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Klima, Umwelt und Naturschutz: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Klima, Umwelt und Naturschutz 106 neu, 43 geändert, 12 unverändert, 129 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu ist ein ausgearbeitetes Klimageld: Ein Großteil der CO2-Einnahmen soll sozial gestaffelt und ohne Antrag an Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen fließen. Hinzu kommen die Abscheidung und Speicherung von CO2 für schwer vermeidbare Industrieemissionen, die Ablehnung jeder Abschwächung des europäischen Green Deal sowie Vorhaben zur Klimaanpassung wie Schwammstädte und Hochwasserschutz. Fortgeführte Ziele werden teils konkreter, etwa Klimaneutralität 2045 statt in 20 Jahren, während die schnelle Verdopplung der Sanierungsrate fehlt. Nicht mehr einzeln genannt sind der 1,5-Grad-Pfad, das Klimaziel von minus 70 Prozent bis 2030 und viele Vorgaben zu Pfand, Mehrweg und Schadstoffen in Alltagsprodukten. Das Gewicht verschiebt sich hin zu sozialem Ausgleich und Klimaanpassung. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (106)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Mit aller Kraft soll das Klima stabilisiert werden.
  2. Eine Rückkehr zu fossilen Technologien wird abgelehnt.
  3. Wohnungen und Wohneigentum werden durch Klimaanpassung geschützt.
  4. Ein Rückbau oder eine Abschwächung des europäischen Green Deal wird abgelehnt.
  5. Eine Aufweichung bestehender Klimaschutzziele oder ihres Ambitionsniveaus wird abgelehnt.
  6. Die Finanzierung der Biodiversität wird gestärkt.
  7. Für schwer vermeidbare Industrieemissionen wird die Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCS/CCU) ermöglicht.
  8. Voraussetzung für CCS/CCU ist die sichere und stabile Speicherung oder Nutzung des CO2 in geschlossenen Kohlenstoffkreisläufen.
  9. Ein europaweit einheitlicher Regelungsrahmen einschließlich eines verbindlichen Haftungsrechts wird entwickelt.
  10. Eine integrierte europäische Infrastruktur mit gemeinsamen europäischen CO2-Speichern wird geschaffen.
  11. Bei europäischen CO2-Speichern werden bestehende Nutzungen, ökologische Kriterien und der Ausschluss von Schutzgebieten und deren Umgebung berücksichtigt.
  12. Natürliche und technische Verfahren für negative Emissionen werden erforscht und entwickelt.
  13. Für Negativemissionen werden klare Ziele gesetzt, ohne sie auf die Reduktionsziele des Emissionshandels anzurechnen.
  14. Ein bundesweiter Reparaturbonus für haushaltsübliche Elektro- und Elektronikgeräte wird eingeführt.
  15. Kommunen erhalten Rechtssicherheit für die Erhebung einer Verpackungssteuer.
  16. Eine Abschwächung des Green Deal und des Fit-for-55-Pakets wird abgelehnt.
  17. Green Deal und Fit-for-55-Paket sollen europaweit konsequent und unbürokratisch umgesetzt werden.
  18. Der geplante europäische Emissionshandel für Verkehr und Gebäude und der Clean Industrial Act werden unterstützt.
  19. Die Emissionshandelssysteme werden auf europäischer Ebene wie geplant umgesetzt.
  20. Klimaschutz soll einfacher und bezahlbarer werden, Umsetzungsprobleme werden pragmatisch gelöst.
  21. Europa soll bis 2040 seine Treibhausgasemissionen um mindestens 90 bis 95 Prozent gegenüber 1990 senken.
  22. Besonders gefährdete und belastete Gruppen und Regionen werden auf dem Weg zur Klimaneutralität gezielt unterstützt und vor übermäßigen Belastungen geschützt.
  23. Förderprogramme für klimafreundliche Alternativen werden weiter ausgebaut.
  24. Förderprogramme werden so gestaffelt, dass Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen deutlich höhere Förderbeträge erhalten.
