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Bildung, Wissenschaft und Forschung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Bildung, Wissenschaft und Forschung 80 neu, 36 geändert, 17 unverändert, 151 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu sind vor allem Vorhaben zur Ausbildungsförderung: Das Programm will das BAföG regelmäßig an die Lebenshaltungskosten anpassen, die Wohnkostenpauschale an ortsübliche Mieten koppeln und das Aufstiegs-BAföG reformieren; für Auszubildende kommen Führerscheinförderung und ein Azubi-Deutschland-Ticket hinzu. Ebenfalls neu sind die Abschaffung des Kooperationsverbots in der Bildung und ein Schwerpunkt auf Basiskompetenzen und Sprachbildung. Die Forschungsausgaben sollen nun deutlich mehr als 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen, die Frist bis 2025 entfällt; beim Ganztag fehlt der individuelle Rechtsanspruch. Nicht mehr einzeln genannt sind der Umbau des BAföG zu einer Grundsicherung für Studierende und Auszubildende, ein Weiterbildungs-BAföG und viele Forderungen zur digitalen Ausstattung von Schulen. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (80)

Forderungen, die im Programm 2021 nicht standen.

  1. Kitas, Schulen und Hochschulen werden gestärkt.
  2. Die Attraktivität der beruflichen Ausbildung wird weiter erhöht.
  3. Deutschland und Europa sollen bei den Innovationen der Zukunft vorn dabei sein.
  4. Die sozialökologische Forschung wird gestärkt.
  5. Großforschungsanlagen werden unterstützt.
  6. Die Zukunftsstrategie für Forschung und Innovation wird konkretisiert und weiterentwickelt.
  7. Die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage wird weiter ausgeweitet.
  8. Der Förderansatz der Bundesagentur für Sprunginnovationen über Challenges wird ausgebaut.
  9. Der Challenge-Ansatz soll auf europäischer Ebene nach dem ARPA-Modell flankiert werden.
  10. Bürokratische Hürden im Forschungs- und Technologiebereich werden reduziert.
  11. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich für eine Unternehmensgründung unbezahlt freistellen lassen.
  12. Ausgründungen und IP-Transfer aus Hochschulen werden mit Startup Factories gefördert.
  13. Der Transferauftrag von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird gestärkt.
  14. Neue Energietechnologien wie die Kernfusion werden unter Berücksichtigung von Sicherheitsfragen weiter erforscht.
  15. Entwicklung und Forschung an Zukunftstechnologien werden gefördert.
  16. Umweltbildung in der Natur, an Lernorten, in Kita, Schule und zu Hause wird gefördert.
  17. Die Holz- und Waldforschung wird gefördert.
  18. Für die Meeres- und Polarforschung werden die notwendigen Investitionen bereitgestellt.
  19. In der Meeres- und Polarforschung wird auf europäische Kooperationen gesetzt.
  20. Die Forschungsförderung für neuartige Lebensmittel wird gestärkt.
  21. Junge Menschen werden mit Fähigkeiten für die digitale und klimaneutrale Arbeitswelt ausgestattet.
  22. Bildungsformate für alle Lebensabschnitte werden gestärkt.
  23. Die Bildungssysteme werden gestärkt, damit Kinder mit Migrationsgeschichte und aus benachteiligten Familien gleiche Chancen auf Teilhabe und Aufstieg haben.
  24. Der diskriminierungssensible Umgang mit allen Kindern wird von Anfang an gestärkt.
  25. Eine wertschätzende Haltung in der Bildungspolitik wird angestrebt.
  26. Kitas sollen als Bildungsräume gestärkt werden, in denen Kinder Sprachen und MINT-Kompetenzen entdecken.
  27. Kitas mit hohem Anteil sozioökonomisch benachteiligter Kinder werden besonders unterstützt.
  28. Die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung soll nicht von hohen Beiträgen abhängen.
  29. Einkommensabhängige Kitagebühren sollen Standard werden.
  30. Integration in und durch Bildung soll von der Kita bis zur Hochschule und beruflichen Bildung Regelaufgabe des Bildungssystems werden.
