Rente und Alterssicherung: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Rente und Alterssicherung 22 neu, 7 geändert, 4 unverändert, 9 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu sind vor allem Anreize für längeres Arbeiten: Das Programm will die Weiterarbeit neben dem Rentenbezug lohnender machen, etwa indem der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung an die Beschäftigten ausgezahlt wird, und den Übergang in Altersteilzeit flexibler gestalten. Zugleich soll die Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte bleiben, und Beamtinnen und Beamte sollen perspektivisch in die gesetzliche Rente einbezogen werden. Die Garantierente ist nun an 30 Versicherungsjahre gebunden, die ergänzende Kapitaldeckung soll innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung über Bundesmittel entstehen. Nicht mehr einzeln genannt sind die automatische Einzahlung in den Bürgerfonds ohne Widerspruch und eine Pflicht der Arbeitgeber, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (22)
Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.
- Beratungsangebote für von Altersarmut betroffene Menschen werden ausgebaut.
- Die Menschen sollen sich auf gute Renten und ihre Altersvorsorge verlassen können.
- Die Kosten des demografischen Wandels werden gerecht über die Generationen und nach Vermögen und Leistungsfähigkeit verteilt.
- Langjährig gesetzlich Rentenversicherte sollen im Alter eine auskömmliche Rente erwarten dürfen.
- Menschen mit geringem Einkommen werden beim Erwerb auskömmlicher Rentenansprüche unterstützt, um Altersarmut zu vermeiden.
- Für eine gerechte Alterssicherung wird ein breiter partizipativer Prozess etwa mit einem Bürgerrat oder einer Rentenkommission eingeleitet.
- Es werden Anreize geschaffen, ältere Beschäftigte gesünder und länger im Erwerbsleben zu halten.
- Beamtinnen und Beamte werden perspektivisch unter Beibehaltung des Alimentationsprinzips in die gesetzliche Rente einbezogen.
- Es werden Anreize geschaffen, länger zu arbeiten, auch über die Regelaltersgrenze hinaus.
- Der Übergang in Altersteilzeit wird flexibler gestaltet.
- Die Weiterarbeit neben dem Rentenbezug soll sich durch Vorteile noch mehr lohnen.
- Bei Weiterarbeit neben dem Rentenbezug wird der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung an die Beschäftigten ausgezahlt, wenn sie keine freiwilligen Rentenbeiträge leisten.
- Eine Kapitalanlage aus Rentenbeitragsmitteln wird dauerhaft ausgeschlossen.
- Der Bürgerfonds wird solide und professionell geführt und investiert in die Realwirtschaft.
- Die Erträge aus den staatlichen Einlagen des Bürgerfonds tragen zur Finanzierung der Garantierente bei.
- Mehr Menschen sollen von einer privaten Altersvorsorge profitieren.
- Bürgerinnen und Bürger können im Bürgerfonds Geld für ihre individuelle Altersvorsorge anlegen.
- Weitere Kapitalsammelstellen dürfen den Bürgerfonds zur Geldanlage für die Altersvorsorge nutzen.
- Es werden Anreize für weitere kostengünstige und ertragreiche Alternativen der privaten Altersvorsorge geschaffen.
- Die Erwerbsminderungsrente wird verbessert.
- Die sogenannte Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte wird beibehalten.
- Die Erwerbsminderungsrente wird durchlässiger gestaltet und Fehlanreize werden beseitigt.
GeändertFortgeführt, aber geändert (7)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Der selbstbestimmte Übergang vom Arbeitsleben in den Rentenbezug wird durch flexiblere Übergänge erleichtert.
- Die Grundrente wird zu einer Garantierente nach 30 Versicherungsjahren weiterentwickelt, die deutlich mehr Menschen einbezieht und finanziell besserstellt.
- Nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige werden unter fairen Bedingungen in die gesetzliche Rente einbezogen.
- In der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine ergänzende Kapitaldeckung ausschließlich mittels Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Übertragung von Bundesmitteln geschaffen.
- Es wird ein öffentlich verwalteter Bürgerfonds eingeführt.
- Der Bürgerfonds berücksichtigt soziale und Nachhaltigkeitskriterien und richtet sich am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens aus.
- Der Bürgerfonds wird für die betriebliche Altersversorgung geöffnet, damit mehr Beschäftigte insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen von Betriebsrenten profitieren.
GleichUnverändert fortgeführt (4)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
EntfallenNicht mehr im Programm (9)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Zur Begrenzung der Belastungen von Versicherten und Arbeitgebern werden die Steuerzuschüsse zur Rentenversicherung bei Bedarf erhöht.
- Eine von den Arbeitgebern finanzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage wird eingeführt, damit vollzeitbeschäftigte Geringverdienende bei langjähriger Beschäftigung eine auskömmliche Rente erhalten.
- Die öffentliche Zulagenförderung der privaten Altersvorsorge wird reformiert und auf niedrige und mittlere Einkommen konzentriert.
- Für bestehende Riesterverträge gilt auf Wunsch Bestandsschutz.
- In den Bürgerfonds zahlen alle ein, die nicht aktiv widersprechen.
- Arbeitgeber sollen künftig eine betriebliche Altersvorsorge anbieten und einen eigenen Finanzierungsbeitrag leisten.
- Für kleine Unternehmen wird die reine Beitragsgarantie in der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt und die Haftung entlastet.
- Selbständige sollen vergleichbare Chancen auf eine angemessene Altersversorgung haben wie abhängig Beschäftigte.
- Standardprodukte in der Altersvorsorge senken die Kosten insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht