- und Organisationsstrukturen der Eingliederungshilfe wird verbessert.
  39. Das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose wird gerechter gestaltet und die Leistungen an den tatsächlichen Mehrbedarfen ausgerichtet.
  40. Wichtige EU-Fonds wie der ESF+ sollen fortbestehen.
  41. Die Kompetenzzentren „Frau und Beruf“ werden weitergeführt, ausgebaut und breiter zugänglich gemacht.
  42. Selbstständige Frauen werden während des Mutterschutzes finanziell abgesichert.
  43. Das in NRW entwickelte Modell für einen Einkommensausgleich und die Finanzierung betrieblicher Vertretungen im Mutterschutz wird auf Bundesebene beworben.
  44. Die besonderen Bedürfnisse und die soziale Sicherheit ehemaliger Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter im Alter sollen stärker berücksichtigt werden.
  45. Die Weiterentwicklung nicht staatlich und politisch gebundener Vereine wird angesichts des steigenden Bedarfs muslimischer Wohlfahrtsarbeit unterstützt.

GeändertFortgeführt, aber geändert (20)

Forderungen aus 2022, die 2027 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Mehr Frauen, Zugewanderte und Menschen mit Behinderungen sollen für handwerkliche Berufe gewonnen werden.
  2. Für Beschäftigte, deren Berufsbilder sich verändern oder deren Arbeitsplätze wegfallen, sollen frühzeitig neue Perspektiven geschaffen werden.
  3. Berufsbegleitende Qualifizierung wird gestärkt.
  4. Für Branchen mit Fachkräftemangel wird eine Fachkräfteoffensive gestartet.
  5. Mit Kammern wird ein Modell entwickelt, wie die finanzielle Verantwortung für mehr Ausbildungsplätze breiter verteilt werden kann.
  6. In Mangelberufen wie der Kindertagespflege und der Pflegelehre werden berufsbegleitende Qualifizierungswege geschaffen.
  7. Es soll Zugang zu kostenloser Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung aus einer Hand geben.
  8. Die landesweite Unterstützung für eine integrierte kommunale Sozialplanung wird ausgebaut.
  9. Wer Aufträge des Landes erfüllt, soll seine Beschäftigten anständig bezahlen.
  10. Tarifbindung und Mitbestimmung sollen bei Wirtschaftsförderung, Bürgschaften und Transformationsmitteln berücksichtigt werden.
  11. Die Behinderung von Betriebsratsgründungen und Betriebsratsarbeit soll konsequent verfolgt werden.
  12. Prekäre Beschäftigung in Paketbranche, Lieferdiensten und Teilen der Kosmetikbranche soll zurückgedrängt werden.
  13. Missbräuchliche Ketten aus Werkverträgen und Subunternehmen sollen nicht länger zur Umgehung von Arbeitgeberverantwortung genutzt werden können.
  14. Der Arbeitsschutz wird gestärkt.
  15. Ein inklusiver Arbeitsmarkt gilt als sozial gerecht und angesichts des Fachkräftemangels als wirtschaftlich sinnvoll.
  16. Inklusionsbetriebe werden ausgebaut.
  17. Vom Bund wird gefordert, den Prozess zur fairen Entlohnung von Werkstattbeschäftigten zügig und verlässlich finanziert fortzusetzen.
  18. Für gleichwertige Arbeit soll gleicher Lohn gezahlt werden.
  19. Frauen sollen faire Arbeitsbedingungen erhalten.
  20. Care-Berufe im Gesundheitswesen, in der Pflege und in der Kinderbetreuung sollen ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entsprechend bewertet werden.

GleichUnverändert fortgeführt (4)

Dieselbe Forderung wie 2022, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (48)

Forderungen aus 2022, die 2027 nicht mehr vorkommen.

