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Glossar

Staatsaufsicht

Fachbegriff

Die Befugnis staatlicher Stellen, andere Stellen zu beobachten und zu beeinflussen, die nicht unmittelbar zum Staat gehören. Die Aufsicht kann allgemeine Vorschriften erlassen oder im Einzelfall eingreifen.

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In den Programmen

5 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.

Länder

Nordrhein-Westfalen

2010
FDP NW 1

Baden-Württemberg

2016
FDP BW 2

Hessen

1995
FDP HE 2

Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.

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