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Glossar

Verfassungsorgane

Fachbegriff

Staatsorgane, deren Rechte und Pflichten in der Verfassung stehen und die an der Willensbildung des Staates mitwirken. Zu unterscheiden sind sie von den Personen, die in ihnen tätig sind.

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In den Programmen

5 Forderungen aus 4 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

1990

SPD 1

Länder

Baden-Württemberg

2026
SPD BW 2

Sachsen

2024
SPD SN 1

Bremen

2007
BIW HB 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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