  25. Die Einnahmen der CO2-Bepreisung von Gebäudewärme und Verkehr werden für sozial gerechten Klimaschutz ausgegeben.
  26. Ein Großteil der CO2-Einnahmen wird als sozial gestaffeltes Klimageld an Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen ausgezahlt.
  27. Das Klimageld soll gleichmäßig mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung steigen.
  28. Das Klimageld wird in der nächsten Legislaturperiode so schnell wie möglich eingeführt.
  29. Das Klimageld wird ohne Antrag direkt auf das Konto ausgezahlt.
  30. Die Emissionen in der Vorkette werden berücksichtigt.
  31. Bei Holzverbrennung emittiertes CO2 wird im Zertifikatehandel voll angerechnet.
  32. Angesichts der Folgen der Klimakrise wird deutlich stärkere Vorsorge gefordert.
  33. Bei der Klimaanpassung werden die Menschen in ihrer Selbstschutzfähigkeit unterstützt.
  34. Klimaschutz und Klimaanpassung werden zur gemeinsam finanzierten Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern.
  35. Förderprogramme wie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz werden weiter gestärkt.
  36. Die Kommunen werden mit mehr Mitteln für Investitionen und Personal für Klimaschutz und Klimaanpassung unterstützt.
  37. Der Kampf gegen die Klimakrise hat Vorrang vor der Klimaanpassung, da diese die Schäden allein nicht ausgleicht.
  38. In natürliche Überschwemmungsräume wie Auenwälder oder Erlenbrüche wird investiert.
  39. Flüsse und Auen werden im Interesse des Hochwasserschutzes gestärkt und durch Renaturierungen erhalten mehr Raum.
  40. Hochwasserschutzanlagen wie starke Deiche und funktionierende Rückhaltesysteme werden gefordert.
  41. Hochwasserschutzmaßnahmen werden prioritär und beschleunigt umgesetzt.
  42. Der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden wird sozialverträglich ausgeweitet.
  43. Städte sollen als Schwammstädte künftig mehr Wasser aufnehmen, speichern und im Sommer kühlend wirken.
  44. Austausch und Vernetzung von Städten und Landkreisen zur Klimaanpassung werden gezielt gefördert.
  45. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird verstetigt, erweitert und fortentwickelt, und die Mittel für den natürlichen Klimaschutz wachsen über 2028 hinaus.
  46. Zur Umsetzung des europäischen Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur werden Flächen gesetzlich garantiert bereitgestellt.
  47. Naturschutzgebiete werden unbürokratischer und schneller ausgewiesen.
  48. Die rechtlichen Grundlagen der grenzüberschreitenden Flusspolitik werden mit den Nachbarländern naturgerecht ausgerichtet.
  49. Die Energiewende wird naturschutzverträglich gestaltet.
  50. Zielkonflikte zwischen erneuerbaren Energien und Naturschutz werden auf Grundlage neuer Erkenntnisse und unter Einbindung von Fachverstand gelöst und nachgesteuert.
  51. Der Bundesnaturschutzfonds wird weiter gestärkt.
  52. Digitale Werkzeuge für Biodiversitätsforschung und -schutz werden vorangetrieben.
  53. Für den Umwelt- und Naturschutz wird ein starkes Verbandsklagerecht gefordert.
  54. Das Ziel von 30 Prozent effektivem Schutz der Land- und Meeresfläche bis 2030 wird schnell umgesetzt.
  55. Eine verbindliche Nationale Biodiversitätsstrategie wird geschaffen.
  56. Ein Biodiversitätsgesetz wird geschaffen.
  57. Bei unvermeidbaren Eingriffen gilt weiterhin der Vorrang des Ausgleichs durch konkrete Naturschutzprojekte in der Fläche.
