CDU und CSU Bund · Politikwechsel für Deutschland
Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Steuern, Haushalt und öffentliche Finanzen 74 neu, 37 geändert, 6 wieder aufgenommen, 7 unverändert, 80 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu sind vor allem konkrete Steuersenkungen: Die Unternehmenssteuerbelastung soll auf höchstens 25 Prozent sinken, Überstundenzuschläge bei Vollzeit sollen steuerfrei werden und die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent fallen. Hinzu kommen eine niedrigere Stromsteuer, höhere Erbschaftsteuerfreibeträge, eine Vermögensbildungsprämie sowie Bekenntnisse zum Bargeld und zur Schuldenbremse. Beim Grunderwerbsteuer-Freibetrag steigt der Betrag je Kind von 100.000 auf 150.000 Euro. Nicht mehr einzeln genannt sind der Kampf gegen Steuerschlupflöcher internationaler Konzerne, die europäische Finanztransaktionsteuer und die Senkung der Schuldenquote unter 60 Prozent. Der Schwerpunkt verschiebt sich von Steuergerechtigkeit und Schuldenabbau hin zu Entlastungen für Unternehmen und Beschäftigte. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (74)
Forderungen, die es in keinem früheren Programm gab.
- Überstundenzuschläge bei Vollzeitarbeit werden steuerfrei gestellt, damit freiwillige Mehrarbeit zu mehr Netto vom Brutto führt.
- Die Pendlerpauschale wird erhöht, um Leistungsträger im ländlichen Raum zu stärken.
- Die Unternehmenssteuerbelastung wird auf maximal 25 Prozent gesenkt.
- Die Abschreibungen werden verbessert.
- Die Verlustverrechnung wird verbessert.
- Für Rentnerinnen und Rentner soll die Steuererklärung im Regelfall entbehrlich werden.
- Kinder sollen im Ehegattensplitting künftig stärker berücksichtigt werden.
- Die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten wird erhöht.
- Kosten energetischer Sanierungen werden von der Erbschaft- und Schenkungsteuer abzugsfähig gemacht, um die energetische Sanierung des Immobilienbestands zu fördern.
- An der Schuldenbremse des Grundgesetzes wird festgehalten.
- Deutsche Sparer werden geschützt.
- Allen Formen einer Haftung Deutschlands für Schulden anderer EU-Staaten wird eine Absage erteilt.
- Den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag erhöhen.
- Steigende Preise dürfen nicht zu einer höheren Einkommensteuerlast führen.
- Die Pendlerpauschale wird erhöht, um Leistungsträger im ländlichen Raum zu stärken.
- Überstundenzuschläge bei Vollzeitbeschäftigung werden steuerfrei gestellt, damit freiwillige Mehrarbeit zu mehr Netto vom Brutto führt.
- In Europa soll durchgesetzt werden, dass in angespannter Lage die Energie- und die Umsatzsteuer auf Güter des täglichen Bedarfs schnell und ohne langwierige Genehmigung gesenkt werden dürfen.
- Die Steuerlast verringern.
- Steuern vereinfachen.
- Das Optionsmodell wird wesentlich verbessert.
- Den restlichen Solidaritätszuschlag abschaffen.
- Der verbliebene Solidaritätszuschlag wird abgeschafft.
- Die AfA-Tabellen werden neu gefasst.
- Die Abschreibungsdauern werden aktualisiert.
- Ziel sind digitalisierte Tabellen mit den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.
- Es soll Turboabschreibungen für einen schnellen Wachstumsimpuls geben.
- Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird auf sieben Prozent gesenkt.
- Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent senken.
- Ziel ist eine vollautomatisierte Veranlagung.
- Das Einkommensteuerrecht wird durch mehr Pauschalierungen und Typisierungen vereinfacht.
- Das Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer wird eingeführt, um Bürokratie und Liquiditätsbelastung gering zu halten.
- Steuergesetze müssen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung verständlicher werden.
- Die Sprache der Steuergesetze wird vereinfacht.
