Polizeigewahrsam
Fachbegriff
Festhalten einer Person durch die Polizei, um eine Gefahr abzuwehren. Anders als eine Verhaftung dient es nicht der Strafverfolgung und braucht keinen Haftbefehl. Rechtsgrundlage sind die Polizeigesetze von Bund und Ländern.
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In den Programmen
8 Forderungen aus 6 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2021
Grüne 1
Länder
Niedersachsen
2013
Grüne NI 1
Hessen
2003
Grüne HE 2
Bremen
2023
Grüne HB 1
2019
SPD HB Grüne HB Linke HB · Koalitionsvertrag 2
SPD HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.