Willenserklärung
Fachbegriff
Begriff aus dem Zivilrecht: eine nach außen erkennbare Äußerung, mit der eine Person eine bestimmte rechtliche Folge herbeiführen will. Die Folge tritt ein, weil die Person sie gewollt hat.
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In den Programmen
3 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2025
CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 1
Länder
Sachsen
2024
SPD SN 1
Sachsen-Anhalt
2021
CDU ST SPD ST FDP ST · Koalitionsvertrag 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.