- Veraltete Steuervorschriften, die nicht mehr angewendet werden, werden gestrichen.
- Die Stromsteuer wird für alle gesenkt.
- Mit den CO2-Einnahmen wird zuerst die Stromsteuer reduziert.
- Die Lasten der Elementarschadenversicherung werden im Sinne der Steuerzahler gerecht verteilt.
- Die steuerliche Forschungszulage wird als niedrigschwelliges Instrument weiterentwickelt.
- Für Wagniskapital werden attraktive steuerliche Bedingungen geschaffen.
- Den Ländern ermöglichen, beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums einen Grunderwerbsteuer-Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro je Kind zu gewähren.
- Eine Vermögensteuer ablehnen.
- Menschen, die sich etwas erarbeitet und aufgebaut haben, sollen dafür nicht bestraft werden.
- Die Erbschaftsteuerfreibeträge deutlich erhöhen, damit Eigenheime in höherem Umfang steuerfrei vererbt werden können.
- Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer werden deutlich erhöht.
- Das Eigenheim kann in höherem Maße steuerfrei vererbt werden.
- Für Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird auf einen klaren rechtlichen Rahmen, weniger Bürokratie und höhere steuerliche Freibeträge gesetzt.
- Der einkommensteuerrechtliche Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird deutlich erhöht.
- Eine Vermögensbildungsprämie führt Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie zusammen.
- Die Einkommensgrenzen der Vermögensbildungsförderung werden vereinheitlicht.
- Die Haltefrist für vermögenswirksame Leistungen wird auf zehn Jahre verlängert.
- Der Freibetrag für Erträge aus vermögenswirksamen Leistungen steigt für jedes Jahr, in dem zusätzlich gespart wird.
- Das Kindergeld soll angehoben werden.
- Das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder soll an die Unterhaltskosten des jeweiligen Landes angepasst werden können.
- Ehepartner, die unterschiedlich verdienen, sollen nicht benachteiligt werden.
- Am Ehegattensplitting soll festgehalten werden.
- Der Werbungskostenabzug wird so angepasst, dass keine steuerlichen Nachteile entstehen, wenn weniger als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt wird.
- Kosten für energetische Sanierungen werden von der Erbschaft- und Schenkungsteuer abzugsfähig gemacht, um die energetische Sanierung des Immobilienbestands zu fördern.
- Die Menschen müssen nachvollziehen können, wohin das Geld fließt.
- Bund und Länder müssen in Abstimmung mit den Kommunen Lösungen finden, die die Ausgabendynamik bei den Sozialausgaben stoppen.
- Der Staat muss verantwortungsvoll mit dem Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger umgehen.
- Die Haushaltspolitik konzentriert sich voll auf die Kernaufgaben.
- Jeder Euro muss effizient eingesetzt werden.
- Neue Krisen sollen vermieden werden.
- Der Finanzstandort soll leistungsfähiger werden.
- Bei Änderungen auf nationaler und europäischer Ebene werden Kreditinstitute nicht über Gebühr belastet.
- Kreditinstitute sollen international wettbewerbsfähig bleiben.
- Die Möglichkeiten von Kapitalerhöhungen werden ausgeweitet.
- Der Mindestnennwert von Aktien wird herabgesetzt.
- Die Entwicklung von Finanzprodukten und ihre Bewertung durch den Anleger dürfen durch regulatorische Vorgaben nicht unnötig erschwert werden.
- Honorarberatung und Provisionsberatung bleiben nebeneinander erhalten.
- Bargeld erhalten.
- Jeder soll selbst entscheiden können, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt.
- Der Erhalt des Bargelds wird angestrebt.
- Gegenüber allen neuen Zahlungsmethoden besteht grundsätzliche Offenheit.
GeändertFortgeführt, aber geändert (37)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Es kommt auf breite Entlastungen an.
- Vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen werden entlastet, indem der Einkommensteuertarif angepasst wird.
- Der verbliebene Solidaritätszuschlag wird abgeschafft.
- Die Vorsorge mit Eigentum und Vermögen wird durch höhere Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer und beim Sparen gefördert.