  31. Diskriminierungssensible Fortbildungen in der Kindertagespflege und Lehrerausbildung werden unterstützt.
  32. Eine gemeinsame Bildungsoffensive soll mehr Schulen, Kinder und Jugendliche erreichen.
  33. Mit einem Zukunftsinvestitionsprogramm Bildung sollen Bund, Länder und Kommunen für mehr Chancen- und Generationengerechtigkeit sorgen.
  34. Die Kompetenzen der Kinder werden mit Schwerpunkt auf Basiskompetenzen gestärkt.
  35. Digitale Fähigkeiten, Medienkompetenz und der verantwortliche Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Schulen werden gefördert.
  36. Die Angebote der Mental Health Coaches an Schulen werden ausgebaut.
  37. Inklusion aller Schüler gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention soll an allen Schulen verwirklicht werden.
  38. Gutes Schulmittagessen gilt als entscheidend für Ganztagsangebote und für Ernährungs- und Gesundheitskompetenz.
  39. Bund, Länder und Kommunen sollen in der Bildungspolitik enger kooperieren.
  40. Wo verfassungsrechtliche Beschränkungen Bildungsinvestitionen verhindern, sollen mit den Ländern gemeinsame Lösungen und neue Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz erörtert werden.
  41. Das Kooperationsverbot in der Bildung soll abgeschafft werden.
  42. Gesunde Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte werden gefördert.
  43. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Sprachbildung gelegt.
  44. Alle Kinder sollen am Ende der Grundschule sicher lesen, schreiben und rechnen können.
  45. Die Sprachförderung soll durchgängig von der Kita über die Schule bis zur beruflichen Ausbildung angelegt werden.
  46. Jedes Kind in Deutschland soll unabhängig von seinen Sprachkenntnissen Zugang zum regulären Bildungssystem erhalten.
  47. Der Führerscheinerwerb für Auszubildende soll gefördert werden.
  48. Es soll eine Lösung für ein Azubi-Deutschland-Ticket gefunden werden.
  49. Der öffentliche Personennahverkehr soll für Auszubildende attraktiver werden.
  50. Auszubildendenwerke nach dem Vorbild der Studierendenwerke werden gefördert.
  51. Die Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung wird erhöht.
  52. Die Berufsorientierung für junge Menschen, insbesondere an Schulen, wird verbessert.
  53. Der Deutsche Qualifikationsrahmen wird gesetzlich verankert.
  54. Das BAföG soll existenzsichernd und bedarfsgerecht sein.
  55. Bedarfssätze und Freibeträge des BAföG werden regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepasst.
  56. Eine Absenkung des BAföG-Darlehensanteils durch einen höheren Zuschussanteil wird geprüft.
  57. Das Einkommen der Geschwister soll aus der BAföG-Berechnung herausgenommen werden.
  58. Die BAföG-Wohnkostenpauschale soll an die ortsüblichen Mieten angepasst werden.
  59. Förderlücken zwischen BAföG-Anträgen sollen vermieden werden.
  60. Das Aufstiegs-BAföG wird reformiert.
  61. Der Unterhaltszuschuss des Aufstiegs-BAföG soll auch in Teilzeit bezogen werden können.
  62. Gleichwertige Fortbildungsabschlüsse und Orientierungsstudienphasen werden im Aufstiegs-BAföG gefördert.
  63. Das Antragsverfahren für das Aufstiegs-BAföG wird vollständig digitalisiert.
  64. Alle sollen über Unterstützungsangebote für Wohnen in Ausbildung und Studium informiert werden.
  65. Lebenslanges Lernen wird gestärkt.
  66. Digitales Lehren und Lernen an Hochschulen wird unterstützt.
  67. In der Wissenschaft soll Bürokratie abgebaut werden.
  68. Daueraufgaben in der Wissenschaft sollen auf Dauerstellen bearbeitet werden.
  69. An Hochschulen sollen moderne Governance- und Personalstrukturen geschaffen werden.
  70. Machtmissbrauch und Diskriminierung in der Wissenschaft soll entgegengewirkt werden.
  71. Der internationale Wissenschaftsaustausch soll gefördert und vereinfacht werden, etwa durch schnellere Visavergabe, Stärkung der Mittlerorganisationen und bessere Beratung.