  58. Landnutzung und Naturschutz sollen in Einklang gebracht werden.
  59. Wölfe sollen in problematischen Ausnahmefällen schneller und unkomplizierter abgeschossen werden können.
  60. Koexistenzmaßnahmen wie Herdenschutz werden gefördert.
  61. Entschädigungen bei Wolfsschäden werden unbürokratisch geleistet.
  62. Geschützte Arten wie der Wolf werden nicht ins Jagdrecht aufgenommen.
  63. Naturnahe und strukturreiche Wälder mit heimischen und standortgerechten Baumarten werden erhalten und entwickelt.
  64. Mit einem vorsorgenden Ansatz und einem neuen Bodenschutzgesetz wird der Bodenschutz modernisiert.
  65. Der Verpackungsmüll soll wirksam reduziert werden.
  66. Die Vermüllung von Landschaft und Gewässern soll gestoppt werden.
  67. Private Feuerwerke sollen reduziert werden.
  68. Städte und Gemeinden werden bei der Einschränkung von Feuerwerk gestärkt.
  69. Ein ganzjähriges bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerk zum Privatgebrauch wird angestrebt.
  70. Das erreichte Schutzniveau bei der Chemikaliensicherheit wird aufrechterhalten.
  71. Ein Ansatz der Chemikalienregulierung, der Wechselwirkungen berücksichtigt und Risiken für Umwelt und Mensch in den Fokus stellt, wird unterstützt.
  72. Für naturfremde Stoffe werden eine fundierte Prüfung und wachsame Zulassungsverfahren gefordert.
  73. Aus der Verwendung von Ewigkeitschemikalien soll differenziert und schrittweise vollständig ausgestiegen werden.
  74. Kritische Anwendungen und die Produktion von Zukunftstechnologien wie Elektrolyseuren oder elektrischen Antrieben sollen durch Stoffbeschränkungen nicht gefährdet werden.
  75. Umweltfreundliche Alternativen werden durch Anreize und eine Forschungsoffensive gefördert, damit sie schnell marktreif werden.
  76. Eutrophierung und Vermüllung von Flüssen und Meeren wird durch Abwassermanagement entgegengetreten.
  77. Ziel ist eine Welt ohne Plastikverschmutzung.
  78. Sauberes Trinkwasser, die Wasserversorgung der Landwirtschaft und intakte Flüsse, Seen und Meere werden gesichert.
  79. Für die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie werden die finanziellen und personellen Bedingungen geschaffen.
  80. Der natürliche Wasserhaushalt wird wiederhergestellt.
  81. Städte und Landschaften werden so gestaltet, dass sie Wasser aufnehmen, speichern und bei Bedarf abgeben können.
  82. Schutzgebiete in der Antarktis werden angestrebt.
  83. In Nord- und Ostsee werden substanzielle Beiträge zum Ziel geleistet, ein Drittel der Meere unter wirksamen Schutz zu stellen.
  84. Echte Rückzugsgebiete für Fischschwärme und Meeressäuger werden geschaffen.
  85. Schifffahrtsrouten, besonders nahe Schutzgebieten, werden überprüft.
  86. Gezielte Programme zum Schutz vor Plastikvermüllung werden aufgelegt.
  87. Ein angemessener Anteil der Einnahmen aus der Vergabe von Meeresflächen für Windkraft fließt weiter in Meeresschutz und naturverträgliche Fischerei.
  88. Gasbohrungen um Borkum, die das Wattenmeer zerstören, werden abgelehnt.
  89. Dem Wildbienensterben wird entgegengewirkt.
  90. Kooperativer Naturschutz mit erfolgsabhängiger Förderung wird als Ansatz für naturerhaltende Bewirtschaftung befürwortet.
  91. Übernutzung und Schädigung von Böden wird durch ein neues Bodenschutzgesetz vorgebeugt.
  92. Über CO2-Bilanzierungen wird die beste Umsetzung klimaverträglichen Bauens und Sanierens ermittelt.
  93. Kreislaufwirtschaft beim Bau gilt als entscheidend, um Bauschutt zu vermeiden und Material wiederzuverwenden.
  94. Gegen Flächenverbrauch werden neue Instrumente wie ein Flächenzertifikatehandel oder ein Baulandabgabemodell eingesetzt.
  95. Auch neue große Emittenten von Treibhausgasen müssen ihren Beitrag leisten.
  96. Auf EU-Ebene braucht es verbindliche Ziele für Klima- und Naturschutz.
  97. Die Klimakrise und ihre Folgen sollen abgemildert werden.
  98. Deutschland soll durch konsequente Klimapolitik und Klimaaußenpolitik zum Vorreiter werden.
  99. Andere Staaten sollen auf ihrem Weg zu klimaneutralem Wohlstand unterstützt werden.
  100. Deutschland und Europa sollen einen fairen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung gemäß den Beschlüssen der Klimakonferenzen leisten.
  101. Für die internationale Klimafinanzierung sollen innovative Finanzierungsinstrumente genutzt werden.
  102. Investitionen und Handelsbeziehungen sollen mit den Zielen der Klimaneutralität und der Agenda 2030 in Einklang gebracht werden.
  103. Vom Klimawandel besonders betroffene Staaten und Gemeinschaften, gerade in Afrika und kleinen Inselstaaten, sollen besonders unterstützt werden.
  104. Globaler Klima- und Biodiversitätsschutz sollen enger miteinander verzahnt werden.
  105. Die Chancen ambitionierter Klimapolitik sollen auch für Wirtschafts-, Finanz- und Handelspolitik genutzt werden.
  106. Für die internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

GeändertFortgeführt, aber geändert (43)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Die Wirtschaft soll in Einklang mit den planetaren Grenzen gebracht werden.
  2. Der Verbrauch von Primärrohstoffen soll gesenkt und langfristig halbiert werden.
  3. Die Kreislaufwirtschaftsstrategie wird umgesetzt.
  4. Die abfallwirtschaftlichen Kompetenzen der Kommunen werden so gestaltet, dass gewerbliche Abfälle besser vermieden, sortiert und wiederverwendet werden.
  5. Der CO2-Preis wird als zentraler Hebel für Klimaschutz gestärkt.
  6. An der Klimaneutralität 2045 und den verbindlichen Zwischenzielen wird festgehalten.
  7. Bei prognostizierter längerfristiger Zielverfehlung muss in den jeweiligen Sektoren verbindlich nachgesteuert werden.
  8. Jedes Ministerium muss unabhängig von der Gesamtbilanz geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaziele umsetzen.
  9. Ungleichheit durch die Klimakrise wird mit sozial gerechter Klimapolitik und internationalem Einsatz für Klimagerechtigkeit begegnet.
  10. Der Schutz von Klima und Natur wird im Grundgesetz verankert.
  11. Internationale Vereinbarungen und europäisches Recht im Naturschutz werden konsequent eingehalten und umgesetzt.
  12. Wirksame Maßnahmen gegen weiteren Flächenverbrauch werden ergriffen.
  13. Weitere geeignete Flächen werden ins Nationale Naturerbe übertragen.
  14. Zusammenhängende Biotopverbünde und Großschutzgebiete werden geschaffen.
  15. Frei fließende Flüsse, naturnahe Wälder, Auen, Moore, extensiv genutzte Agrarlandschaft und wilde Weiden werden wo möglich erhalten oder wiederhergestellt.
  16. Typische Lebensräume und bedrohte Arten werden durch Artenhilfsprogramme und spezielle Schutzmaßnahmen geschützt.
  17. Das EU-Naturschutzrecht mit Gebiets- und Artenschutz wird erhalten und konsequent umgesetzt.
  18. Ein modernes Bundeswaldgesetz soll eine natürliche Entwicklung zu artenreichen Mischwäldern vorsehen.
  19. Für eine natürliche Waldverjüngung wird ein differenziertes Wildtiermanagement gefordert.
  20. Die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation zu Luft und Lärm werden gesetzlicher Maßstab in Deutschland und Europa.
  21. Kunststoffhersteller werden stärker an den Umweltkosten ihrer Produkte beteiligt.
  22. Spätestens ab 2045 soll kein vermeidbarer Verpackungsmüll mehr anfallen.
  23. Die Reform der europäischen REACH-Chemikalienregelung soll schneller vorankommen.
  24. Das Verursacherprinzip wird im Abwasser- und Abfallmanagement strikt angewandt.
  25. Die Verwendung von Ewigkeitschemikalien außerhalb kritischer oder schwer ersetzbarer Anwendungen wird zuerst rasch beendet.
