Parteiverbotsverfahren
Fachbegriff
Verfahren über das Verbot einer Partei. Ein Verbot bedeutet, dass die Partei und ihre Nachfolgeorganisationen aufgelöst werden, ihr Vermögen eingezogen wird und ihre Abgeordneten ihre Sitze verlieren.
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In den Programmen
8 Forderungen aus 5 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Länder
Nordrhein-Westfalen
2010
Linke NW 4
Bayern
2003
FDP BY 1
Baden-Württemberg
2026
Grüne BW 1
Schleswig-Holstein
2027
Grüne SH 1
Bremen
2007
BIW HB 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.