  1. Grüne Arbeitsplätze sollen faire und sichere Arbeitsbedingungen bieten.
  2. Beschäftigte der fossilen Industrien werden etwa durch Qualifizierungs-Kurzarbeitergeld bei der Weiterbildung unterstützt.
  3. Für die Beschäftigten der Kohleindustrie soll es ehrliche Ausstiegsplanungen im Einklang mit den klimapolitischen Notwendigkeiten geben.
  4. Gegen Ausbeutung in landwirtschaftlichen Betrieben und im verarbeitenden Gewerbe wird hart durchgegriffen.
  5. Bessere Arbeitsschutzvorgaben auf Bundes- und EU-Ebene werden unterstützt.
  6. Für Mittelstand, Handwerk und Start-ups werden bessere Arbeitsbedingungen geschaffen.
  7. Gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Mitbestimmung werden an der Seite der Gewerkschaften unterstützt.
  8. Für das Handwerk wird auf eine starke Tarifpartnerschaft und fairen Wettbewerb gesetzt.
  9. Für das Handwerk werden branchenspezifische Mindestvergütungen angestrebt.
  10. Gemeinsam mit Innungen und Kammern wird eine Fachkräfteoffensive für das Handwerk gestartet.
  11. Hürden für Frauen, Ältere, Menschen mit Behinderungen, Jugendliche und Menschen mit Migrationsgeschichte beim Zugang zu Ausbildung und Qualifizierung werden abgebaut.
  12. Solo-Selbstständige und Auszubildende erhalten Zugang zu sozialen Sicherungssystemen wie dem Kurzarbeitergeld.
  13. Lenk- und Ruhezeiten sowie das Kabinenschlafverbot für Lkw-Fahrer werden mit geschultem Personal konsequent durchgesetzt.
  14. Eine funktionierende Tarifpartnerschaft auch im Versandhandel wird eingefordert.
  15. Die Arbeitsstättenverordnung wird an mobile Arbeit angepasst, ohne Gesundheits- oder Sicherheitsstandards zu senken.
  16. Eine starke betriebliche Mitbestimmung in der neuen Arbeitswelt wird angestrebt.
  17. Mobiles Arbeiten wird gefördert.
  18. Männliche Erzieher werden mit gezielter Ansprache für den Beruf gewonnen.
  19. Ein Programm führt Jungen bei Berufsorientierung und Praktika an soziale Berufe heran.
  20. Der Quereinstieg in den Erzieherberuf soll qualitativ hochwertig und unkomplizierter werden.
  21. Ausbildungsgehälter und Gehälter nach der Ausbildung sollen deutlich steigen.
  22. Das Land erhöht die Ausbildungs- und Anfangsgehälter bei seinen eigenen Beschäftigten.
  23. In Nordrhein-Westfalen soll kein Mensch in Armut leben müssen.
  24. Armut soll gemeinsam mit Wohlfahrtspflege, Gewerkschaften, Verbänden, Wirtschaft, Kommunen und Betroffenen spürbar reduziert werden.
  25. Ehemals Langzeitarbeitslose werden beim dauerhaften Wiedereinstieg in die Arbeitswelt unterstützt.
  26. Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen sollen Armut trotz Arbeit verhindern.
  27. Die Schuldnerberatung wird optimiert.
  28. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren soll immer das letzte Mittel sein.
  29. Qualitätsstandards für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung werden gemeinsam mit Kommunen, Wohlfahrts- und Verbraucherschutzverbänden entwickelt.
  30. Alle Menschen sollen Chancen und Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bekommen.
  31. Menschen mit geringen Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt werden über den Sozialen Arbeitsmarkt unterstützt.
  32. Für Erwerbslose wird eine staatlich unabhängige Beratungsstruktur eingesetzt.
  33. Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen werden bedarfsgerecht weiter finanziert.
  34. Teilhabeangebote werden auch für Menschen weiterentwickelt, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben ist.
  35. Die Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte wird zum notwendigen Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
  36. Die Landesverwaltung soll deutlich mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigen als bisher.
  37. Die Hürden für Unternehmen, Menschen mit Behinderung einzustellen, werden gesenkt.
  38. Betriebe erhalten Beratung, wie sie Stellen individuell für Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung zuschneiden können.
  39. Arbeitsfreie Sonntage sollen die Regel sein.
  40. Das Ladenöffnungsgesetz des Landes wird angepasst.
  41. Unternehmen erhalten Hilfe, familien- und pflegefreundlich zu werden.
  42. Das Recht auf Homeoffice wird unterstützt.
  43. Dezentrale Co-Working-Spaces sollen Beschäftigten wohnortnahe Arbeitsplätze außerhalb der eigenen Wohnung ermöglichen.
  44. Die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten wird unterstützt.
  45. Die Weiterarbeit von Seniorinnen und Senioren, die arbeiten wollen, wird ermöglicht und gefördert.
  46. Unternehmen und Ausbildungsbetrieben wird die Erfüllung ihrer Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erleichtert.
  47. Unternehmen werden von den Vorteilen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung überzeugt.
  48. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sollen sichere Arbeitsbedingungen sowie Kranken- und Sozialversicherung erhalten.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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