Jurisdiktion
Fachbegriff
Bezeichnet die Gerichtsbarkeit: die Gesamtheit der Gerichte und ihre Aufgabe, die Rechtsordnung durchzusetzen. Untersteht ein Staat der Jurisdiktion eines Gerichts, fällt er in dessen Zuständigkeit.
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In den Programmen
4 Forderungen aus 3 Programmen, in der Forderung oder im Wortlaut. Zum Aufklappen je Programm.
Bund
1994
FDP 1
Länder
Sachsen
2024
SPD SN 1
Bremen
2007
BIW HB 2
Länder: Nach ihren Stimmen im Bundesrat, bei Gleichstand nach Bevölkerung. Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2025.