  26. Hersteller wassergefährdender Stoffe werden nach dem Verursacherprinzip stärker für die Folgen der Wasserverschmutzung verantwortlich gemacht.
  27. Nährstoffeinträge in Gewässer werden reduziert.
  28. Ein internationales Plastikabkommen mit verbindlichen Maßnahmen zur Verringerung der Plastikherstellung wird erfolgreich abgeschlossen.
  29. Die Bergung von Munition aus Nord- und Ostsee wird kontinuierlich fortgeführt, damit sie bis Mitte des Jahrhunderts abgeschlossen ist.
  30. Wasserstraßenmanagement und Naturschutz erhalten eine gleichberechtigte Zuständigkeit für die Flüsse.
  31. Durch faire Wasserentgelte, besonders für intensive Nutzer, wird die Wassernutzung gelenkt und Wassersparen gefördert.
  32. Das internationale Hochseeabkommen wird ambitioniert umgesetzt.
  33. Eine ambitionierte Meeresstrategie wird entwickelt.
  34. In mindestens einem Zehntel der deutschen Nord- und Ostsee soll die Natur völlig unberührt bleiben.
  35. Schädliche Einleitungen in die Meere werden gestoppt.
  36. Die Klärwerke an Nord- und Ostsee werden ertüchtigt.
  37. Das Wattenmeer wird besonders geschützt.
  38. Die Wiedervernässung von Mooren wird als wichtiger Beitrag zum Biodiversitäts- und Klimaschutz angesehen.
  39. Geschützte Rückzugsräume für die Natur in Brachen, Feuchtgebieten, Feldhecken und anderen Strukturen der Agrarlandschaft werden geschaffen.
  40. Die jährliche Sanierungsrate soll deutlich erhöht werden.
  41. Der Flächenverbrauch soll bis 2030 auf 30 Hektar pro Tag und langfristig auf Nettonull sinken.
  42. Multilaterale Banken sollen sich aus der Finanzierung fossiler Energieträger zurückziehen.
  43. Partnerländer sollen beim Schutz von Ökosystemen unterstützt werden, die große Mengen CO2 speichern.

GleichUnverändert fortgeführt (12)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (129)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Deutschland soll konsequent den Weg zur Klimaneutralität gehen.
  2. Es sollen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die auf den 1,5-Grad-Pfad führen.
  3. Der Schutz von Meeren, Gewässern, Klima, Böden, Tieren und Pflanzen wird zum Bestandteil des Wirtschafts- und Rechtssystems gemacht.
  4. Klimaneutralität erfordert den Ausstieg aus den fossilen Energien.
  5. Ehrgeizige Grenzwerte, CO2-Reduktionsziele und Produktstandards sollen der Wirtschaft Planungssicherheit und Investitionsimpulse geben.
  6. Rebound-Effekte sollen vermieden und Suffizienz unterstützt werden.
  7. Deutschland soll auf den 1,5-Grad-Pfad kommen.
  8. Die Klimapolitik wird am CO2-Budgetansatz ausgerichtet.
  9. Ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit sofort wirksamen Maßnahmen in allen Sektoren, Abbau von Ausbauhindernissen und Nutzung naheliegender Einsparmöglichkeiten wird aufgelegt.
  10. Das Klimaschutzgesetz wird generationen- und budgetgerecht nachgeschärft.
  11. Die Rolle des Expertenrates für Klimafragen wird gestärkt.
  12. Das deutsche Klimaziel für 2030 wird auf mindestens minus 70 Prozent angehoben.
  13. Klimaschutz soll sich wirtschaftlich lohnen.
  14. Angestrebt wird eine Wirtschaft, in der die nachhaltigsten Produkte auch die günstigsten sind.
  15. Klimaschutz wird durch einen Mix aus CO2-Preisen, Anreizen, Förderung und Ordnungsrecht vorangebracht.
  16. Das EU-Emissionshandelssystem wird im Lichte des EU-Klimaziels 2030 reformiert, damit es seine Lenkungswirkung erfüllt.
  17. Die Menge der Emissionszertifikate im EU-Emissionshandel wird deutlich reduziert.
  18. Überschüssige Emissionszertifikate werden vom Markt gelöscht.
  19. Die Erhöhung des nationalen CO2-Preises auf 60 Euro wird auf 2023 vorgezogen.
  20. Der CO2-Preis soll danach so steigen, dass er zusammen mit Förderung und Ordnungsrecht das Klimaziel 2030 absichert.
  21. Ein Klimabonus-Fonds unterstützt etwa Pendler mit niedrigen Einkommen beim Umstieg auf Bus und Bahn oder ein emissionsfreies Fahrzeug.
  22. Klimaschutz wird systematisch in die Rechtsordnung aufgenommen.
  23. Die Klimaschäden der Kohleverstromung werden eingepreist, statt Kohlekonzerne mit Steuergeld zu entschädigen.
  24. Falls ein lenkender CO2-Preis im EU-Emissionshandel nicht schnell genug erreicht wird, wird ein nationaler Mindestpreis von 60 Euro pro Tonne für Industrie und Strom eingeführt.
  25. Die Grenzwerte für Schadstoffausstoß, insbesondere Quecksilber, aus Großfeuerungsanlagen werden verschärft.
  26. Der Schutz von Vögeln und Fledermäusen wird gestärkt.
  27. Klimaschädliche Emissionen bei Erdgasförderung und -transport werden schnellstmöglich reduziert.
  28. Die Kosten der CO2-Bepreisung im Wärmebereich sollen von den Hauseigentümern getragen werden.
  29. Unnötiger und mutwilliger Lärm, etwa von zu lauten Motorrädern und Pkw, soll reduziert werden.
  30. An Verkehrswegen sollen zusätzliche Bäume gepflanzt und der Baumbestand erhalten werden.
  31. Für die Schifffahrt sollen verbindliche Emissionsminderungsziele gelten.
  32. Die Schifffahrt soll in den EU-Emissionshandel einbezogen werden.
  33. Die Schifffahrt soll schnellstmöglich vom Schweröl wegkommen und auf Landstrom, emissionsarme Terminals, alternative Antriebe und klimaneutrale Treibstoffe umsteigen.
  34. Alle Wasserstraßen sollen einen guten ökologischen Zustand erreichen.
  35. Für Flussvertiefungen soll es ein Moratorium und eine grundsätzliche Überprüfung im Rahmen des neuen Bundesnetzplans geben.
  36. Zur Überwindung der Artenkrise ist eine andere Landnutzung vorgesehen.
  37. Ein Sofortprogramm Artenschutz wird aufgelegt.
  38. Besonders schädliche Umweltgifte wie Glyphosat werden verboten.
  39. Der Verkauf naturwertvoller bundeseigener Flächen soll gestoppt werden.
  40. Die Entwässerung von Moorstandorten soll gestoppt werden.
  41. Militärische Konversionsflächen sollen dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden.
  42. 10 Prozent der Mittel des Energie- und Klimafonds sollen für Klimaschutz durch Naturschutzmaßnahmen eingesetzt werden.
  43. Der Wildnisfonds wird ausgebaut, damit sich auf mindestens 2 Prozent der Landesfläche Wildnis entwickelt.
  44. Die Entwicklung gesunder Wälder, die mehr Kohlenstoff binden als freisetzen, wird gefördert.
  45. Waldumbau sowie Wieder- und Neubewaldung sollen nach ökologischen Bewirtschaftungsvorgaben erfolgen.
  46. Öffentliche Waldflächen sollen nach FSC- oder Naturlandstandards bewirtschaftet werden.
  47. Mindestens 5 Prozent der Wälder sollen der Natur überlassen werden.
  48. Ein ambitioniertes UN-Abkommen zum Erhalt der biologischen Vielfalt soll unterstützt werden.
  49. Die UN-Nachhaltigkeitsziele sollen überall als Leitprinzipien verankert werden.
  50. Programme zum Stopp der globalen Entwaldung werden unterstützt.
  51. Landnutzende, deren Lebensunterhalt durch Schutzmaßnahmen bedroht ist, sollen einen Ausgleich erhalten.
  52. Artenschutzprogramme von Zoos und wissenschaftlichen Instituten sollen unterstützt werden.
  53. Die Haltung von Tieren in Zoos soll verbessert werden.
  54. Eine umfassende Biomassestrategie soll verhindern, dass Produktion und Import von Biomasse die Artenvielfalt zerstören.
