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Glossar

Staatshaftung

Fachbegriff

Die Regeln dazu, wann der Staat für Schäden einstehen muss, die seine Stellen verursachen. Verletzt etwa eine Behörde schuldhaft ihre Pflichten, kann der Geschädigte Ersatz verlangen.

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In den Programmen

7 Forderungen aus 7 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Bund

1998

FDP 1

1994

FDP 1

1990

FDP 1

Länder

Bayern

1990
FDP BY 1

Sachsen-Anhalt

2006
FDP ST 1

Thüringen

2014
SPD TH 1

Mecklenburg-Vorpommern

1990
SPD MV 1

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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