Selbstverwaltungsgarantie
Fachbegriff
Garantie im Grundgesetz, dass Gemeinden sich selbst verwalten dürfen. Sie steht in Artikel 28 und gibt der kommunalen Selbstverwaltung Verfassungsrang. Einzelheiten regeln die Gemeindeordnungen der Länder.
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In den Programmen
7 Forderungen aus 5 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Baden-Württemberg
2011
Grüne BW 2
Niedersachsen
2013
SPD NI Grüne NI · Koalitionsvertrag 1
Grüne NI 1
Rheinland-Pfalz
2016
FDP RP 1
2006
FDP RP 2
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.