CDU und CSU Bund · Politikwechsel für Deutschland
Arbeit, Löhne und soziale Sicherung: was sich gegenüber 2021 geändert hat
Alle Änderungen im Wahlprogramm 2025 zur Bundestagswahl, Forderung für Forderung
Im Politikfeld Arbeit, Löhne und soziale Sicherung 60 neu, 21 geändert, 7 wieder aufgenommen, 6 unverändert, 83 entfallen. Die Forderungen 2025 im Vergleich mit 2021.
Neu ersetzt das Programm das Bürgergeld durch eine Neue Grundsicherung nach dem Prinzip Fördern und Fordern, mit Vermögensprüfung ab dem ersten Tag, Vermittlungsvorrang und vollständiger Streichung bei grundsätzlicher Arbeitsverweigerung; 2021 wollte es die bestehenden Sanktionen beibehalten. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen wieder in Richtung 40 Prozent sinken, statt dort gehalten zu werden. Am Mindestlohn hält es über die unabhängige Kommission fest und lehnt einen politisch festgelegten Mindestlohn ab; hinzu kommen Tariföffnungsklauseln und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit für alle Unternehmen. Nicht mehr genannt werden die Anhebung der Minijobgrenze auf 550 Euro, Grenzen für sachgrundlose Befristungen und das Ziel der Vollbeschäftigung. Der Schwerpunkt verschiebt sich hin zu Arbeitsanreizen und strengeren Regeln in der Grundsicherung. KI-Zusammenfassung
NeuNeu im Programm (60)
Forderungen, die es in keinem früheren Programm gab.
- Es braucht wieder eine Politik für die hart arbeitende Bevölkerung, eine Agenda für die Fleißigen.
- Die Sozialversicherungsbeiträge sollen wieder in Richtung 40 Prozent sinken.
- Das Bürgergeld wird abgeschafft und durch eine neue Grundsicherung ersetzt.
- An einer starken, unabhängigen Mindestlohnkommission wird festgehalten.
- Die Lohnfindung muss Sache der Sozialpartner sein.
- Wohlstand für alle setzt einen starken und gerechten Sozialstaat voraus.
- Wohlstand für alle setzt Eigenverantwortung und Fleiß voraus, der belohnt wird.
- Arbeit ist sinnstiftend und schafft Wohlstand, wenn die eigene Anstrengung belohnt wird.
- Es braucht eine Agenda für die Fleißigen und eine breite Entlastung der Bevölkerung.
- Wer mehr leistet, muss sich mehr leisten können.
- Ein jährlicher Sozialstaatstragfähigkeitsbericht soll die Entwicklung der Sozialkassen im Blick behalten und erforderliche Maßnahmen auslösen.
- Mobiles Arbeiten an frei gewählten Orten fällt nicht in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung.
- Homeoffice wird, sofern es freiwillig gewählt ist, unabhängig vom zeitlichen Umfang als Unterfall des mobilen Arbeitens definiert.
- Es braucht bessere Rahmenbedingungen für Vollzeitarbeit oder vollzeitnahe Arbeit, vor allem für Frauen in Teilzeit.
- Menschen in Helfertätigkeiten werden auf dem Weg zur qualifizierten Fachkraft gefördert.
- Es werden Anreize zum Erwerb beruflicher Qualifikationen entwickelt.
- Das Vorbeschäftigungsverbot nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird abgeschafft.
- Eine Neue Grundsicherung führt das Prinzip Fördern und Fordern wieder ein.
- Wer arbeiten kann, muss arbeiten und darf nicht auf Kosten der Gemeinschaft leben.
- Das Bürgergeld in seiner jetzigen Form abschaffen und durch eine Neue Grundsicherung nach dem Prinzip Fördern und Fordern ersetzen.
- Bei grundsätzlicher Weigerung, Arbeit anzunehmen, die Grundsicherung vollständig streichen, weil dann von fehlender Bedürftigkeit auszugehen sei.
- Das Bürgergeld in der jetzigen Form wird abgeschafft.
- Das Bürgergeld wird durch eine Neue Grundsicherung ersetzt.
- Der Vermittlungsvorrang wird wieder eingeführt.
- Wer grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, gilt als nicht bedürftig.
- Die Hinzuverdienstgrenzen werden reformiert, um Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung von Arbeit zu erhöhen.
- Nicht abgeschlossene Integrations- oder Sprachkurse sind in vielen Branchen kein Grund, die Arbeitsvermittlung aufzuschieben.
- Spracherwerb erfolgt auch berufsbegleitend.
- Ab dem ersten Tag in der Grundsicherung wird wieder eine Vermögensprüfung durchgeführt.
- Eine überproportionale Erhöhung des Bürgergelds, die mit der Lohnentwicklung nicht Schritt hält, soll künftig verhindert werden.
- Großangelegten Sozialleistungsmissbrauch durch vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz-, Sicherheits- und Ausländerbehörden bekämpfen.
- Ein vollständiger Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz-, Sicherheits- und Ausländerbehörden wird angestrebt.
- Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird gestärkt.
- Die Arbeitslosenversicherung wird zukunftsfest gemacht.
- Die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit soll verlässlich aufgebaut werden, um auf kommende Krisen reagieren zu können.
- Mehrfachleistungen bei Sozialleistungen werden vermieden.
- Eine höhere Tarifbindung ist das Ziel.
- Betriebsräte gelten als wichtiger Bestandteil der Sozialpartnerschaft.
- Am gesetzlichen Mindestlohn und an der unabhängigen Mindestlohnkommission wird festgehalten.
- Ein politischer Mindestlohn wird abgelehnt.
- Eine gute Lohnentwicklung wird unterstützt.
- Mehr Tariföffnungsklauseln sollen Regelungen ermöglichen, die für Beschäftigte und Betriebe vor Ort passender sind als flächendeckende Pauschalregelungen.
- Positive und negative Koalitionsfreiheit schützen.
- Änderungen im Tarifvertragsgesetz sollen die Bereitschaft stützen, sich an Tarifverträge zu binden.
- Weiterer Handlungsbedarf zum Schutz von Betriebsräten wird geprüft.
- Betriebsratsgründungen dürfen nicht verhindert werden.
- Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen werden als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten ermöglicht.
- Bei der betrieblichen Mitbestimmung werden digitale Zugangsrechte in Anlehnung an analoge Zugangsrechte klargestellt.
- In der unabhängigen Mindestlohnkommission wird eine einvernehmliche Entscheidung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erwartet.
- Eine Mindestlohnentscheidung im Deutschen Bundestag wird nicht gewollt.
- Ziel ist die Einführung einer integrierten Leistungsplanung.
- Für die Bürgerinnen und Bürger soll es keine Rolle mehr spielen, wie viele Sozialleistungsträger zuständig sind.
- Altersfreundliche Arbeitsmodelle sollen gefördert werden.
- Es soll klare Regelungen geben, um Diskriminierung im Berufsalltag entgegenzutreten.
- Die Digitalisierung der Arbeitsprozesse soll vorangetrieben werden.
- Dem Personalnotstand in der Pflege wird mit planbaren Einsatzzeiten entgegengewirkt.
- Dem Personalnotstand in der Pflege wird mit Springerpools zum Abfedern von Belastungsspitzen entgegengewirkt.
- Dem Personalnotstand in der Pflege wird mit Aufstiegsmöglichkeiten entgegengewirkt.
- Dem Personalnotstand in der Pflege wird mit neuen Berufsbildern entgegengewirkt.
- Zur Bekämpfung des Fahrermangels bei LKW und Bus wird die Berufskraftfahrerqualifikation reformiert.
GeändertFortgeführt, aber geändert (21)
Forderungen aus 2021, die 2025 mit anderen Einzelheiten wiederkommen: andere Zahl, Frist, Reichweite oder Bedingung.
- Für alle Unternehmen soll anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten.
- Die Sozialversicherungsbeiträge sollen wieder in Richtung 40 Prozent sinken.
- Veränderungen der digitalen Arbeitswelt und eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung werden aufgegriffen.
- Hohe Standards beim Arbeitsschutz werden gewahrt, vor allem bei gefahrgeneigten Berufen, und besondere Schutzerfordernisse werden berücksichtigt.
- Die Vorgaben für mobile Arbeitsplätze werden praxisnäher gestaltet.
- Grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten innerhalb der EU soll für Beschäftigte und Arbeitgeber rechtssicher und möglichst flexibel werden.
- Das Verfahren zur grenzüberschreitenden Entsendung von Erwerbstätigen in das EU-Ausland wird vereinfacht und digitalisiert.
- Das Statusfeststellungsverfahren wird im Sinne der Selbständigen und der Unternehmen angepasst.
- Ist jemand grundsätzlich nicht bereit, Arbeit anzunehmen, wird die Grundsicherung komplett gestrichen.
- Die Transferentzugsraten werden reformiert, um Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung von Arbeit zu erhöhen.
- Der Fokus der Jobcenter liegt auf intensiver und qualifizierender Unterstützung der Hilfeempfänger.
- Neben Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld rücken Beratung, Förderung und Vermittlung von Arbeitslosen in den Mittelpunkt.
- Sozialleistungen sollen bürokratiearm, digital und aus einer Hand bei den Leistungsberechtigten ankommen.
- Die betriebliche Mitbestimmung wird auf die Höhe der Zeit gebracht.
- Lohnfindung bleibt Sache der Sozialpartner und nicht der Politik.
- Im Tarifausschuss spielen weiterhin die Sozialpartner die zentrale Rolle.
- Die Option, online zu wählen, wird im Betriebsverfassungsgesetz verankert.
- Arbeitsmarktpolitik gilt als Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten.
- Menschen sollen besser am Erfolg der Unternehmen und an deren Produktivkapital teilhaben.
- Die Vermittlung von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt soll gestärkt werden.
- Inklusionsbetriebe und Werkstätten sollen gestärkt werden.
Wieder daWieder aufgenommen (7)
Forderungen, die 2021 fehlten und aus einem älteren Programm zurückkehren.
- Am gesetzlichen Mindestlohn wird festgehalten.
- Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet.
- Das Arbeitsrecht muss modernisiert werden.
- Mit einer Fachkräfteoffensive werden der Arbeits- und Fachkräftemangel bekämpft und mehr Produktivität angestrebt.
- Das Schonvermögen wird von der Zahl der Arbeitsjahre abhängig gemacht.
- Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch im Inland und von im Ausland lebenden Menschen muss beendet werden.
- Steuerfinanzierte Ausgaben dürfen nicht in beitragsfinanzierte Ausgaben der Arbeitslosenversicherung verschoben werden.
GleichUnverändert fortgeführt (6)
Dieselbe Forderung wie 2021, der Wortlaut darf abweichen.
- Leistung muss sich wieder lohnen.
- Fördern und Fordern muss gelten.
- Das Arbeitszeitgesetz wird reformiert: Für alle Unternehmen gilt anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der europäischen Arbeitszeitrichtlinie.
- Zwei Unternehmen sollen im Rahmen einer Kooperation freie Personalkapazitäten mit Zustimmung der Betriebsräte untereinander zur Verfügung stellen können.
- Der Staat unterstützt Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind.
- Eine europäische Arbeitslosenversicherung wird abgelehnt.
EntfallenNicht mehr im Programm (83)
Forderungen aus 2021, die 2025 nicht mehr vorkommen.
- Die neue Dynamik soll Arbeitsplätze sichern und neue schaffen.
- Die neue Dynamik soll eine moderne Arbeitswelt gestalten.
- Aufstieg soll ermöglicht werden.
- Soziale Sicherheit soll weiterwachsen.
- Wenn Staat und Wirtschaft enger kooperieren, sollen soziale Mindeststandards besser sichergestellt werden.
- Der Green Deal soll mehr Arbeitsplätze schaffen.
- Im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, global agierende Konzerne stärker in die soziale Verantwortung zu nehmen.
- Im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte sollen Strukturen von Sozialpartnerschaften geschaffen und ausgebaut werden.
- Die Anerkennung von Berufsqualifikationen soll vereinfacht werden, um die Arbeitnehmermobilität zu fördern.
- Für sichere und zukunftsfähige Arbeitsplätze wird gesorgt.
- Hochqualifizierte industrielle Arbeitsplätze sollen gemeinsam mit der Wirtschaft und den Sozialpartnern erhalten bleiben, ohne die Verbraucherinnen und Verbraucher zu überfordern.
- Für die Rückkehr in Beschäftigung sind neben der Arbeitsvermittlung auch das lebensbegleitende Lernen entscheidend.
- Ziel bleibt die Vollbeschäftigung.
- Auch künftig wird auf die Sozialpartnerschaft vertraut.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen auf eine verlässliche Mitbestimmung setzen können.
- Möglichst viele Beschäftigte sollen durch Betriebs- und Personalräte vertreten werden.
- Den Tarifpartnern wird möglichst großer Spielraum bei der Gestaltung von Arbeitsregelungen gelassen.
- Regelungen auf tariflicher, betrieblicher und vertraglicher Ebene werden den differenzierten Bedürfnissen eher gerecht.
- Die Tarifpartner werden flankierend unterstützt.
- Wo es nötig ist, wird auch gesetzgeberisch eingegriffen.
- Beschäftigte und Unternehmen brauchen möglichst viele Gestaltungsspielräume, um gemeinsam gute Lösungen zu finden.
- Werk- und Dienstverträge bleiben ein elementarer Bestandteil des Arbeitsmarkts.
- Missbräuchlichen Anwendungen von Werk- und Dienstverträgen wird durch wirksame Arbeitsschutzkontrollen entgegengetreten.
- Die Zeitarbeit wird erhalten.
- Befristete Arbeitsverhältnisse sollen die Ausnahme sein.
- Eine Ausweitung von Kettenbefristungen wird abgelehnt.
- Die sachgrundlose Befristung soll in den Unternehmen die Ausnahme bleiben.
- Die sachgrundlose Befristung darf für den Beschäftigten grundsätzlich zwei Jahre nicht überschreiten.
- Missbrauch bei befristeten Arbeitsverhältnissen wird verhindert.
- Die Minijobgrenze wird von 450 Euro auf 550 Euro pro Monat erhöht.
- Die Minijobgrenze wird mit Blick auf die Entwicklung des Mindestlohns regelmäßig überprüft.
- Missbrauch und Entgrenzung werden verhindert.
- Eine Abweichung von der bisherigen Tageshöchstarbeitszeit kommt nur für nicht gefahrgeneigte Berufe in Betracht.
- Scheinselbstständigkeit wird verhindert.
- Die personelle Ausstattung der Clearingstelle wird verbessert.
- Die Entwicklungen bei neuen Arbeitsformen wie Gig-, Click- und Crowdworking werden aufmerksam begleitet.
- Bei Fehlentwicklungen neuer Arbeitsformen wie Gig-, Click- und Crowdworking wird gesetzgeberisch eingegriffen.
- Die Schaffung von Co-Working-Spaces wird gerade im ländlichen Raum unterstützt, um digitales Arbeiten nachhaltig, dezentral und zukunftsfähig zu organisieren.
- Es wird eine Offensive in der beruflichen Aus- und Weiterbildung gestartet.
- Qualifizierungsmaßnahmen sind einer schnellen Vermittlung in eine Helfertätigkeit vorzuziehen.
- Handwerksbetriebe werden unterstützt, genügend Fachkräfte auszubilden und zu gewinnen.
- Es kommt besonders auf Aus- und Weiterbildung im Bereich neuer Technologien an.
- Deutschland soll auch künftig eines der verlässlichsten und stabilsten Sozialversicherungssysteme haben.
- Auch schwächeren Menschen soll ein Leben in Würde ermöglicht werden.
- Jeder soll unabhängig vom früheren Einkommen bei Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit gut versorgt sein.
- Bezieher staatlicher Transferleistungen im Rentenalter sollen grundsätzlich in ihrem Wohneigentum bleiben können.
- Bezieher staatlicher Transferleistungen im Rentenalter sollen eine angemessene Notlagenreserve behalten können.
- Die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Grundsicherung im Alter werden angepasst.
- Soziale Sicherheit soll nicht nur Armut verhindern, sondern jedem ein Leben in Würde ermöglichen.
- Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird abgelehnt.
- Arbeitsuchende in der Grundsicherung erhalten ein Angebot, damit sie wieder für sich selbst und andere sorgen können.
- Die Rahmenbedingungen werden verbessert, damit mehr geringqualifizierte Arbeitslose an Aus- und Weiterbildung teilnehmen.
- Möglichst viele Menschen sollen aus Hartz IV wieder in Arbeit gebracht werden.
- Hinzuverdienstregeln für Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre sowie während der ersten Berufsausbildung in Bedarfsgemeinschaften werden im Rahmen des Jugendschutzes deutlich ausgeweitet.
- Das SGB-II-Leistungsrecht wird so vereinfacht, dass Verwaltungsaufwand und die Zahl der Gerichtsverfahren deutlich sinken.
- Frei werdende Personalressourcen werden für eine stärkere Betreuung der Leistungsempfänger eingesetzt.
- Vertraute Wohnsituationen sollen bei der Beantragung von Grundsicherungsleistungen geschützt werden.
- Gemeinsam mit den Schwerbehindertenvertretungen wird das betriebliche Eingliederungsmanagement gestärkt.
- Frühwarnsysteme und Präventivmaßnahmen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen werden ausgebaut.
- Die Berechnung des Werkstattlohns wird für ein zukunftsfähiges Entgeltsystem neu geregelt.
- Die Deckelung des Arbeitsförderungsgeldes wird aufgehoben.
- Es werden gut bezahlte und zukunftssichere Arbeitsplätze geschaffen.
- Durch Wertschöpfung bei künstlicher Intelligenz sollen neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
- Schwarzarbeit wird verringert.
- Zur sozialen Absicherung der häufig weiblichen Beschäftigten in haushaltsnahen Dienstleistungen wird beigetragen.
- Für beteiligte Beschäftigte und Unternehmen wird mittels Betriebsvereinbarungen ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen.
- Eine Harmonisierung der Regeln für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in der EU wird angestrebt.
- Eltern sollen in anderen Zeiten mit ganzer Kraft ihrem Beruf nachgehen können.
- Zeitwertkonten sollen praktikabler gestaltet werden.
- Die Regelungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht werden überprüft und gegebenenfalls angepasst.
- Geschlechterspezifische Lohnlücken sollen beseitigt werden.
- Das Einkommensgefälle bei gleicher Arbeit wird angegangen.
- Die Wirkung des Entgelttransparenz-Gesetzes wird weiter evaluiert und das Gesetz bei Bedarf überarbeitet.
- Auf die Ausbildung junger Menschen als Facharbeiter und Handwerker wird wieder mehr Gewicht gelegt, um dem Fachkräftemangel in diesen Bereichen zu begegnen.
- Um mehr Fachkräfte für die Verwaltung zu gewinnen, müssen neue Wege bei der Vergütung beschritten werden, insbesondere bei hochspezialisierten IT-Berufen.
- Zulagen für IT-Fachkräfte gelten als richtiger Schritt, reichen aber nicht aus.
- Die Personalgewinnung erfordert grundsätzlich mehr Kreativität.
- Die besten Softwareentwickler und IT-Köpfe sollen für das Gemeinwesen gewonnen werden.
- Neue Konzepte der Arbeit sollen entwickelt werden.
- Heimatagenturen sollen der örtlichen Wirtschaft bei der Suche nach Fachkräften helfen.
- Auf die Arbeitsmarktintegration von Frauen soll besonderes Gewicht gelegt werden.
- Die Künstlersozialversicherung wird gestärkt.
- Es wird geprüft, wie die Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte in der Kulturbranche weiterentwickelt werden kann.
Ob eine Forderung entfallen ist, heißt nur: Sie steht nicht mehr im Wahlprogramm. Wie das entsteht