- Eine Vermögensteuer wird abgelehnt.
- Der Kinderfreibetrag soll sich perspektivisch in Richtung des Grundfreibetrags der Eltern entwickeln.
- Der Einkommensteuertarif wird regelmäßig an die Inflation angepasst, einschließlich aller inflationssensiblen Abzugsbeträge, um die kalte Progression auszugleichen.
- Ein Wirtschaftsstandort muss auch bei der Steuerbelastung wettbewerbsfähig sein.
- Es ist eine große Steuerreform nötig.
- Die Tarifbelastung der Unternehmen wird gesenkt.
- Bei den Steuersystemen für Kapital- und Personengesellschaften werden mehr Wahlrechte, Einheitlichkeit und Durchlässigkeit geschaffen.
- Der Verlustrücktrag wird ausgeweitet.
- Die Beschränkung des Verlustvortrags durch die Mindestbesteuerung wird abgeschafft.
- Familienunternehmen werden in der Erbfolge nicht in der Substanz belastet.
- Unternehmensnachfolgen werden vereinfacht.
- Die Steuervorschriften werden ausgemistet und das Steuerrecht wird einfacher.
- Betriebsprüfungen müssen zügiger, stärker automatisiert und deutlich beschleunigt erfolgen.
- Es wird ein Quellenabzug eingeführt, damit Rentner und Pensionäre im Regelfall keine Steuererklärung mehr abgeben müssen.
- Eine Doppelbesteuerung von Renten wird vermieden.
- Selbstveranlagung und digitaler Datenaustausch mit der Finanzverwaltung werden vorangetrieben.
- Besteuerungsverfahren werden digitalisiert und automatisiert, und es wird KI-Technologie bereitgestellt, um Steuerpflichten zu kontrollieren und Steuerbetrug zu bekämpfen.
- Bei Steuern und anderen Abgaben auf Energie werden Entlastungsspielräume genutzt.
- Investitionen in Klimatechnologien und Energieeffizienz sollen steuerlich deutlich schneller und besser abgesetzt werden können.
- Länder sollen beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums einen Grunderwerbsteuer-Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro je Kind gewähren können.
- Alle Menschen sollen beim Aufbau eines eigenen Vermögens unterstützt werden.
- Beteiligungen werden grundsätzlich erst zum Zeitpunkt der Veräußerung besteuert.
- Der Förderbetrag der Vermögensbildung wird deutlich erhöht.
- Ein Freibetrag für Erträge aus vermögenswirksamen Leistungen soll diese für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver machen.
- Ziel ist, den Kinderfreibetrag in Richtung des Grundfreibetrags der Eltern zu entwickeln.
- Kinder sollen im Ehegattensplitting künftig stärker berücksichtigt werden.
- Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll erhöht werden.
- Es braucht eine solide Haushaltspolitik.
- Unmittelbar zu Beginn der neuen Wahlperiode wird ein ehrlicher Kassensturz gemacht.
- Alle Ausgaben, insbesondere die Subventionen, werden hinterfragt.
- Ausgaben, die ihr Ziel verfehlen, müssen entfallen.
- Im Rahmen einer Modernisierung des Bundeshaushalts soll die Haushaltsführung stärker ziel- und wirkungsorientiert werden.
- Deutschland soll perspektivisch der europaweit führende Finanzplatz werden.
Wieder daWieder aufgenommen (6)
Forderungen, die 2021 fehlten und aus einem älteren Programm zurückkehren.
- Der Einkommensteuertarif wird schrittweise und spürbar abgeflacht.
- Der Grundfreibetrag wird erhöht.
- Die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz wird deutlich erhöht.
- Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht wird einheitlich von acht auf fünf Jahre verkürzt.
- Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten soll verbessert werden.
- Produktinformationsblätter müssen kundenorientierter und transparenter werden.
GleichUnverändert fortgeführt (7)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Am Ehegattensplitting wird festgehalten.
- Die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen wird verbessert.
