Staatshaftung
Fachbegriff
Die Regeln dazu, wann der Staat für Schäden einstehen muss, die seine Stellen verursachen. Verletzt etwa eine Behörde schuldhaft ihre Pflichten, kann der Geschädigte Ersatz verlangen.
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In den Programmen
7 Forderungen aus 7 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
1998
FDP 1
1994
FDP 1
1990
FDP 1
Länder
Bayern
1990
FDP BY 1
Sachsen-Anhalt
2006
FDP ST 1
Thüringen
2014
SPD TH 1
Mecklenburg-Vorpommern
1990
SPD MV 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.