Schutzpflicht
Fachbegriff
Pflicht des Staates, die Menschen vor Übergriffen durch andere zu bewahren. Nach deutschem Verständnis folgt sie direkt aus den Grundrechten. Der Staat muss geeignete Maßnahmen ergreifen, damit geschützte Güter nicht verletzt werden.
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In den Programmen
6 Forderungen aus 5 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2017
Linke 2
Grüne 1
2013
Grüne 1
Linke 1
Länder
Berlin
2026
CDU BE 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.