- Ziel ist eine Unternehmensbesteuerung von maximal 25 Prozent auf einbehaltene Gewinne, die schrittweise umgesetzt wird.
- Die Thesaurierungsbegünstigung wird wesentlich verbessert.
- Eine Vermögensteuer wird abgelehnt.
- An der grundgesetzlichen Schuldenbremse wird festgehalten.
- Die Besonderheiten des Dreisäulensystems aus Privatbanken, öffentlich-rechtlichen Banken und Genossenschaftsbanken bleiben erhalten.
EntfallenNicht mehr im Programm (80)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Neue Schulden werden abgelehnt.
- Steuererhöhungen werden abgelehnt.
- Diese finanziellen Spielräume sollen für die finanzwirksamen Vorhaben des Programms genutzt werden.
- Es soll damit aufgehört werden, jedes Problem mit mehr Geld lösen zu wollen.
- Es bleibt beim Grundsatz, zu entlasten statt zu belasten.
- Steuererhöhungen werden abgelehnt.
- Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer wird abgelehnt.
- Die Anrechnung der Gewerbesteuer wird verbessert.
- Die Niedrigbesteuerungsgrenze im Außensteuerrecht wird reduziert.
- Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird wieder eingeführt.
- Die Abschreibungsregeln für digitale Zukunftstechnologien wie Serveranlagen, Künstliche Intelligenz, 3D-Druck oder die Fabrik 4.0 werden verbessert.
- Die Schwellenwerte für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen werden erhöht.
- Die Ist-Versteuerung wird ausgeweitet.
- Die steuer- und sozialabgabenfreien Sachzuwendungen für Arbeitnehmer werden ausgeweitet und vereinfacht, um bürokratische Pflichten abzubauen.
- Im Rahmen einer Klimaeffizienzreform werden energiebezogene Steuern, Umlagen und Entgelte stärker am CO2-Ausstoß ausgerichtet.
- Die Steuerförderung der Gebäudesanierung wird auf vermietete Immobilien und auf Gewerbeimmobilien ausgedehnt.
- Flüge, auf denen alternative Kraftstoffe eingesetzt werden, werden von der Luftverkehrsteuer befreit.
- So schnell wie möglich soll ohne neue Schulden ausgekommen werden.
- Finanzielle Spielräume werden nicht durch höhere Steuern oder neue Schulden vergrößert.
- Das stabile Fundament wird erneuert und weiterentwickelt.
- Eine solide Finanz- und Haushaltspolitik muss die kommenden Generationen im Blick behalten.
- Die Handlungsspielräume für Kinder und Enkel sollen vergrößert werden.
- Kindern und Enkeln sollen keine Schulden und Belastungen aufgebürdet werden.
- So schnell wie möglich werden wieder ausgeglichene Haushalte ohne neue Schulden angestrebt.
- Die gesamtstaatliche Schuldenquote soll auf unter 60 Prozent reduziert werden.
- Der Bundeshaushalt wird zukunftsfest aufgestellt.
- Ziel ist eine langfristig und generationengerecht angelegte Haushaltsführung im Bund.
- Eine doppische Haushaltsführung kann zu einer langfristigen und generationengerechten Haushaltsführung im Bund beitragen.
- Steuererhöhungen werden abgelehnt.
- Wer sich anstrengt und etwas wagt, soll dafür belohnt werden.
- Alle hart arbeitenden Menschen werden bei der Entlastung in den Blick genommen.
- Alle sollen sich vom verdienten Geld mehr leisten können.
- Ein digitaler Steuerbescheid soll künftig die Regel sein.
- Die Steuererklärung muss in einfachen Fällen auch mit einer App erledigt und abgegeben werden können.
- Steuerrechtliche Regelungen sollen grundsätzlich digital umsetzbar sein.
- Die vorausgefüllte Steuererklärung wird verbessert.
- Ab Frühjahr 2022 soll für den Veranlagungszeitraum 2021 eine einfache Anwendung zur Verfügung stehen.
- Steuergerechtigkeit bleibt Maßstab.
