Verfassungsorgane
Fachbegriff
Staatsorgane, deren Rechte und Pflichten in der Verfassung stehen und die an der Willensbildung des Staates mitwirken. Zu unterscheiden sind sie von den Personen, die in ihnen tätig sind.
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In den Programmen
5 Forderungen aus 4 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
1990
SPD 1
Länder
Baden-Württemberg
2026
SPD BW 2
Sachsen
2024
SPD SN 1
Bremen
2007
BIW HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.