  55. Ein Ausbau der Tideelbe wird abgelehnt.
  56. Das europarechtliche Verbot von Maßnahmen, die den ökologischen Zustand von Fließgewässern verschlechtern, wird durchgesetzt.
  57. Programme für wilde Bäche, naturnahe Flüsse, Seen, Auen und Feuchtgebiete wie das Blaue Band sollen gestärkt werden.
  58. Die Torfnutzung soll beendet werden.
  59. Gemeinsam mit den Ländern wird ein großflächiges Moor-Renaturierungsprogramm aufgelegt.
  60. Intakte Moore werden unter strengen Schutz gestellt.
  61. Zum Gewässerschutz sollen gesetzliche Vorgaben etwa zur Flächenbindung der Tierhaltung und zum Pestizid- und Düngemitteleinsatz verankert werden.
  62. Die Abwasserabgabe soll reformiert werden.
  63. Genehmigungs- und Entsorgungsvorschriften für Medikamente sollen verbessert werden, um Arzneimittelrückstände im Wasser zu verringern.
  64. Der Eintrag hormonverändernder Stoffe und von Mikroplastik ins Wasser wird deutlich reduziert.
  65. Der Vorrang der Trinkwasserversorgung vor gewerblicher Nutzung soll sichergestellt werden.
  66. Die Wiederverwendung von Abwasser und die Speicherung von Regenwasser werden gefördert.
  67. Ein Sofortprogramm mit ehrgeizigen Müllvermeidungszielen wird aufgelegt.
  68. Der Ausstieg aus dem Kies- und Sandabbau in Schutzgebieten soll vorangetrieben werden.
  69. Raubbau in Ländern des globalen Südens soll durch Importstandards verhindert werden.
  70. Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie soll umgesetzt werden.
  71. Ziel ist Zero Waste, also die Vermeidung von Müll und Ressourcenverschwendung.
  72. Unerwünschte Werbung soll nicht mehr in Briefkästen gelangen.
  73. Das Pfandsystem wird vereinfacht.
  74. Jede Pfandflasche soll in jeden Pfandautomaten passen.
  75. Der To-go-Mehrwegbecher soll bis 2025 Standard werden.
  76. Ein EU-weites Pfandsystem soll eingeführt werden.
  77. Ein Pfand auf Handys, Tablets und energieintensive Akkus wird eingeführt.
  78. Das Verpackungsgesetz wird zu einem Wertstoffgesetz weiterentwickelt, das Mehrweg Vorrang gibt und Müllvermeidung und Recycling fördert.
  79. Kunststoffsorten und Verbundstoffe sollen reduziert und giftfrei werden.
  80. Biowertstoffe sollen verwertet statt verbrannt werden.
  81. Plastikmüll soll nicht mehr exportiert werden, wenn er nicht hochwertig recycelt wird.
  82. Giftige Chemikalien, die Krankheiten auslösen können, sollen aus allen Alltagsprodukten verbannt werden.
  83. Der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt soll minimiert werden.
  84. Mikroplastik in Kosmetika und Pflegeprodukten soll ausgeschlossen werden.
  85. Spielzeug, Kinderpflegeprodukte, Textilien, Möbel und Elektronik stehen beim Schadstoffschutz besonders im Fokus.
  86. Bisphenol A in Kochgeschirr und Lebensmittelverpackungen soll verboten werden.
  87. Importierte Güter sollen gemeinsam mit den Ländern stärker auf Giftstoffe kontrolliert werden.
  88. Die Produktkennzeichnung soll verbessert werden.
  89. Produktrückrufe sollen erleichtert werden.
  90. Mehr Grün in Städten soll die Luftqualität verbessern.
  91. Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Fischerei in ländlichen Räumen sollen bei der Anpassung an die Klimakrise unterstützt werden.