- Auch künftig sollen alle angemessen zur Finanzierung öffentlicher Leistungen beitragen.
- Niemand darf sich der Verantwortung für die Gesellschaft entziehen und sich ärmer rechnen, als er ist; das gilt insbesondere für multinationale Konzerne.
- Steuerschlupflöcher werden weiter geschlossen.
- Steuerhinterziehung wird wirksam unterbunden.
- Schädliche Formen des Steuerwettbewerbs werden wirksam unterbunden.
- Aggressive Steuergestaltungen werden bekämpft.
- Das Vorgehen wird mit internationalen Partnern abgestimmt.
- Auf OECD-Ebene wird eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft angestrebt.
- Große digitale Konzerne sollen ihre Steuern auch dort zahlen, wo sie ihre Umsätze erzielen.
- Es wird eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage gebraucht, damit Unternehmen in Europa möglichst nach gleichen Regeln besteuert werden.
- Die Besonderheiten der deutschen Unternehmenslandschaft und Unternehmensbesteuerung müssen angemessen berücksichtigt werden, um Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen zu vermeiden.
- Ein abgestimmtes Steuerverfahrensrecht wird einbezogen.
- Umsatzsteuerbetrug wird weiter eingedämmt.
- Steuerschlupflöcher werden geschlossen.
- Eine europäische Finanztransaktionsteuer mit breiter Bemessungsgrundlage wird angestrebt.
- Die Finanztransaktionsteuer darf Kleinanleger nicht belasten.
- Teilhabe geht vor Umverteilung.
- Menschen sollen Erfolg haben und sich Wohlstand aufbauen können.
- Der Höchstbetrag, den Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten können, wird erhöht.
- Regeln für Finanzmarktteilnehmer werden modernisiert.
- Die Rahmenbedingungen für Börsengänge werden verbessert.
- Deutschland soll als Finanzplatz für die Ansiedlung von EU-Institutionen attraktiver werden.
- Ein eigener Börsenplatz nach dem Vorbild der NASDAQ wird angestrebt.
- Schnell wachsende Technologieunternehmen sollen sich an einer deutschen oder europäischen Börse finanzieren können.
- Auf dem Finanzmarkt wird auf fairen Wettbewerb gesetzt.
- Auf dem Finanzmarkt wird auf den Schutz der Verbraucherinteressen gesetzt.
- Auf dem Finanzmarkt wird auf Transparenz bei Finanzprodukten gesetzt.
- Auf dem Finanzmarkt wird auf eine starke Aufsicht gesetzt.
- Es wird ein starker Verbraucher- und Anlegerschutz gebraucht, damit alle die Chancen verschiedener Anlageformen nutzen können.
- Alle sollen von neuen digitalen Zahlungsmöglichkeiten und Finanzdienstleistungen profitieren.
- Digitale Zahlungs- und Finanzdienstleistungen sollen über angemessene Entgelte verfügen.
- Steuerliche und administrative Hürden für die Niederlassung großer Venture-Capital-Fonds in Deutschland werden abgebaut.
- Die Anlagebedingungen für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds sollen so verändert werden, dass sie sich stärker an Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung beteiligen können.
- Die Finanzbehörden sollen bei Beteiligungen die üblichen Bewertungsverfahren anwenden und realistische Marktpreise ermitteln.
- Öffentliche Fördermaßnahmen müssen schneller in konkrete Investitionsprojekte umgesetzt werden.
- Beschlossenes Geld soll zügig ankommen oder investiert werden.
- Die Umsetzung soll deutlich besser werden, damit Investitionsmittel nicht liegen bleiben, sondern tatsächlich ausgegeben werden.
- Die Arbeit soll effizienter werden und Kosten sollen eingespart werden.
- Die Steuerfahndung soll weiter gestärkt werden.
- Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll weiter gestärkt werden.
- Nicht alle Probleme sollen mit mehr Geld gelöst werden.
- Die Aus- und Weiterbildung von Trainern und Übungsleitern wird steuerlich gefördert.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht