Kompetenzordnung
Fachbegriff
Die Regeln, die festlegen, wer wofür zuständig ist, vor allem, wer Gesetze erlassen darf. Nach dem Grundgesetz dürfen die Länder Gesetze machen, soweit nicht der Bund zuständig ist. Kernbereiche der Länder sind etwa Polizei, Kommunalrecht sowie Bildung und Kultur.
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In den Programmen
5 Forderungen aus 5 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
2021
SPD Grüne FDP · Koalitionsvertrag 1
2002
CDU und CSU 1
Länder
Bayern
2023
CSU BY FW BY · Koalitionsvertrag 1
2003
SPD BY 1
Sachsen-Anhalt
2021
CDU ST SPD ST FDP ST · Koalitionsvertrag 1
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.