  72. Die Wissenschaftsfreiheit soll verteidigt werden.
  73. Entscheidungen über Forschungsförderung sollen ausschließlich wissenschaftlichen Kriterien folgen.
  74. Der Verächtlichmachung von Forschungsfeldern wie Klima- oder Geschlechterforschung wird entgegengetreten.
  75. Bundesweit werden die Anstrengungen verstärkt, Medienkompetenz und kritischen Umgang mit digitalen Inhalten in allen gesellschaftlichen Gruppen zu stärken.
  76. Reformen der juristischen Ausbildung wie der integrierte juristische Bachelor werden unterstützt.
  77. Ein bundesgesetzlicher Rahmen für die juristische Ausbildung berücksichtigt die Resilienz des Rechtsstaats und die Entwicklung durch Legal Tech.
  78. Die jüdische Gegenwartsforschung wird gestärkt.
  79. Das Bildungssystem wird von Anfang an inklusiv ausgestaltet.
  80. Die Disability Studies werden gestärkt.

GeändertFortgeführt, aber geändert (36)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

  1. Gemeinsame europäische Forschungsinfrastrukturen und -agenturen sollen die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
  2. Die Spitzenposition der deutschen Forschung wird weiter gestärkt und ausgebaut.
  3. Staat und Unternehmen sollen deutlich mehr als 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung in Forschung und Entwicklung investieren.
  4. Die Forschungspolitik stärkt Grundlagenforschung, missions- und anwendungsorientierte Forschung sowie den Transfer in marktreife Produkte.
  5. Technische und soziale Innovationen werden gleichwertig gefördert.
  6. Ein Forschungsdatengesetz verbessert die Verfügbarkeit von Daten.
  7. Der offene Zugang zu wissenschaftlichem Wissen wird gefördert.
  8. Die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation soll regionale Innovationsökosysteme unterstützen.
  9. Ein Reallabor-Gesetz schafft Experimentierräume zur gemeinsamen Erprobung neuer Technologien.
  10. Die EXIST-Hochschulförderung wird in der Breite gestärkt, einschließlich EXIST-Women und Formaten für unterrepräsentierte Gruppen.
  11. Durch Förderung von Schlüsselbereichen wie KI, Quantentechnologie, Mikrochips und Biotechnologie soll Deutschland zu den führenden Nationen aufschließen.
  12. Tierfreie Methoden werden umfassend gefördert und ihre strukturellen Hürden abgebaut, um Tierversuche wo möglich zu ersetzen.
  13. Es wird in Kitas, Kindertagespflegestellen und weitere soziale Betreuungsstätten investiert.
  14. Die Bundesinvestitionen in frühkindliche Bildung werden erhöht und verstetigt.
  15. Jeder junge Mensch soll unabhängig von Wohnort, Herkunft oder sonderpädagogischem Förderbedarf die beste Bildung erhalten.
  16. Schulgebäude sollen modern, barrierefrei, digital ausgestattet und baulich intakt sein.
  17. Politische Bildung, Demokratiebildung, Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung werden gefördert.
  18. Die gesellschaftliche Anerkennung des Lehrberufs soll steigen, um Lehrkräftemangel und Unterrichtsausfall zu bekämpfen.
  19. In den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote wird weiter investiert.
  20. Die Bildungsfinanzierung soll statt nach dem Königsteiner Schlüssel stärker nach tatsächlichen Bedarfen erfolgen.
  21. Eine Nationale Strategie soll Schulabbrüche durch präventive und begleitende Maßnahmen verhindern.
  22. Die Mindestausbildungsvergütung wird deutlich angehoben.
  23. Eine solidarische Ausbildungsumlage soll die Ausbildungsbereitschaft kleiner und mittlerer Betriebe fördern.
  24. Finanzielle Gründe oder soziale Herkunft sollen nicht über die Wahl zwischen Ausbildung und Studium entscheiden.
  25. Das BAföG soll elternunabhängiger gestaltet werden.
  26. Erleichterungen für die Aufnahme eines Studiums durch internationale Studierende und Geflüchtete werden geprüft.
  27. Bau und Sanierung von Wohnheimen über das Programm Junges Wohnen sollen verstetigt und weiter gefördert werden.
  28. Mit einer Innovationsinitiative ZukunftsCampus sollen Hörsäle, Labore, Mensen und Bibliotheken gemeinsam mit den Ländern klimagerecht modernisiert werden.
  29. Die Bund-Länder-Pakte für Hochschule, Wissenschaft und Forschung sollen fortgeführt, weiterentwickelt und ergänzt werden.
  30. Die Programm- und Projektpauschalen bei Drittmitteln sollen erhöht werden.
  31. Wissenschaftliche Qualifikation als Sachgrund für Befristungen soll enger gefasst werden.
  32. Frauen in der Wissenschaft sollen gezielt gefördert werden.
  33. Mehr Menschen soll akademischer und beruflicher Austausch über Erasmus+ ermöglicht werden.
  34. Die Kosten der für inklusive Bildung notwendigen Unterstützung werden übernommen.
  35. Inklusive Aus- und Weiterbildung wird gefördert.
  36. Internationale Forschungskooperationen sollen interessen- und wertegeleitet ausgebaut werden.

GleichUnverändert fortgeführt (17)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (151)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Forschung und Innovationen für klimagerechtes Wirtschaften werden stärker gefördert.
  2. Umweltgerechte Ernährung wird in die Lehrpläne aller relevanten Ausbildungsbereiche aufgenommen.
  3. Die stille Beteiligung öffentlicher Forschungseinrichtungen wird Standard bei Ausgründungen.
  4. Gegen den Fachkräftemangel wird mehr in berufliche und berufsbegleitende Bildung investiert.
  5. Die duale Berufsausbildung wird durch Modernisierung der Lehrinhalte und der Ausstattung aufgewertet.
  6. Die Anerkennungspraxis für akademisch anerkannte Hochschulabschlüsse ohne staatliche Anerkennung wird überprüft und verbessert.
  7. Die Durchlässigkeit zwischen Studium und Handwerk in beide Richtungen soll selbstverständlich werden.
  8. Internationaler Austausch und Zugang zu Stipendien sollen im Handwerk selbstverständlich werden.
  9. Mädchen sollen schon in der Grundschule für Digitalthemen begeistert werden und ohne Technik-Geschlechterstereotype aufwachsen.
  10. Die Lehre soll geschlechtersensibel gestaltet werden.
  11. Frauen werden gezielt für MINT-Studiengänge und Ausbildungsberufe angesprochen.
  12. Digitale Bildung wird als Gemeinschaftsaufgabe von Eltern, Bildungseinrichtungen und Jugendhilfe mit Fortbildungen für Fachkräfte und Angeboten für Eltern gestärkt.
  13. Kinder in Armut erhalten bei Bedarf ein digitales Endgerät für die Schule.
  14. Basiswissen über Kinderrechte und Kinderschutz wird in die Curricula für Jura, Medizin, Pädagogik und Polizei aufgenommen.
  15. Auszubildende und Studierende mit Behinderung erhalten bei Auslandsaufenthalten ein Budget in Höhe der Inlandsleistungen.
  16. Schulen sollen sozial divers und inklusiv sein und möglichst langes gemeinsames Lernen ermöglichen.
  17. Kinder und Jugendliche, die am stärksten von der Pandemie getroffen wurden, sollen die meiste Unterstützung erhalten.
  18. Gemeinsames Lernen und individuelle Förderung aller Kinder von der Kita bis zum Schulabschluss werden angestrebt.
  19. Die soziale Spaltung zwischen Schulen und Kitas soll überwunden werden.
  20. Multiprofessionelle Teams an Schulen sollen gute Aus- und Weiterbildung, sichere Berufswege und guten Lohn erhalten.
  21. Kulturelle Bildung soll elementarer Bestandteil des Bildungssystems werden.
  22. Schulen sollen Bundesfördermittel für Schülerinnen und Schüler einfach und ohne bürokratische Hürden beantragen können.
  23. Bildungswege sollen flexibel und durchlässig sein.
  24. Vielfältige Lebenswege und passende Bildungsverläufe von Schule über Ausbildung bis Studium werden unterstützt.
  25. Studierende in pandemiebedingten finanziellen Schwierigkeiten erhalten eine Nothilfe über das BAföG.
  26. Studienkredite werden wegen des Verschuldungsrisikos als Unterstützungsmittel abgelehnt.
  27. Allen, die eine Ausbildung anstreben, werden ein guter Ausbildungsplatz und eine gute Ausbildung garantiert.
  28. Für die Entwicklung von Innovationen soll öffentliche Infrastruktur zur Verfügung stehen, damit sie der Allgemeinheit zugutekommen.
  29. Wissenschaftliche Kooperationen mit europäischen Partnern, besonders zwischen Hochschulen, werden stärker gefördert.
  30. Die Qualität von Kitas soll sich auch in einer entsprechenden Infrastruktur abbilden.
  31. Kita-Fachkräfte werden durch Fachberatung, Supervision, Mentoring, Lernortkooperationen und Unterstützung bei der beruflichen Weiterentwicklung gestärkt.
  32. Erzieherinnen, Erzieher, Lehrkräfte und andere Pädagogen sollen guten Lohn und gute Arbeitsbedingungen erhalten.
  33. Ein Bund-Länder-Programm fördert hochwertige Quereinstiegsbildung für pädagogische Fach- und Lehrkräfte.
  34. Bestehende Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote für pädagogische Fach- und Lehrkräfte werden gestärkt.
  35. Für die Qualifizierung pädagogischer Fach- und Lehrkräfte werden gemeinsame Qualitätsstandards von Bund und Ländern gesichert.
  36. Schulen sollen starke Orte der Bildung, der Begegnung und der Inspiration sein.
  37. Kooperationen des Ganztags mit Vereinen, Musikschulen und anderen Akteuren vor Ort werden finanziell unterstützt.
  38. Leitbild sind integrierte Ganztagskonzepte für umfassende Persönlichkeitsbildung.
  39. Ganztag und gute weiterführende Schulen sollen allen Kindern mit und ohne Behinderung offenstehen.
  40. In jedem Ganztagsangebot soll mindestens ein Bewegungsangebot zur Auswahl stehen.
  41. Der Anspruch auf Integrationshilfe soll in Ganztagsschule und Hort überall gelten, individuell oder als Poollösung.
  42. Arbeitsbedingungen und Entlohnung von Integrationshelfern sollen ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit entsprechen.
  43. Der Bund beteiligt sich angemessen an den Kosten der Umsetzung des Rechtsanspruchs.
  44. Ein Begleitprogramm fördert eine integrierte, professionsübergreifende Schulentwicklung an Grundschulen auf dem Weg zu inklusiven Ganztagsorten.
  45. Koordinierungsstellen für die Ganztagsentwicklung an Grundschulen werden gefördert.
  46. Beratung und Einzelfallhilfe für Schülerinnen und Schüler werden gestärkt.
  47. An Schulen wird mehr Wissen über psychische Gesundheit und Krisen vermittelt.
  48. Mit Mentoren, Bildungslotsen, Schulsozialarbeitern und Psychologen wird ein Unterstützungsnetz zum Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geknüpft.
  49. Zusätzliche Angebote zur Krisenbewältigung sollen die Qualität an Kitas, Horten und Ganztagsschulen langfristig verbessern.
  50. Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern sollen geschlossen werden.
  51. Schülerinnen und Schüler sollen sich in der Schule wohl und sicher fühlen.
  52. In eine bessere Lernumgebung und höhere Bildungsqualität wird investiert.
  53. Wirksame Maßnahmen für Bildungsgerechtigkeit sollen intensiver wissenschaftlich untersucht und mit Handlungsempfehlungen versehen werden.
  54. Schule soll angesichts der Digitalisierung neu gedacht werden.
  55. Strukturen zur Unterstützung der Schulen beim digitalen Lehren und Lernen werden aufgebaut.
  56. Für pädagogisches Fachpersonal gibt es kontinuierliche Fort- und Weiterbildungsangebote zum digitalen Lehren.
  57. Ein zentraler Ort der Beratung und des Austauschs zur Bildung in einer digitalen Welt wird geschaffen.
  58. Hauptberufliche Administratoren für die technische Infrastruktur an Schulen werden im Rahmen der Bundesbefugnisse gefördert.
  59. Gemeinsam mit den Ländern wird die digitale Ausbildung von Lehrkräften verbessert.
  60. Tablet oder Laptop sollen selbstverständliche Lernmittel sein.
  61. Quelloffene und sichere Lernplattformen und Videokonferenzsysteme werden umfassend gefördert.
  62. Zukunftskompetenzen wie Kooperation, Kommunikation, Kreativität und kritisches Denken werden pädagogisch sinnvoll, digital oder analog, gefördert.
  63. MINT-Themen an Schulen werden gefördert.
  64. Das bundesgeförderte BNE-Kompetenzzentrum wird gestärkt, um mehr Kommunen Angebote machen zu können.
  65. Ziel ist ein gebührenfreies, inklusives Bildungssystem, das unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Aufenthaltstitel oder Behinderung gleiche Chancen garantiert.
  66. Schulen sollen in der Nachbarschaft verankerte Orte werden, die auf die Potenziale der Kinder ausgerichtet sind.
  67. Schulen erhalten eigene Entscheidungsspielräume.
  68. Die Bildungsfinanzierung soll vorausschauend und flexibler werden, vor allem für Grundschulen und Kitas.
  69. In Abstimmung mit den Ländern werden moderne, nachhaltige und einheitlichere Bildungsziele angestrebt.
  70. Das grundgesetzliche Sonderungsverbot soll umgesetzt werden.
  71. Kinder und Jugendliche in Kita und Schule erhalten Ansprechpersonen zum Schutz vor Diskriminierung.
  72. In Kita und Schule soll es Bildungsprogramme zu Antidiskriminierung, Diversität, LSBTIQ* und Demokratieverständnis geben.
  73. Die duale Ausbildung soll auf sichere Beine gestellt werden.
  74. Eine Ausbildungsgarantie soll allen jungen Menschen den Beginn einer anerkannten Ausbildung ermöglichen.
  75. Das Recht auf Ausbildung wird abgesichert.
  76. Wo notwendig, werden außerbetriebliche Ausbildungen genutzt.
  77. Prüfungen in leichter Sprache sollen vermehrt möglich werden.
  78. Alle berufsbildenden Schulen sollen gut ausgestattet sein.
  79. Talentscouting-Programme werden ausgebaut.
  80. Die Begabtenförderung wird unabhängig vom Bildungsgang ausgebaut.
  81. Mindestens 10 Prozent der Auszubildenden sollen einen Auslandsaufenthalt antreten können.
  82. Das BAföG wird zu einer Grundsicherung für alle Studierenden und Auszubildenden umgebaut.
  83. Die Grundsicherung für Studierende und Auszubildende besteht zunächst aus einem Garantiebetrag und einem Bedarfszuschuss, der den Gesamtbetrag gegenüber dem BAföG substanziell erhöht.
  84. Studierende und Auszubildende bekommen den Betrag der Grundsicherung direkt überwiesen.
  85. Die Bildungsfinanzierung soll stärker altersunabhängig konzipiert werden.
  86. Ein Weiterbildungs-BAföG wird eingeführt.
  87. Studien- und Verwaltungsgebühren an staatlichen Hochschulen werden abgelehnt.
  88. Ehrenamtliches Engagement von Studierenden wird durch bessere Anrechnung auf die Regelstudienzeit gefördert.
  89. Studierende und ihre Vertretungen werden auf Bundesebene stärker einbezogen und ihre Mitsprache ausgebaut.
  90. Auf Bundesebene wird eine selbstverwaltete, unabhängige Vertretung aller Studierenden eingeführt.
  91. Jede Person, ob arbeitslos, selbständig oder angestellt, soll selbstbestimmt neue berufliche Perspektiven entwickeln können.
  92. Ein individueller Rechtsanspruch auf Weiterbildung und Qualifizierung wird eingeführt.
  93. Für sonstige berufliche Weiterentwicklung wird ein Weiterbildungs-BAföG eingeführt.
  94. Bildungsagenturen für gebündelte Weiterbildungsberatung werden aufgebaut, in denen sich regionale Weiterbildungsträger vernetzen.
  95. Volkshochschulen und ähnliche öffentliche und gemeinnützige Bildungseinrichtungen werden als Partner der Weiterbildung unterstützt.
  96. Konkrete Reduktionsziele für Analphabetismus werden festgelegt und evaluiert.
  97. Die Förderpolitik des Bundes wird an den UN-Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet.
  98. Die zivile Ausrichtung der Wissenschaft gilt als zentral.
  99. Die nachhaltige Transformation wird durch Auf- und Ausbau von Forschungsverbünden und -infrastrukturen in Deutschland und Europa vorangetrieben.
  100. Die Agentur für Sprunginnovation SprinD soll flexibler ausgestaltet werden.
  101. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit bei großen Forschungsherausforderungen wird verbessert.
  102. Der unabhängige Zugang zum All soll erhalten bleiben.
  103. Die Europäische Weltraumorganisation ESA und der Bereich New Space werden gestärkt.
  104. Deutschland soll als Wissensgesellschaft vorangebracht, beste Bedingungen für Forschung und Innovation geschaffen und die Vielfalt des Wissenschaftssystems gestärkt werden.
  105. Die Grundfinanzierung der Wissenschaft wird auskömmlich gestaltet, um die Abhängigkeit von Drittmitteln zu verringern.
  106. Öffentliche Drittmittel werden für länger als die üblichen drei Jahre vergeben.
  107. Universitäre Spitzenforschung soll vermehrt den Studierenden zugutekommen.
  108. Die Exzellenzstrategie wird kooperativ weiterentwickelt.
  109. Die Aus- und Weiterbildung von Wissenschaftlern in der Wissenschaftskommunikation wird gefördert.
  110. Mehr partizipative Formate wie Reallabore, Citizen Science und Experimentierräume sollen die Gesellschaft an Forschung teilhaben lassen.
  111. Hochschulen werden unterstützt, Klimaschutzlösungen zu entwickeln und als Reallabore für Klimaneutralität zu erproben.
  112. Eine Digitalisierungspauschale stärkt die IT-Infrastruktur an Hochschulen.
  113. IT-Barrierefreiheit an Hochschulen wird eingefordert.
  114. Die Aus- und Weiterbildung der Lehrenden an Hochschulen wird ausgebaut.
  115. Digitale Beratungs- und Betreuungsangebote für Studierende werden ausgeweitet.
  116. FAIR Data soll Grundprinzip für Forschungs- und Bildungsdaten werden.
  117. Die Reform der Publikationsfinanzierung darf nicht zulasten der Forschenden oder ihrer Einrichtungen gehen.
  118. Die nationale Forschungsdateninfrastruktur wird gestärkt.
  119. Die Chancen der europäischen Cloud für Wissenschaft und Forschung sollen genutzt werden.
  120. Neubauten in der Wissenschaft sollen nachhaltig und klimagerecht errichtet werden.
  121. An Hochschulen wird die Entwicklung neuer Lehr- und Lernformate unterstützt.
  122. Die Einheit von Forschung und Lehre an den Hochschulen wird gestärkt.
  123. Die Betreuungsrelationen an Hochschulen werden verbessert.
  124. Die „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“ wird gestärkt.
  125. Gemeinsam mit den Ländern soll Studierenden der Zugang zu guten Beratungsdienstleistungen gesichert werden.
  126. Die familienpolitische Komponente der Sachgrundbefristung in der Wissenschaft wird verbindlich ausgestaltet.
  127. Die Tarifsperre für befristete Beschäftigung in der Wissenschaft entfällt.
  128. Das Tenure-Track-Programm wird weiterentwickelt, damit frühzeitig nach der Promotion sichere Berufswege entstehen.
  129. Der Stellenwert der Lehre an Hochschulen wird erhöht, dafür werden entfristete Stellen geschaffen.
  130. Diversität an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen wird gezielt gefördert.
  131. Es werden Förderformate für Diversitäts- und Antidiskriminierungspolitik an Hochschulen geschaffen.
  132. Für den Wissenschaftsbereich wird eine Strategie für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt.
  133. In der Wissenschaft wird ein verbindliches Kaskadenmodell eingeführt.
  134. Das Professorinnenprogramm wird ausgebaut.
  135. In allen Beschäftigungsverhältnissen der Wissenschaft werden flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht, die Care- und Familienarbeit erlauben.
  136. Weltweit verfolgte Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende werden in Deutschland und auf EU-Ebene besser geschützt und erhalten im Exil eine Perspektive.
  137. Vorhandene Programme und Initiativen für verfolgte Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende werden vom Bund besser finanziert und koordiniert.
  138. Für verfolgte Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende wird ein gemeinsamer europäischer Fonds aufgebaut.
  139. Sensible Forschungsdaten und die Forschenden, die sie nutzen, werden vor behördlichem Zugriff geschützt.
  140. Antirassismus, Antidiskriminierung und Postkolonialismus werden in der Lehrkräfteausbildung und in den Lehrplänen verankert.
  141. Prävention von und Auseinandersetzung mit Antisemitismus werden als Leitperspektive in den Lehrplänen verankert.
  142. Die Einrichtung eines Studierendenwerks für Sinti und Roma wird vorangetrieben.
  143. Politische Bildung wird als Querschnittsaufgabe auch auf kommunaler Ebene vorangebracht.
  144. Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt wird gemeinsam mit den Ländern in Lehr- und Bildungspläne aufgenommen.
  145. Die europäische Zusammenarbeit im Hochschulbereich wird gestärkt.
  146. Das Konzept der European Universities wird weiterentwickelt.
  147. Der Austausch von Studierenden, Forschenden und in der beruflichen Bildung zwischen der EU und Großbritannien wird nach dem Brexit fortgeführt.
  148. Die Friedens- und Konfliktforschung wird gestärkt.
  149. Das Stiftungskapital der Deutschen Stiftung Friedensforschung wird erhöht.
  150. Der neu eingerichtete Fachbereich an der Deutschen Hochschule der Polizei und andere wissenschaftliche Einrichtungen werden vor allem personell und durch Entfristung stärker gefördert.
  151. Politische Bildung in Schulen wird durch Stärkung ziviler Krisenprävention und Konfliktbearbeitung gleichberechtigt gestaltet.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

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