  92. Städte sollen mit Hitzeaktionsplänen gegen Hitzewellen gewappnet werden.
  93. Die Natur in der Stadt soll ausgeweitet werden.
  94. Vorhandenes Stadtgrün wird geschützt und ökologisch aufgewertet.
  95. Gärtnerinnen, Gärtner und Kleingärtner sollen für den Schutz des Stadtgrüns gewonnen werden.
  96. Die Lichtverschmutzung wird eingedämmt.
  97. Die Ausbringung von Pestiziden in Naturschutz- und Trinkwasserschutzgebieten wird untersagt.
  98. Die Gesundheit von Umwelt, Tier und Mensch soll im Planetary-Health-Ansatz zusammengedacht werden und Handlungsprinzip sein.
  99. Bestehende Regeln zum Wildtierhandel werden konsequent umgesetzt.
  100. Wildtierhandel auf Online-Portalen und gewerblichen Börsen wird verboten.
  101. Die Europäische Union soll der erste CO2-freie Wirtschaftsraum werden.
  102. Fossile Rohstoffe werden durch nachwachsende Rohstoffe ersetzt.
  103. Geplanter Verschleiß von Produkten wird beendet.
  104. Die Kreuzschifffahrt soll auf neue Antriebe umstellen.
  105. Kreuzfahrtschiffe sollen Landstrom verwenden.
  106. Für die Kreuzschifffahrt sollen bessere Umweltstandards gelten.
  107. Mit einem Shelter-System nach dänischem Vorbild soll Natur für alle erlebbar werden.
  108. Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturschutzgebiete werden durch regulierten Tourismus geschützt.
  109. Ein CO2-Grenzausgleich wird eingeführt.
  110. Die EU verhängt einen Importstopp für Agrarprodukte, die mit illegaler Entwaldung und Menschenrechtsverletzungen verbunden sind.
  111. Die EU-Holzhandelsverordnung wird gestärkt.
  112. Die Verwendung von Soja und Palmöl als Kraftstoff wird sofort gestoppt.
  113. Strategien zur Verringerung von Palmöl und Soja in anderen Bereichen werden vorangebracht.
  114. Der Wald wird im Inland und weltweit geschützt.
  115. Wiederbewaldung und Renaturierung zerstörter Flächen werden gefördert.
  116. Das Gesundheitswesen trägt zur Verringerung der CO2-Emissionen bei.
  117. Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen werden der Natur zurückgegeben.
  118. Neu versiegelte Flächen müssen ortsnah durch Entsiegelung ausgeglichen werden.
  119. Die Bundesverwaltung wird klimaneutral.
  120. Die Bundesverwaltung wird mit Ökostrom versorgt und ihr Fuhrpark klimaneutral gestaltet.
  121. Bundesgebäude werden mit erneuerbaren Heiz- und Kühlsystemen ausgestattet und umfassend energetisch modernisiert.
  122. Flugreisen bei Dienstreisen der Bundesverwaltung werden auf ein Minimum begrenzt.
  123. Bei Ausschreibung und Förderung öffentlicher Vorhaben wird in der Wirtschaftlichkeitsberechnung ein CO2-Schattenpreis zugrunde gelegt.
  124. Verbindliche Designvorgaben sollen sicherstellen, dass elektronische Geräte möglichst langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind.
  125. Die EU setzt mit den USA einen gemeinsamen starken Impuls für die weltweite Klimapolitik auf Grundlage der Pariser Klimaziele.
  126. Eine starke transatlantische Klimapartnerschaft wird etabliert.
  127. Mit China werden gemeinsame Klimaanstrengungen, nachhaltige Produktionsstandards und ein transparenter Fahrplan zur Bekämpfung der Klimakrise, etwa ein Kohleausstieg, angestrebt.
  128. Mit Russland wird ein konstruktiver Klimadialog geführt, bei dem die Menschenrechte geschützt werden.
  129. Im Natur- und Umweltschutz werden die Menschen- und Landrechte indigener und lokaler Gemeinschaften gestärkt und geachtet.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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