Opportunitätsprinzip
Fachbegriff
Grundsatz, nach dem Behörden innerhalb eines rechtlichen Rahmens selbst entscheiden dürfen, ob sie eingreifen. Sie können handeln, müssen es aber nicht. Das gilt, solange kein Gesetz etwas anderes vorschreibt; im Strafrecht gibt es dafür eigene Regeln.
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In den Programmen
5 Forderungen aus 4 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2018
CDU CSU SPD · Koalitionsvertrag 1
1994
SPD 1
Länder
Sachsen
1994
FDP 1
Sachsen-Anhalt
2006
CDU 2
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.