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CDU und CSU Bund · Politikwechsel für Deutschland

Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung: was sich gegenüber 2021 geändert hat

Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung

Im Politikfeld Föderalismus, Kommunen und regionale Entwicklung 16 neu, 2 geändert, 4 wieder aufgenommen, 5 unverändert, 49 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.

Neu betont das Programm die Partnerschaft von Bund, Ländern und Kommunen: Die Kommunen sollen bei der Bund-Länder-Koordinierung frühzeitig eingebunden werden, und eine nationale Subsidiaritätsprüfung soll die Folgen von Gesetzen für die kommunale Selbstverwaltung abschätzen. Die Länder sollen offenlegen, wie sie Bundesgeld eingesetzt haben und welche Kommune in welcher Höhe profitiert. Der Grundsatz, dass das Geld der Aufgabe folgt, wird 2025 als Konnexität ausformuliert: Wer eine Leistung veranlasst oder ausweitet, finanziert sie. Nicht mehr einzeln genannt sind die 2021 geplante Föderalismusreform mit einem Zukunftspakt, Modellregionen und Heimatagenturen für strukturschwache Räume sowie die Ansiedlung weiterer Bundesbehörden in Ostdeutschland. KI-Zusammenfassung

NeuNeu im Programm (16)

Forderungen, die es in keinem früheren Programm gab.

GeändertFortgeführt, aber geändert (2)

Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.

Wieder daWieder aufgenommen (4)

Forderungen, die 2021 fehlten und aus einem älteren Programm zurückkehren.

GleichUnverändert fortgeführt (5)

Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.

EntfallenNicht mehr im Programm (49)

Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.

  1. Der Green Deal soll mehr Wertschöpfung in die Regionen Europas bringen.
  2. Im Rahmen der EU-Vorgaben soll regionale Wertschöpfung vor Ort erleichtert werden.
  3. Die Stärkung der regionalen und örtlichen Wirtschaft muss bei vergleichbarer Leistung und angemessenem Preis als Kriterium der Auftragsvergabe zugelassen werden.
  4. Interkommunale Zusammenarbeit wird gestärkt, indem eine kommunalfreundliche Auslegung im Vergabe- und Umsatzsteuerrecht angestrebt wird.
  5. Zur strukturellen Modernisierung des Staates gehört ein moderner Föderalismus.
  6. Bürgernahe Verwaltung und gleichwertige Lebensverhältnisse dürfen kein Gegensatz sein.
  7. In einer Föderalismusreform soll ein neuer Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen geschlossen werden.
  8. In der Föderalismusreform wird alles auf den Prüfstand gestellt.
  9. Es wird eine Analyse der staatlichen Aufgaben erstellt.
  10. Der Grundsatz der Subsidiarität wird konsequent angewendet.
  11. Der Föderalismus muss passgenaue Lösungen vor Ort bieten, die Vielfalt des Landes widerspiegeln und gleichzeitig effizient sein.
  12. Zwischen den Ländern braucht es neue Kooperationsformen, um Herausforderungen wie die Digitalisierung der Bildung besser zu bewältigen.
  13. Die Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen werden zeitgemäß geordnet.
  14. Es wird eine aufgabengerechte Finanzverteilung festgelegt.
  15. Mögliche Nachteile für Länder und Kommunen sollen durch einen höheren Umsatzsteueranteil ausgeglichen werden.
  16. Städte und Gemeinden sollen aus eigener Kraft die unterschiedlichen Herausforderungen vor Ort bewältigen können.
  17. Verlässliche Finanzierungsquellen sind neuen bürokratieintensiven Förderprogrammen grundsätzlich vorzuziehen.
  18. Es geht nicht darum, ein Produkt vorzugeben oder bundesweit durchzusetzen.
  19. Neue organisatorische Vereinbarungen müssen getroffen werden.
  20. In den Kernzuständigkeiten der Länder braucht es neue Kooperationsformen zwischen den Ländern.
  21. In den Kernzuständigkeiten der Länder braucht es eine engere Abstimmung.
  22. Bestehende Möglichkeiten der Kooperation zwischen den Ländern müssen stärker genutzt werden, um gemeinsame inhaltliche Standards nicht nur in der IT, sondern auch darüber hinaus zu definieren, insbesondere beim Abbau von Bürokratie.
  23. An den Vereinbarungen des Bonn/Berlin-Gesetzes wird festgehalten.
  24. Mehr Bundesbehörden sollen in den neuen Bundesländern angesiedelt werden.
  25. Es muss stets möglich sein, Lösungen aus einem Bundesland in ein anderes zu übertragen.
  26. Ein Mix aus klugen Investitionen, neuen Freiräumen, Experimentierfeldern, Anreizsystemen und stärkeren Eigeninitiativen soll zum Einsatz kommen.
  27. Dörfer und Städte in benachteiligten Regionen sollen gestärkt werden.
  28. Strukturschwache Regionen und ländliche Räume sollen weiter verlässlich gefördert werden.
  29. In strukturschwachen Regionen und ländlichen Räumen soll massiv in Infrastruktur jeder Art investiert werden.
  30. Aus besonders strukturschwachen Gebieten sollen Modellregionen werden.
  31. In diesen Modellregionen sollen Investitionen gefördert werden.
  32. Ländliche Regionen sollen Innovationsräume sein.
  33. Stadt und Land sollen zusammengedacht werden.
  34. Bundesmittel sollen zunehmend an gemeinsame Planungen in den Regionen gebunden werden.
  35. Bundesmittel sollen an räumlich sinnvolle Planungsverbünde vergeben werden.
  36. Vermehrt sollen Regionalbudgets ohne thematische und organisatorische Vorgaben genutzt werden.
  37. Die starken Cluster ostdeutscher Regionen in Wirtschaft und Wissenschaft sollen weiter gestärkt werden.
  38. Die ländlichen Regionen in Ostdeutschland sollen unterstützt werden.
  39. Die besondere Prägung der Menschen in den neuen Bundesländern soll politisch nicht aus dem Blick geraten.
  40. Die Ansiedlung weiterer Bundesbehörden in Ostdeutschland, besonders im ländlichen Raum, soll fortgesetzt werden.
  41. Die gemeinsamen Grenzregionen zu Polen und Tschechien sollen weiter gestärkt werden.
  42. Jungen Menschen, die zum Studium in die Städte gegangen sind, sollen die Chancen in ihrer Heimat bewusst werden.
  43. Mit Leuchttürmen im Grünen sollen neue qualifizierte Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen gebracht werden.
  44. Die flächendeckende Einrichtung von Heimatagenturen soll unterstützt werden.
  45. Heimatagenturen sollen aktiv um junge Menschen und Familien für die ländlichen Räume werben.
  46. Der Strukturwandel in den ehemaligen Kohleregionen soll künftig durch die Ansiedlung von Behörden und Forschungseinrichtungen gestaltet werden.
  47. Die Anstrengungen zur Verlagerung von Bildungs-, Forschungs- und Verwaltungseinrichtungen sollen erhöht werden.
  48. Unternehmen, Hochschulen und Verbände sollen durch aktive Strukturpolitik dabei unterstützt werden, sich in ländlichen Regionen anzusiedeln.
  49. Alles soll vom Dorf aus erreichbar sein.

Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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